Arbeitgeber mgl. mobbing nötigung ...? hilfe!

28. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
suela_ixo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitgeber mgl. mobbing nötigung ...? hilfe!

Hallo, vielleicht habt ihr ein paar Tipps.
Ich wurde Ende 08 gekündigt. Vor Gericht schlossen AG und ich einen Vergleich (Januar 09), dass ausstehende Überstunden plus Urlaub zu zahlen sind. Bis heut ist kein Cent angekommen.
Sämtliche Unterlagen, Lohnsteuerkarte, letzte Lohnabrechnung etc sind bis heut ebenso nicht vorliegend. Diese Sachen sind erneut eingeklagt.
Dass die Firma kein Geld hat, um mich zu bezahlen, kann ausgeschlossen werden: andere Arbeitskollegen haben ihr Gehalt vollständig bis April erhalten (danach alle entlassen), Miete für Räumlichkeiten und diverse andere laufenden Kosten sind bezahlt, sonst würde die Firma ja in den letzten Monaten nicht existieren. AG plant neue Events mit zusätzlichen Investitionen. Nachweise über bereits erfolgte Umbauten in den Räumlichkeiten liegen auch vor. Das alles hat gutes Geld gekostet.
Insolvenz ist nicht beantragt. Den Gerichtsvollzieher habe ich eingeschaltet.


Nebenbei muss noch erwähnt werden:
AG beschuldigte einen anderen Kollegen wegen einer Straftat. Dieser Kollege zeigte den AG daraufhin an. Ich war einer der Zeugen dieser falschen Anschuldigung gegen meinen Kollegen. Nachweise seiner Unschuld liegen vor. Mehrere Zeugen bestätigen das. Der Kollege verlass eine Woche vor meiner Kündigung wegen Unzumutbarkeit den Arbeitsplatz freiwillig. Polizeilich habe ich gegen meinen ehemaligen AG ausgesagt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Ob das beim Verhalten des AG gegen mich eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Zudem bin ich mit besagtem Kollegen liiert.

Ich habe den Verdacht, dass es hier zielgerichtet gegen meine Person geht. Wie kann ich mich wehren? Ich fühle mich gemobbt und genötigt. Die ganze Geschichte geht einem ziemlich auf die Nerven.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Den Gerichtsvollzieher habe ich eingeschaltet.


dann ist doch alles gegessen?? Wie ist deine Frage?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
suela_ixo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

den gerichtsvollzieher muss ich auch erst selbst bezahlen und ob ich dann wirklich was bekomme, ist fraglich.
üblicherweise lügt der AG bei geldfragen ohnehin. angeblich seien meine überstunden auch untergeschoben. aber der richter lies dieses argument nicht gelten, da der AG die stunden mehrfach quittiert hat. Ständig werde ich mit solchen miesen sachen konfrontiert.
ich soll auch längst alle arbeitspapiere erhalten haben - hier ist aber nichts eingegangen. und einen nachweis über einschreiben rückschein hat der AG nicht.
meine arbeit sei rückwirkend betrachtet schlecht gewesen. im zwischenzeugnis wurde ich überdurchschnittlich gelobt - sogar beruflich aufgestiegen bin ich.
mir wurde mit dem anwalt gedroht, wenn ich überhaupt noch irgendetwas mache oder sage insb. wenn ich über das arbeitsklima spreche. das widerrum ist für die andere rechtsfrage gegen den kollegen relevant.

der eigentliche gedanke war, ob ich mich gegen den AG auch anderweitig wehren kann. wie gesagt, der AG verhält sich nur mir gegenüber seit monaten so.
ich empfinde es als mobbing sondergleichen. ich habe das gefühl, dass ich eingeschüchtert werden soll....

grundlos werden mir gelder nicht überwiesen und papiere kommen auch nicht. der AG verweigert jegliche kontaktaufnahme und mir setzt das theater erheblich zu. ich empfinde das als pure schikane .... und psychoterror.

ich weiß einfach nicht, wie ich mir weiterhin gegen das ganze zur wehr setzen soll... strafrecht?



-- Editiert am 28.09.2009 16:21

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.853 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen