Arbeitgeber möchte Aufenthaltsort während Krankheit

22. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Pabo007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 15x hilfreich)
Arbeitgeber möchte Aufenthaltsort während Krankheit

Hey,

ich hab da mal eine Frage. Ich bin seit 2 Monaten krankgeschrieben und das wird sich auch noch sehr lange hinziehen. Mein Arbeitgeber ruft regelmäßig an und fragt mich, wie es mir geht und wie es denn nun weitergeht, das nervt mich schon echt. Nun fragt er aber noch dazu, wo ich mich denn aufhalte während meiner Erkrankung, so und nun die Frage, muss ich ihm mitteilen, wo ich mich aufhalte??

LG

-- Editiert von Pabo007 am 22.08.2021 20:58

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pabo007):
das nervt mich schon echt.

Einfach Nummer sperren und dem Arbeitgeber mitteilen das man ihm das anrufen untersagt und künftig keine Anrufe mahr entgegen nehmen wird.



Zitat (von Pabo007):
so und nun die Frage, muss ich ihm mitteilen, wo ich mich aufhalte??

Nö, das geht ihn rein gar nichts an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Laerton
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Arzt kann jemanden krankschreiben und dem Patienten sogar eine Empfehlung aussprechen, sich nicht am Wohnort aufzuhalten. Dies würde psychische Erkrankungen einschließen.

Ich zitiere:

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, das geht ihn rein gar nichts an.

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Pabo007):
Ich bin seit 2 Monaten krankgeschrieben und das wird sich auch noch sehr lange hinziehen.


Welche Erkrankung ist der Grund für Deine Arbeitsunfähigkeit?

Zitat (von Pabo007):
AG fragt wo ich mich aufhalte während meiner Erkrankung


Wo hast Du Dich während Deiner Erkrankung bisher aufgehalten, wo hältst Du Dich zur Zeit auf, und wo wirst Du Dich für die absehbare Zeit Deiner Erkrankungsdauer aufhalten?

RK

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#4
 Von 
Pabo007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wo hast Du Dich während Deiner Erkrankung bisher aufgehalten, wo hältst Du Dich zur Zeit auf, und wo wirst Du Dich für die absehbare Zeit Deiner Erkrankungsdauer aufhalten?


Sind Sie von der Kripo?? ….
Es geht mir rein um die Allgemeinheit, ob ich bezüglich des Ortes während meiner Erkrankung Auskunft auf Nachfrage geben muss.

-- Editiert von Pabo007 am 22.08.2021 22:49

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Pabo007):
Mein Arbeitgeber ruft regelmäßig an und fragt mich, wie es mir geht und wie es denn nun weitergeht, das nervt mich schon echt.

Dann sollte man seinem AG mitteilen, daß man sich bei ihm unverzüglich meldet, sobald die Arbeitsunfähigkeit beendet ist.

Zitat:
Nun fragt er aber noch dazu, wo ich mich denn aufhalte während meiner Erkrankung, so und nun die Frage, muss ich ihm mitteilen, wo ich mich aufhalte??

Es geht den AG nicht die Bohne etwas an, wo sich der AN aufhält, wenn er nicht im Dienst ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Welche Erkrankung ist der Grund für Deine Arbeitsunfähigkeit?

Das geht den Arbeitgeber nichts an, und es steht deshalb ja auch nicht auf seiner Kopie der AU-Bescheinigung.

