Hallo, ich habe jetzt auch mal eine Frage. Am 2.09.21 habe ich eine neue Arbeit abgefangen, mit Vertrag auf Vollzeit. Nach kurzer Zeit musste ich den Vertrag auf Teilzeit umstellen, was ich meinem Chef natürlich mitgeteilt habe und er auch sofort einverstanden war. Ich wurde sofort freigestellt, da ich schon zuviele Stunden hatte. Seitdem habe ich mehrere Versuche unternommen, diesen Teilzeitvertrag als Vertragsänderung zu bekommen., was bei beiderseitigen Einvernehmen wohl unproblematisch ist. Habe meinem Chef sogar eine Mustervorlage geschickt. 2 Termine hat er platzen lassen, 1 x weil angeblich...eingebrochen wurde, das 2. X weil er auf die Rückmeldung seines Steuerberaters gewartet hat. Zwischenzeitlich hatte ich nach neuen Schichten für den neuen Monat gefragt, aber keine Antwort bekommen. Bei meinem letzten Versuch ihn anzurufen hat er das Gespräch weggedrückt.
Ich würde das Arbeitsverhältnis gerne kündigen, weiss aber nicht wie - vor allem wegen einer Sperre beim AA. Ich weiss noch nicht mal ob, und welches Geld ich vom Arbeitgeber bekomme - dazu zahlt er (wenn) erst bis zum 15 ten.... Da ich gerade aus Hartz4 raus bin, soll ich allerdings bis zum 7.10. eine Gehaltsabrechnung vorlegen, sowie den Kontoauszug. Auch das habe ich meinem Chef schon mitgeteilt - ohne Reaktion... Ich weiss jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll. Danke für eure Antworten
-- Editiert von JoSi1921 am 02.10.2021 13:11
-- Editiert von JoSi1921 am 02.10.2021 13:13
Arbeitgeber reagiert nicht
2. Oktober 2021
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Frage vom 2. Oktober 2021 | 13:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber reagiert nicht
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2021 | 13:24
Von
Status: Weiser (17969 Beiträge, 6615x hilfreich)
Kündigen geht immer und einfach: Wenn Probezeit vereinbart ist, i.d.R. mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, ansonsten 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende - da wirst du früher oder später wohl ran müssen.
Aktuell ist es wohl so, dass du freigestellt bist; Frage für wie lange? Da fehlen einige Daten zur Sache, einmal zur Dauer der Freistellung, aber auch über die Teilzeitvereinbarung.
Danach gehst du wieder arbeiten, du verhältst dich so, wie es vereinbart ist, will mir scheinen. Denn wenn die AZ-Kürzung mündlich abgesprochen ist, gilt sie eigentlich auch.
#2
Antwort vom 2. Oktober 2021 | 14:12
Von
Status: Unbeschreiblich (33924 Beiträge, 5859x hilfreich)
Und weil du diesen Zettel noch nicht hast, willst du kündigen?Zitatdiesen Teilzeitvertrag als Vertragsänderung zu bekommen. :
Wer als AN selbst kündigt, riskiert eigentlich immer eine Sperrzeit. Es sei denn, es gäbe einen wichtigen Kündigungsgrund. Welcher ist deiner?
Meinst du mit Sperre beim AA das Jobcenter ? Das wäre eine Sanktion wegen Pflichtverletzung, dann (nur) 30% des RB für 3 Monate.ZitatDa ich gerade aus Hartz4 raus bin, :
Der AG hat dich als Vollzeit eingestellt, dann hast du gleich auf Teilzeit runter müssen, das hat er akzeptiert, hat dich freigestellt, damit du auf deine TZ-Stunden pro Monat kommst und eben keine Überstunden/Mehrarbeit ansammelst.
Der AG wird nun erstmal sein Steuerbüro informiert haben, dass du nur X Wochenstunden arbeitest. Dann wird dazu die Verdienstabrechnung zum 15.10. kommen und auch dein Lohn für diese Zeit.
Du kannst dem JC mitteilen, dass deine erste Abrechnung zum 15.10. kommt und dann immer zum 15. des Folgemonats.ZitatDa ich gerade aus Hartz4 raus bin, soll ich allerdings bis zum 7.10. eine Gehaltsabrechnung vorlegen, :
Ein Arbeitgeber und sein Steuerbüro ändern doch nicht wegen eines einsamen JC-Wunsches das gesamte Zahlungssystem.
Ist dein Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma?
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