Arbeitgeber sperrt Zugangschip

27. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitgeber sperrt Zugangschip

Hallo zusammen,
ich bin seit 3 Monaten krank. Jetzt hat mein AG den Zugangschip mit dem ich ins Büro kann gesperrt.
Ich war 2-3 mal Abends im Büro, als keiner mehr da war, habe Dinge aus meinem Schreibtisch geholt und kurz die Emails gecheckt. Das ist vermutlich meinem Chef aufgefallen, da er meinen PC auch teilweise nutzt. Mit seinem Zugang natürlich.

Ist das sperren meines elektronischen Schlüssel als Freistellung zu bewerten?

Das ich mehrfach Abends im Büro war kann man mir doch nicht vorhalten?! Trotz Krankheit bleibt es mein Arbeitsplatz und ich bleibe ja ein Mitarbeiter. Es wirft zwar Fragen auf, aber verboten war es sicher nicht, oder?

Zusätzlich bin ich mehrfach während meiner Arbeitsunfähigkeit bei meiner Firma vorbei gefahren und wurde hierbei leider von Kollegen gesehen.
Ich weiß - nicht sehr intelligent, aber doch nicht verboten?! Meine Krankheit hat keine Bettruhe erfordert.

Danke für eine Einschätzung meiner Situation.

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45 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(595 Beiträge, 195x hilfreich)

Versetzten Sie sich mal in die Lage des AG: was soll der denken? Sie sind lange Arbeitsunfähig. Kommen aber abends manchmal ins Büro - wenn niemand mehr da ist. Das sieht doch aus wie "heimlich".
Was soll der AG anderes denken, als dass Sie vielleicht irgendwas vorhaben. Sonst könnten Sie ja auch offen mit ihrem AG sprechen oder tagsüber in Büro kommen.
Verboten ist das im eigentlichen Sinne nicht, aber sehr ungeschickt.
Als Freistellung ist das Sperren des Chips im übrigen nicht zu sehen. Sie sind doch arbeitsunfähig. In dieser Zeit muss ihnen der AG gar keine Zugang zu Arbeitsstätte gewähren. Selbs wenn Sie morgen wieder arbeitsfähig wären, wäre es keine Freistellung, denn der AG könnte Ihnen auch anders Zugang gewähren, z.B. in dem Sie jemand am Eingang abholt etc.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18008 Beiträge, 6619x hilfreich)

Du bist arbeitsunfähig und in diesem Sinn von jeder Arbeitspflicht befreit. Dass der AG dich nicht zu Unzeiten und schon gar nicht ohne sein Wissen in seinen Räumen wissen will, ist sein gutes Recht und dann sperrt er dir halt den Zugang, bis du offiziell wieder arbeitsfähig bist - mit 'Freistellung' im sonst üblichen Wortgebrauch hat das nix zu tun. An der Arbeitsstelle vorbeizufahren, ist arbeitsrechtlich nicht zu beanstanden.

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Ich war 2-3 mal Abends im Büro, als keiner mehr da war, habe Dinge aus meinem Schreibtisch geholt und kurz die Emails gecheckt.
Man ist AU, aber in der Lage, ins Büro zu fahren und Emails zu checken?

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#4
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Man ist AU, aber in der Lage, ins Büro zu fahren und Emails zu checken?


Ich habe persönliche Sachen aus meinem Schreibtisch geholt. Dann habe ich den PC für 5min angemacht.
Ich kann Ihre Verwunderung nicht verstehen. Es zeugt doch eher von Verantwortungsbewusstsein.

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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Ich war 2-3 mal Abends im Büro, als keiner mehr da war, habe Dinge aus meinem Schreibtisch geholt und kurz die Emails gecheckt.


Und warum macht man das Abends wenn keiner im Büro ist. Wenn man noch private Dinge im Schreibtisch hat die man abholen will sollte man dies während der Arbeitszeit machen.

Zitat (von str516605-53):
Das ist vermutlich meinem Chef aufgefallen, da er meinen PC auch teilweise nutzt.


Vielleicht, vielleicht erfolgte die Sperrung aber auch automatisch nach drei Monaten AU. Falls es dem Chef aufgefallen ist wird er sich sicherlich fragen wie dieses merkwürdige Verhalten zu werten ist.

