Hallo,
mein Arbeitgeber hat bestimmt, dass der noch zustehende Erholungsurlaub noch in diesem Jahr vollständig genommen werden muss, was natürlich auch rechtens ist.
Jedoch besteht er darauf, mir vorzuschreiben, wann ich die restlichen zwei Tage zu nehmen habe. Dieses passt mir in meine Planung jedoch nicht.
Hat er rechtlichen Anspruch darauf, mir vorzuschreiben, wann der Urlaub genommen werden muss, und wenn ja, auf welche Paragraphen stützt sich dies?
Danke im Voraus
Talyn
Arbeitgeber schreibt vor, wann der Urlaub zu nehmen ist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Talyn, der § dazu im Bundesurlaubsgesetz ist da nach beiden Seiten sozusagen offen. Es sollen auf der einen Seite die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, aber auch dringende betriebliche Belange.
(Bundesurlaubsgesetz § 7)
Wann möchte der AG dass du Urlaub machst und warum?
MfG
Urlaub soll genommen werden an einem Donnerstag und Freitag. Danach müsste ich wieder eine Woche arbeiten und danach habe ich den vorher geplanten Urlaub von zwei Wochen. Von verlängertem Wochenende kann auch nicht gerade die Rede sein, da ich am folgenden Sonntag Dienst habe ...
Gruß und Danke
Talyn
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Die Frage nach dem warum hast du nicht beantwortet. Ich kann aus der Ferne nicht wissen welchen Grund der Arbeitgeber hat (außer den Jahresurlaub bis Jahresende weg zu haben), aber vielleicht spielt das ja eine Rolle.
Der Grund ist, dass der Urlaub bis Jahresende weggenommen sein muss.
Wie lange bist du dort schon tätig? Wieviele Mitarebeiter hat die Firma?
Was hat denn das damit zu tun?
Mir stehen noch zwei Tage zu, und die müssen genommen werden
Talyn das hat mit deinem Kündigungsschutz zu tun. In ner kleinen Firma oder wenn man noch keine 6 Monate tätig ist, sollte man sich überlegen, ob man sich mit dem Chef anlegt.
Wenn nicht sowas wie Betriebsurlaub ansteht, kann der Arbeitgeber auch nicht einfach mal so Urlaub anordnen ... tja, aber die Theorie ist das eine und die Praxis was anderes.
Ich denke mal nicht, dass einem Arbeitnehmer gleich eine Kündigung droht, wenn er auf sein Recht besteht, den Zeitpunkt des Urlaubs selber zu wählen.
hensche.de:
Haben Sie ein Recht auf Urlaub in der von Ihnen gewünschten Zeit?
Gemäß § 7 Abs.1 BUrlG
sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs "zu berücksichtigen", es sei denn, daß dem dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen und diese Wünsche unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
Die Formulierung des Gesetzes, daß die Wünsche des Arbeitnehmers lediglich "zu berücksichtigen" sind, klingt so, als ob diese Wünsche nur eine untergeordnete Rolle bei der Festlegung des Urlaubs spielen.
Das ist nach der Rechtsprechung aber keinesfalls so: Vielmehr sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig gegenüber den betrieblichen Interessen zu berücksichtigen.
Nur dann, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer, sozial schutzwürdigerer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann sich der Arbeitgeber dem zeitlichen Wunsch des Arbeitnehmers ausnahmsweise einmal verweigern.
Im Umkehrschluß ist die zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber nicht zulässig, außer z.B. bei Betriebsurlaub.
-- Editiert von hamburgerin01 am 31.10.2005 01:11:10
quote:
Ich denke mal nicht, dass einem Arbeitnehmer gleich eine Kündigung droht, wenn er auf sein Recht besteht, den Zeitpunkt des Urlaubs selber zu wählen.
So hab ich das auch nicht gemeint. Nur einfach so hergehen, sich wegen 2 Tagen mit dem Chef anlegen, um dann festzustellen 'Uuups, wenn ich gewusst hätte, dass der mich einfach so feuern kann, dann hätte ich mir den Ärger erspart und die Kröte halt mal geschluckt.' (was nicht heißen sollte, dass man sich alles gefallen lassen soll). Das stünde doch aber für 2 Tage nicht im Verhältnis. Oder?
quote:
Im Umkehrschluß ist die zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber nicht zulässig, außer z.B. bei Betriebsurlaub.
Fast das gleiche wie ich geschrieben habe

'Wenn nicht sowas wie Betriebsurlaub ansteht, kann der Arbeitgeber auch nicht einfach mal so Urlaub anordnen ...'
MfG
Hallo venotis,
deine Antwort jetzt liest sich doch längst nicht mehr so beunruhigend wie die vor meinem Beitrag.
Aufgrund der Erfahrung hier im Forum gehörte der Betriebsurlaub mit in meine Antwort, sonst schreibt mal wieder jemand: Aber bei Betriebsurlaub....
Zum Betriebsurlaub
Ich wollte nur nicht (wieder mal) schreiben: Wie venotis schon geschrieben hat...;)
quote:
Zum Betriebsurlaub
Ich wollte nur nicht (wieder mal) schreiben: Wie venotis schon geschrieben hat...![]()
Achsooo ... dann schreib ich das nächste mal:'Bitte auf Antwort von hamburgerin01 warten!'

Also, beschäftigt bin ich seit über einem Jahr, und der Betrieb hat etwa 200 Mitarbeiter.
Mal davon ab: Die Rede davon, den Resturlaub nehmen zu MÜSSEN ist erst seit ca. 2 Wochen. Davor wurde keine Silbe davon erwähnt.
Vorschläge meinerseits wurden zurückgewiesen, obwohl diese durchaus Hand und Fuß hatten und der AG davon keine Nachteile gehabt hätte ...
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