Arbeitgeber spannt Mitarbeiter für private Tätigkeit ein

23. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Chris511
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber spannt Mitarbeiter für private Tätigkeit ein

Hallo zusammen,

ich bin neu in der Firma angestellt und wundere mich jetzt schon über sehr viele Sachen.

Heute wurden wir aus heiterem Himmel beauftragt die Privatwohnung von der verstorbenen Mutter der Geschäftsführerin zu entrümpeln.

Eigentlich sind wir Sachbearbeiter, die anderen haben sich dem gefügt und ich mich schlussendlich auch (Probezeit etc.).

Folgende Aufgaben stehen in meinem Arbeitsvertrag:

Der/Die Arbeitnehmer*in wird als Kaufmännischer Sachbearbeiter beschäftigt. Die Tätigkeit umfasst dabei im Wesentlichen Sachbearbeitung von Vorgängen im Verkauf und Marketing. Stammdatenpflege. Erstellung von Angeboten- und Auftragsunterlagen. Bearbeiten von Reklamationen. Gestaltung und Pflege des Onlineshops sowie auch Amazon und Ebay. Gestaltung von Verkaufsaktionen und Prospekten und abteilungsübergreifende Aufgaben. Der Arbeitgeber behält es sich vor. gemäß § 2 Ziffer 3 des Vertrages eine abweichende Tätigkeit zu bestimmen.

§ 2 Ziffer 3:
Der Arbeitgeber kann Inhalt. Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung. eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens des/der Arbeitnehmers*in im Betrieb. Bei Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des/der Arbeitnehmers*in Rücksicht zu nehmen.

Reicht vorallem der letzte Satz aus um diese Tätigkeit zu rechtfertigen?
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Vielen Dank schonmal im voraus.


-- Editiert von User am 23. Juli 2024 21:22

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Die Wohnung der Mutter zu entrümpeln, gehört gewiss nicht zu den Tätigkeiten kaufmännischer Sachbearbeiter, AN müssen das nicht tun. Auch 'abweichende Tätigkeiten' gehen nicht so weit, dass AN für private Belange des AG herhalten müssen, sondern der betriebliche Kontext gegeben sein muss; und selbst dann sind 'abweichende Tätigkeiten' nicht so zu verstehen, dass alles gedeckt wäre, was dem AG ggf. einfällt, auch wenn es in jedem Job neben den Kerntätigkeiten noch Randaufgaben geben wird.

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