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#6
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Versetzten Sie sich mal in die Lage des AG: was soll der denken? Sie sind lange Arbeitsunfähig. Kommen aber abends manchmal ins Büro - wenn niemand mehr da ist. Das sieht doch aus wie "heimlich".
Was soll der AG anderes denken, als dass Sie vielleicht irgendwas vorhaben. Sonst könnten Sie ja auch offen mit ihrem AG sprechen oder tagsüber in Büro kommen.
Verboten ist das im eigentlichen Sinne nicht, aber sehr ungeschickt.


Sie haben Recht. Was mein Arbeitgeber von mir denkt ist mir allerdings relativ egal. Er hat während meiner AU auch nie nachgefragt wann ich wieder komme, etc.

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#7
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Und warum macht man das Abends wenn keiner im Büro ist. Wenn man noch private Dinge im Schreibtisch hat die man abholen will sollte man dies während der Arbeitszeit machen.


Weil ich niemand von diesen Idioten sehen wollte. Und schon garkeine Lust auf irgendwelche Fragen zu meiner Krankheit hatte.

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#8
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Vielleicht, vielleicht erfolgte die Sperrung aber auch automatisch nach drei Monaten AU. Falls es dem Chef aufgefallen ist wird er sich sicherlich fragen wie dieses merkwürdige Verhalten zu werten ist


Soll er fragen. Warum ist dieses Verhalten merkwürdig?

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#9
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Soll er fragen. Warum ist dieses Verhalten merkwürdig?


Ein langfristig ḱrankgeschriebener Arbeitnehmer kommt Abends, nachdem Niemand sonst mehr im Büro ist, an seinen Arbeitsplatz. Ich gehe davon aus das er sich auch nicht angekündigt hat, weder bei Kollegen noch bei seinem Vorgesetzten.

Sorry, aber wenn das für dich kein merkwürdiges Verhalten ist leben wir in verschiedenen Welten.

Ist es in der Firma, oder aufgrund deiner Anstellung, üblich das man nach der normalen Arbeitszeit noch einmal ohne weiter Absprache ins Büro zum Arbeiten geht?

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#10
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 130x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Er hat während meiner AU auch nie nachgefragt wann ich wieder komme, etc.


Echt ein netter Chef. Lässt seinen Angestellten in Ruhe auskurieren ohne ihn zu fragen wann er denn wieder kommt.
Die meisten sind eher sauer, weil bei ihnen nachgefragt wurde, wann sie wieder arbeitsfähig sind.

Wenn ich als Chef dann aber feststellen würde, das mein 3 Monate AU geschriebener Mitarbeiter heimlich zu offenbar unüblichen Zeiten seinen Arbeitsplatz aufsucht, würde ich ihn auch aussperren. Vor allem wenn dann auch persönlichen Dinge mitgenommen werden.

Sieht irgendwie nach "ich komme eh nicht wieder" aus.

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#11
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Ein langfristig ḱrankgeschriebener Arbeitnehmer kommt Abends, nachdem Niemand sonst mehr im Büro ist, an seinen Arbeitsplatz. Ich gehe davon aus das er sich auch nicht angekündigt hat, weder bei Kollegen noch bei seinem Vorgesetzten.

Sorry, aber wenn das für dich kein merkwürdiges Verhalten ist leben wir in verschiedenen Welten.

Ist es in der Firma, oder aufgrund deiner Anstellung, üblich das man nach der normalen Arbeitszeit noch einmal ohne weiter Absprache ins Büro zum Arbeiten geht?


Es ist ein kleiner Mittelständler der seinen Mitarbeitern viel Vertrauen entgegen bringt. Jeder kann kommen und gehen wie er will. Teilweise haben wir Aushilfen in der Fertigung die 18 - 22Uhr arbeiten oder auch mal Samstags kommen - natürlich in Absprache mit dem Fertigungsleiter.

