Arbeitgeber nutzt Kurzarbeit aus

8. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
123Benny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber nutzt Kurzarbeit aus

Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und zur Zeit in Kurzarbeit.
Leider ist die Atmosphäre innerhalb des Betriebs sehr angespannt und mir wurde sowohl schriftlich ein Kündigungswunsch seitens des Arbeitgebers mitgeteilt (ohne die Kündigung wirklich auszusprechen), als auch telefonisch mittgeteilt das man mich kündigen werde.
Nun hat sich der Arbeitgeber aber anscheinend informiert und festgestellt, dass er im Falle einer Kündigung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnis kein KuG in Anspruch nehmen kann. Er muss also das volle Gehalt zahlen.

Daraufhin wurde mit mittgeteilt das man ja nicht gekündigt hätte und sich das offen lassen würde. Ich werde stattdessen auf Kurzarbeit "null" gesetzt und wenn ich etwas bearbeiten oder erledigen muss werden diese Stunden bezahlt. Ich werde also wie ein "Freiberufler" behandelt. Ich bekomme auch keine Mitteilung darüber wann, oder wie viele Stunden ich arbeiten soll. Das Aufgabengebiet wurde auch verändert.
Ist dies so einfach möglich?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 135x hilfreich)

Mal anders gefragt:

Wie siehst du deine Zukunft?

Glaubst du an eine Zukunft bei diesem Arbeitgeber? Realistisch gesehen wird das eher noch schlechter als besser. An deiner Stelle würde ich mich nach einer neuen Herausforderung umsehen und dann wechseln. Ich bin mir ziemlich sicher, das dein Arbeitgeber dich ohne murren gehen lässt. Vor allem, weil du auch nach eigener Kündigung aus der Kurzarbeit fällst und er dich wieder beschäftigen und voll bezahlen muss.

Ansonsten: soweit ich weiss muss du kurzfristig deinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Kurzarbeit ist ja kein Urlaub. Also wenn er heute anruft, musst du morgen auf der Arbeit erscheinen. Verreisen oder so kannst du genaugenommen nicht, dafür müßtes du Urlaub nehmen.

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#2
 Von 
123Benny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich habe ich daran auch gedacht und schaue mich auch bereits um. Allerdings ist es bei einer Kündigung meinerseits natürlich auch etwas problematisch wenn ich nicht so schnell einen neuen Job finde da ich dann auch erst einmal kein Arbeitslosengeld bekomme.
Sicherlich ist Kurzarbeit kein "Urlaub", aber man sollte trotzdem auch etwas planen können und nicht täglich "auf Abruf zur Verfügung" stehen müssen, oder?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39412 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von 123Benny):
Ich werde also wie ein "Freiberufler" behandelt
Wie bitte?

Zitat (von 123Benny):
mir wurde sowohl schriftlich ein Kündigungswunsch seitens des Arbeitgebers mitgeteilt
Was genau schreibt der AG?
Zitat (von 123Benny):
täglich "auf Abruf zur Verfügung" stehen müssen, oder?
Was steht denn in dem Arbeitsvertrag bzw. in der Vereinbarung zur Kurzarbeit?

Bei KA Null arbeitest du nicht. Bekommst aber 60/67% deines Netto.

Wie wirst du denn zur Arbeit *geholt/gerufen*?
Dein AG müsste dann jeweils die KA Null in Arbeit umschreiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 135x hilfreich)

Zitat (von 123Benny):
Sicherlich ist Kurzarbeit kein "Urlaub", aber man sollte trotzdem auch etwas planen können und nicht täglich "auf Abruf zur Verfügung" stehen müssen, oder?


Naja. Der Plan ist, das es jeden Tag wieder losgehen könnte. Was man so hört, sind da alle sehr vorsichtig und selbst viele Arbeitnehmervertreter raten dazu, spätestens am nächsten Werktag wieder auf der Arbeit zu erscheinen sofern der Arbeitgeber das wünscht.

Dafür erhält man ja auch Kurzarbeitergeld.

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#7
 Von 
123Benny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von 123Benny):
Ich werde also wie ein "Freiberufler" behandelt
Wie bitte?

Zitat (von 123Benny):
mir wurde sowohl schriftlich ein Kündigungswunsch seitens des Arbeitgebers mitgeteilt
Was genau schreibt der AG?
Zitat (von 123Benny):
täglich "auf Abruf zur Verfügung" stehen müssen, oder?
Was steht denn in dem Arbeitsvertrag bzw. in der Vereinbarung zur Kurzarbeit?

Bei KA Null arbeitest du nicht. Bekommst aber 60/67% deines Netto.

Wie wirst du denn zur Arbeit *geholt/gerufen*?
Dein AG müsste dann jeweils die KA Null in Arbeit umschreiben.


Die Vereinbarung sagt nur " Hiermit vereinbaren wir (Firma) und (Arbeitnehmer) ab dem (Datum) Kurzarbeit" Das war's. Arbeitszeiten wurden nicht festgelegt und da ich im Home Office arbeite bekomme ich einfach E-mails mit meinen Aufgaben - unvorhersehbar wann.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7300 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von 123Benny):

Daraufhin wurde mit mittgeteilt das man ja nicht gekündigt hätte und sich das offen lassen würde.

Dann gilt der Arbeitsvertrag und man ist angestellt.
Zitat:
Ich werde stattdessen auf Kurzarbeit "null" gesetzt

Dann ist man de facto "wie arbeitslos", arbeitet also gar nicht, und bekommt Kurzarbeitergeld von der BA. Das entspricht dem Arbeitslosengeld I.

Zitat:
und wenn ich etwas bearbeiten oder erledigen muss werden diese Stunden bezahlt.

Das geht in der Kurzarbeit meines Wissens nicht.

Zitat:
Ich werde also wie ein "Freiberufler" behandelt.

Bestimmt nicht.
Zitat:
Ich bekomme auch keine Mitteilung darüber wann, oder wie viele Stunden ich arbeiten soll. Das Aufgabengebiet wurde auch verändert.
Ist dies so einfach möglich?

Entweder befindet man sich in "Kurzarbeit Null" oder man arbeitet. Beides gleichzeitig geht nicht.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7300 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde Du denn in Kurzarbeit (null) geschickt?

Nun, vermutlich auf der Grundlage einer angemeldeten und genehmigten Kurzarbeit. Sonst würde die BA ja kein Kurzarbeitergeld zahlen...

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7300 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Zitat (von 123Benny):
Sicherlich ist Kurzarbeit kein "Urlaub", aber man sollte trotzdem auch etwas planen können und nicht täglich "auf Abruf zur Verfügung" stehen müssen, oder?


Naja. Der Plan ist, das es jeden Tag wieder losgehen könnte. Was man so hört, sind da alle sehr vorsichtig und selbst viele Arbeitnehmervertreter raten dazu, spätestens am nächsten Werktag wieder auf der Arbeit zu erscheinen sofern der Arbeitgeber das wünscht.

Dafür erhält man ja auch Kurzarbeitergeld.

Die Kurzarbeit kann ja auch jederzeit wieder beendet werden, worüber sich der Arbeitnehmer freuen sollte, denn dann darf er wieder arbeiten und bekommt sein volles Gehalt, und nicht nur 60 bzw. 67 Prozent davon.

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Gilt Kurzarbeit nur für Sie oder auch für Ihre Kollegen? Das wäre hier nicht unwichtig :cool:



-- Editiert von altona01 am 08.09.2020 19:22

-- Editiert von altona01 am 08.09.2020 19:23

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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