Arbeitgeber nachträglich verklagen

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb530983-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber nachträglich verklagen

Liebe Rechtsexperten,

Ich bin in ein regelrechtes Schlamassel geraten und würde mir gerne ein paar Ratschläge einholen.

Sachverhalt:

Im September wurde ich durch meinen Arbeitgeber fristlos gekündigt.

Im Grunde habe ich seit dem ersten Tag meiner Beschäftigung unter dem Klima gelitten und mit enormen psychischen Belastungen gekämpft. Das Klima war unerträglich. Immer wieder wurde nach Fehlern gesucht, um Mitarbeiter fertig machen zu können. Türen knallen, Beleidigungen und das Schikanieren von Arbeitsergebnissen unter den Kollegen gehörten an die Tagesordnung.

Am 02. September habe ich mich, nachdem ich mehrmals mit Verspannungen von der Arbeit nach Hause gekommen bin, krankschreiben lassen. Dies habe ich natürlich sofort mitgeteilt. Nach zwei Tagen ohne Besserung habe ich wieder Kontakt aufgenommen, und mitgeteilt, dass ich noch nicht wiederkommen könne (auch von Zuhause arbeiten würde, trotz der Schmerzen).

Am Montag darauf, den 09. September, hat man mir die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Ich war durch die Verspannung, die ich quasi schon mehrere Wochen mit mir rum getragen habe, nicht annähernd imstande die Fristlosigkeit der Kündigung zu realisieren. Das Wort "fristlos" stand am Ende des Briefes. So ist die Frist zur Kündigungsschutzklage verstrichen, ohne dass ich reagiert habe - oder reagieren konnte, aus meiner Sichtweise.

Mein Anwalt sagte mir, dass die Kündigungsschutzklage in jedem Fall erfolgreich gewesen wäre, man jedoch nichts mehr unternehmen könne.

Aktuell beziehe ich weder Leistungen von Behörden, da sich die Bearbeitungszeiten in die Länge ziehen, noch habe ich ein anderes Einkommen oder bin krankenversichert. Mein Wunsch ist es, endlich einen Arzt aufsuchen zu können um meine Schmerzen zu behandeln. Der nervliche Stress durch diese Kündigung hat mich endgültig an meine Belastungsgrenze gebracht.

Ich bin an einem Punkt, wo es nicht mehr schlimmer kommen kann, und deswegen dankbar über jeden Rat.

Kann man das Unternehmen auf Schadenersatz verklagen?
Macht es überhaupt Sinn, noch zu kämpfen?
Wie kann man vorgehen, um eine Entschädigung zu erreichen?


Herzliche Grüße aus NRW


-- Editiert von fb530983-43 am 15.11.2019 16:20

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11593 Beiträge, 4363x hilfreich)

Zitat (von fb530983-43):
Kann man das Unternehmen auf Schadenersatz verklagen?


Nein.

Zitat (von fb530983-43):
Macht es überhaupt Sinn, noch zu kämpfen?


Wenn man weiß wofür, macht es oft Sinn zu kämpfen. Wenn der Zug allerdings abgefahren ist, bringt es eben nichts diesem stundenlang auf dem Bahnsteig stehend hinterher zusehen.

Zitat (von fb530983-43):
Wie kann man vorgehen, um eine Entschädigung zu erreichen?


In diesem Fall, gar nicht.

Du hast schlicht und ergreifend die Fristen verpennt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127418 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von fb530983-43):
Kann man das Unternehmen auf Schadenersatz verklagen?

Kann man. Da das Unternehmen aber gar keinen Schaden verursacht hat, wäre es mangels Erfolgsaussicht sinnlos.



Zitat (von fb530983-43):
Aktuell beziehe ich weder Leistungen von Behörden, da sich die Bearbeitungszeiten in die Länge ziehen,

Welche wurden denn wo beantragt?


Bei ALG II gibt es die Möglichkeit einen Vorschuss bzw. Einkaufsgutscheine zu bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35895 Beiträge, 6092x hilfreich)

Zitat (von fb530983-43):
oder bin krankenversichert.
Du kannst trotzdem wegen deiner Schmerzen einen Arzt aufsuchen. Du hast doch deine Versicherten-Karte. Die genügt vorerst.
Also bitte am Montag zum Arzt.

Den Antrag auf ALG (Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur) hast du aber gestellt? Oder warst du nicht sv-pflichtig und mind. 1 Jahr in der Firma beschäftigt?

Außerdem kannst du am Montag oder Dienstag zum Jobcenter gehen und dort einen Antrag auf ALG 2 stellen.
(Das ist nicht das alte Arbeitsamt, sondern die Stelle für *Hartz 4*, das Alg2.) Dort gibt es Leistungen für Hilfebedürftige.

Alle anderen Rachegedanken kannst du vergessen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb530983-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich war vorher als Werkstudentin für 2 Jahre beschäftigt. Nach meiner Kündigung bin ich sofort zur Arbeitsagentur und habe mich arbeitsuchend gemeldet. Bis die jedoch dahinter kamen, dass ich keinen Anspruch habe, bin ich schon selbst zum Jobcenter und habe den Antrag auf ALG 2 bzw. Grundsicherung gestellt. Seit 2 Monaten stehe ich ohne jedes finanzielle Mittel da.