Auch wenn ich krank bin ist es mein Arbeitsplatz. Warum sollte ich mich ankündigen wenn ich schnell was hole?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Wenn ich als Chef dann aber feststellen würde, das mein 3 Monate AU geschriebener Mitarbeiter heimlich zu offenbar unüblichen Zeiten seinen Arbeitsplatz aufsucht, würde ich ihn auch aussperren. Vor allem wenn dann auch persönlichen Dinge mitgenommen werden.[/quote

Wenn man krank ist hat man doch logischerweise keine Lust seine ganzen Kollegen zu sehen. Am besten dann noch jedem seine Leidensgeschichte erzählen...
Das ich etwas mitgenommen habe weiß er doch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Vor allem wenn dann auch persönlichen Dinge mitgenommen werden.



Zitat (von str516605-53):
Zusätzlich bin ich mehrfach während meiner Arbeitsunfähigkeit bei meiner Firma vorbei gefahren und wurde hierbei leider von Kollegen gesehen.

Zitat (von str516605-53):
Ich war 2-3 mal Abends im Büro, als keiner mehr da war, habe Dinge aus meinem Schreibtisch geholt und kurz die Emails gecheck


Das hört sich doch eher so an als ob der TE regelmäßig sondiert hat ob das Büro leer ist und ist dann, bei freiem Feld, auch mehrmals ins Büro gegangen. Das hört sich für mich nicht so an als ob es primär um das Abholen persönlicher Dinge ging.

-- Editiert von User am 27. Juni 2024 11:59

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das hört sich doch eher so an als ob der TE regelmäßig sondiert hat ob das Büro leer ist und ist dann, bei freiem Feld, auch mehrmals ins Büro gegangen. Das hört sich für mich nicht so an als ob es primär um das Abholen persönlicher Dinge ging


Die Gedanken sind frei...
Jeder darf seiner Fantasie freien Lauf lassen...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Jeder darf seiner Fantasie freien Lauf lassen...


Eben, und der Chef wird sich die seinen auch machen ...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(438 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Auch wenn ich krank bin ist es mein Arbeitsplatz. Warum sollte ich mich ankündigen wenn ich schnell was hole?
Wenn Sie das nicht schnallen oder nicht schnallen wollen ist doch ok, aber dann auch nicht wundern, wenn der AG Maßnahmen ergreift.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Eben, und der Chef wird sich die seinen auch machen ...


Kann er gerne tun. Wenn es Ihn glücklich macht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Wenn Sie das nicht schnallen oder nicht schnallen wollen ist doch ok, aber dann auch nicht wundern, wenn der AG Maßnahmen ergreift.


Ist "schnallen" ein deutsches Wort?

Aufgrund welcher Verfehlungen will mein Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen? Welches Gesetz habe ich gebrochenen?

Im übrigen befinde ich mich in Elternteilzeit für 2 Jahre. Mit Betonung auf Teilzeit.

Wird schwierig für meinen AG mit Maßnahmen - bei dem starken Kündigungsschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Wird schwierig für meinen AG mit Maßnahmen


Denkbare Maßnahmen wären:
- Ermahnung
- ggf. auch Abmahnung

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(595 Beiträge, 195x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Ist "schnallen" ein deutsches Wort?

Ja, ist es. Ein salopper Ausdruck für "verstehen, begreifen" bzw. "nicht verstehen"

Zitat (von str516605-53):

Im übrigen befinde ich mich in Elternteilzeit für 2 Jahre. Mit Betonung auf Teilzeit.
Wird schwierig für meinen AG mit Maßnahmen - bei dem starken Kündigungsschutz.


Man merkt, Sie sind ja ein Traum von Mitarbeiter. Weiter oben wollten Sie aus lauter Verantwortungsbewußtsein während der AU Abends ins Büro, jetzt wird die Teilzeit betont, auch noch während der Elternzeit. Naja.

Belassen wir es bei folgendem: Während einer Arbeitsunfähigkeit kann ihnen der AG den Zutritt zu ihrer Arbeitsstelle beschränken. Der AG kann darüber hinaus ohnehin die Arbeitszeiten und damit auch Zutrittszeiten regeln. Dazu gehört auch, ggf. den Chip zu sperren.


1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34038 Beiträge, 5880x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Ist das sperren meines elektronischen Schlüssel als Freistellung zu bewerten?
Nein.

Zitat (von str516605-53):
Aufgrund welcher Verfehlungen will mein Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen? Welches Gesetz habe ich gebrochenen?
Dein Chef hat dir den Zugang gesperrt. Das ist leicht verständlich.

