Hallo,
mein Arbeitgeber hat bestimmt, dass der noch zustehende Erholungsurlaub noch in diesem Jahr vollständig genommen werden muss, was natürlich auch rechtens ist.
Jedoch besteht er darauf, mir vorzuschreiben, wann ich die restlichen zwei Tage zu nehmen habe. Dieses passt mir in meine Planung jedoch nicht.
Hat er rechtlichen Anspruch darauf, mir vorzuschreiben, wann der Urlaub genommen werden muss, und wenn ja, auf welche Paragraphen stützt sich dies?
Danke im Voraus
Talyn