Wenn ich Pech habe, bleibe ich auf meinen Schulden, die ich im September und Oktober nach der Kündigung gemacht habe, sitzen. Deswegen, und weil ich sofort Post von der KK bekommen habe, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht, hätte ich das Unternehmen gern auf Schadenersatz verklagt.



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35895 Beiträge, 6092x hilfreich)

Werkstudentin? Und BAFöG-Leistungen erhältst du auch nicht (mehr)?

Zitat (von fb530983-43):
bin ich schon selbst zum Jobcenter und habe den Antrag auf ALG 2 bzw. Grundsicherung gestellt. Seit 2 Monaten stehe ich ohne jedes finanzielle Mittel da.
Mittlerweile sollte das JC aber deinen Antrag bearbeitet und hfftl. bewilligt haben.
Oder fehlen noch Unterlagen und Nachweise von dir? In aller Regel benötigen die so um die 4-6 Wochen.

Mein Rat bleibt: Mit der Versicherten-Karte deiner KV kannst du einen Arzt aufsuchen. Notwendige ärztliche Versorgung ist gewährleistet.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb530983-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Werkstudentin? Und BAFöG-Leistungen erhältst du auch nicht (mehr)? Mittlerweile sollte das JC aber deinen Antrag bearbeitet und hfftl. bewilligt haben.
Oder fehlen noch Unterlagen und Nachweise von dir? In aller Regel benötigen die so um die 4-6 Wochen.

Mein Rat bleibt: Mit der Versicherten-Karte deiner KV kannst du einen Arzt aufsuchen. Notwendige ärztliche Versorgung ist gewährleistet.


Danke dir!

Nein, ich habe nie einen Anspruch auf BAFöG gehabt, da ich in Teilzeit studiere und immer mindestens 20h arbeiten gegangen bin. Damit kam ich gerade so über die Runden, aber diese zwei Monate haben mich echt fertig gemacht ...

In der Firma war Mobbing an der Tagesordnung. Ich bin seitdem nicht mehr annähernd in der Lage Lebensfreude oder Motivation zu finden... seit der Kündigung erst recht nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb530983-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mittlerweile sollte das JC aber deinen Antrag bearbeitet und hfftl. bewilligt haben.
Oder fehlen noch Unterlagen und Nachweise von dir? In aller Regel benötigen die so um die 4-6 Wochen.


Ich weiß nicht warum die so lange brauchen... ich weiß nur, dass mein berufsbegeleitendes Studium für die Neuland ist und ich sehr hart kämpfen musste um den Behörden klar zu machen, dass ich JETZT Unterstützung brache. Ich habe diesen Monat weder Miete noch Rechnungen bezahlt, für das nötigste zum Essen hat es gerade noch gereicht. So ein MIST.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

(Arbeits-)Gerichte sind äußerst zurückhaltend bei der Ausurteilung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Am Ende wäre hier die Verfolgung derartige Ansprüche höchstwahrscheinlich vergebliche Liebesmüh.

Du solltest, ggf. mit ärztlicher/psychologischer Hilfe, versuchen, das Kapitel abzuschließen und nach vorne zu blicken. Juristisch ist hier bedauerlicherweise nichts mehr zu holen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35895 Beiträge, 6092x hilfreich)

Zitat (von fb530983-43):
In der Firma war Mobbing an der Tagesordnung.
Immerhin hast du dort 2 Jahre *gelitten*.
Das mit dem Schadensersatz solltest du vergessen. Man kann keinen Ansatz sehen. Du hast die KS-Klage verpennt. Dass du krank wurdest, ist nicht des AG Schuld. Der RA hat es dir schon erläutert.

berufsbegleitendes Studium---Eine Studentin mit Werkstudentenvertrag----Kein BAFöG-Anspruch wegen TZ-Studium.
Was denn nun? Ich bin verwirrt...

Zitat (von fb530983-43):
und ich sehr hart kämpfen musste um den Behörden klar zu machen, dass ich JETZT Unterstützung brache
Inzwischen hat das JC aber eingesehen, dass du leistungsberechtigt bist?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb530983-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb530983-43):
In der Firma war Mobbing an der Tagesordnung.
Immerhin hast du dort 2 Jahre *gelitten*.

Ich habe dort 2 Monate gearbeitet, vorher als Werkstudentin in einer anderen Firma.

berufsbegleitendes Studium---Eine Studentin mit Werkstudentenvertrag----Kein BAFöG-Anspruch wegen TZ-Studium.
Was denn nun? Ich bin verwirrt...

Zitat (von fb530983-43):
und ich sehr hart kämpfen musste um den Behörden klar zu machen, dass ich JETZT Unterstützung brache
Inzwischen hat das JC aber eingesehen, dass du leistungsberechtigt bist?


Leider nein... aber ich hoffe bald mehr zu erfahren.

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