Den AG geht der Grund für die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erst dann etwas an, wenn dies eine Rolle spielt für ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement mit eventuellen besonderen Anforderungen an den Arbeitsplatz.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Wobei die AU-Bescheinigung natürlich kein Freibrief für unbeschränkte Freizeitbetätigung ist, wie die Mutter von Nathalie Volk feststellen musste!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es geht den AG nicht die Bohne etwas an, wo sich der AN aufhält, wenn er nicht im Dienst ist.
Das kann man so pauschal nicht stehenlassen.
Das stimmt nur dann, wenn der Aufenthaltsort der Genesung nicht hinderlich ist und auch nur dann wenn der AN im Inland erkrankt ist.
Krank (bei Beginn der AU) im Ausland hat erweiterte Mitteilungspflichten zur Folge. Dazu gehört auch der Aufenthaltsort.
Wenn der AN absichtlich Orte wählt um die Genesung zu behindern kann das sogar ein Kündigungsgrund sein.
Wenn ich einen gebrochenen Arm habe, dann darf ich sicherlich in Kino gehen.
Wenn ich ein gebrochenes Bein habe, dann sollte ich aber keine Tanzveranstaltung besuchen.
Und mit einer echten Grippe ein Rockkonzert besuchen, das grenzt schon an Körperverletzung.
Der AG hat eine Fürsorgepflicht. Wenn er sich also lediglich um den Gesundheitszustand des AN sorgt, dann ist zumindest die Frage nach dem Aufenthaltsort völlig legal.
Wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass der AN sich so verhält, dass die Genesung verzögert wird, dann kann der AG auch Ermittlungen dazu beauftragen und wenn sich der Verdacht bestätigt, hat der AN die dadurch entstandenen Kosten zu tragen. Ein Gespräch, in dem z.B. auch die Nennung des Aufenthaltsortes Thema ist, kann da schon dazu dienen solch einen bestehenden Verdacht aus dem Weg zu räumen.
Und bei Krank im Ausland (wenn der Beginn der AU im Ausland war) ist er sogar verpflichtet diesen Ort zu nennen.
Die Frage hier im Forum weswegen man AU ist, wo man sich aufhält und wo man sich bei Beginn der AU aufhielt ist zur korrekten Beantwortung der Frage also durchaus wichtig!


-- Editiert von -Laie- am 23.08.2021 09:13

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#9
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn ich einen gebrochenen Arm habe, dann darf ich sicherlich in Kino gehen.
Wenn ich ein gebrochenes Bein habe, dann sollte ich aber keine Tanzveranstaltung besuchen.
Und mit einer echten Grippe ein Rockkonzert besuchen, das grenzt schon an Körperverletzung.


Das sind aber Beschäftigungen/Veranstaltungen und keine Orte.

Signatur:

- car4000 -

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Krank (bei Beginn der AU) im Ausland hat erweiterte Mitteilungspflichten zur Folge. Dazu gehört auch der Aufenthaltsort.

Das wäre mir neu, auf wecher Rechtsgrundlage sollte das denn eefolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Auf Grundlage des §5 Entgeltfortzahlungsgesetz Absatz 2

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Für dringende Fälle sollte der Arbeitgeber auch im Krankheitsfall den Arbeitnehmer kontaktieren können. Dieser Zeitraum ist aber bei Langzeiterkrankungen längst vorbei. Des weiteren hat der Arbeitgeber unter dem Stichwort "Planung der Arbeit für die Zukunft" auch das Recht, in etwa zu wissen, wie lange der Betroffene voraussichtlich arbeitsunfähig sein wird. Letzteres muss sich nicht zwingend aus den AUBs ergeben. Das rechtfertigt aber nicht ständige Anrufe. Der Arbeitnehmer sollte sich diese Störungen verbitten und darauf hinweisen, dass er von sich aus Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen wird, sobald sich ein Ende der Arbeitsunfähigkeit abzeichnet.

wirdwerden

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#13
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Pabo007):
Sind Sie von der Kripo??


Nein, ich arbeite als verdeckter Mitarbeiter des israelischen Auslands-Geheimdienstes, Personalnummer עשרים ושלוש, Abteilung Nevioth ( Überwachung, Abhörmaßnahmen ) beim BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn in der Abteilung OC - Referat 29, Tel. +49 228 99 9582-0815

Wo hast Du Dich während Deiner Erkrankung bisher aufgehalten, wo hältst Du Dich zur Zeit auf, und wo wirst Du Dich für die absehbare Zeit Deiner Erkrankungsdauer aufhalten?

RK

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