:bang:


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Belassen wir es bei folgendem: Während einer Arbeitsunfähigkeit kann ihnen der AG den Zutritt zu ihrer Arbeitsstelle beschränken. Der AG kann darüber hinaus ohnehin die Arbeitszeiten und damit auch Zutrittszeiten regeln. Dazu gehört auch, ggf. den Chip zu sperren.


Danke Ihnen

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein Chef hat dir den Zugang gesperrt. Das ist leicht verständlich.

nur weil ein Chef etwas macht ist es per se eine Verfehlung von mir?

Dh. Nach Ihrer Logik stehen Führungskräfte über dem Gesetz oder wie?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18008 Beiträge, 6619x hilfreich)

Ich hatte ja gehofft, dass du mit #22 den Schluss der Debatte setzen wolltest. Irrtum.
Über welchem Gesetz soll denn deines Erachtens dein Vorgesetzter stehen, wenn er dir aktuell den Zugang zu den Betriebsräumen sperrt? Er, bzw. die Firma hat das Hausrecht; du bist AU und hast aktuell keinen erkenntlichen Grund, außerhalb betriebsüblicher Zeiten dort aufzuschlagen.
Auch dass 'dein Arbeitsplatz' während deiner AU deiner bliebe, ist ein Irrtum - die Firma kann jederzeit jemand anderes dorthin setzen usf.
Aber im Grunde spricht #7 Bände: wenn alle anderen Idioten sind ....

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11118 Beiträge, 4285x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
nur weil ein Chef etwas macht ist es per se eine Verfehlung von mir?

Dh. Nach Ihrer Logik stehen Führungskräfte über dem Gesetz oder wie?


Hat niemand behauptet.
Es kann auch eine ganz simple Entscheidung gewesen sein, sich selbst als Unternehmen und Sie vor möglichen Haftungsproblemen zu schützen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(523 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Was mein Arbeitgeber von mir denkt ist mir allerdings relativ egal.


Zitat (von str516605-53):
Weil ich niemand von diesen Idioten sehen wollte.


Einfach mal zwei Zitate. Nur kurz wirken lassen.

Warum ihr Chef den Chip sperren durfte und welche Motivation dahinter stehen mag wurde Ihnen ja bereits zur Genüge geschildert. Eigentlich wäre damit Ihre Eingangsfrage beantwortet.
Für Sie aber speziell bevor hier noch weiter getrollt wird: Lassen Sie uns einfach wissen wenn Sie herausfinden sollten, warum der Chef das nicht durfte.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34038 Beiträge, 5880x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Dh. Nach Ihrer Logik stehen Führungskräfte über dem Gesetz oder wie?
NÖ.
Offenbar schnallst bzw. verstehst du es tatsächlich nicht.

Macht nichts--- alles ist geschrieben.

... der Thread könnte auch geschlossen werden...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39375 Beiträge, 14147x hilfreich)

Der Arbeitgeber ist gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit Zugang zu ihrem Arbeitsplatz und Arbeitsmaterial hat. str51 ..... hat zur Zeit keine Arbeitszeit, folglich muss er/sie auch keinen Zugang haben.

Man lagert seine privaten Sachen (die ja ohnehin nichts am Arbeitsplatz zu suchen haben) auch in der Regel so, dass man jederzeit Zugriff hat. Wenn man sich insoweit selbst beschränkt, ist das die eigene Entscheidung. Und es gibt eine Reihe sehr gute nachvollziehbare Gründe, Mitarbeitern keinen Zugang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewähren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11118 Beiträge, 4285x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und es gibt eine Reihe sehr gute nachvollziehbare Gründe, Mitarbeitern keinen Zugang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewähren.


1. Arbeitnehmer AU
2. Hält sich in den Geschäftsräumen nach Schließung auf
3. Alles ohne Kenntnis des Arbeitgebers
.
.
.
4. AU-Arbeitnehmer knickt während einer seiner abendlichen Eskapaden unglücklich um, schlägt mit dem Kopf auf den Schreibtisch und bleibt da liegen
.
.
.
Viel Spaß mit Behörden, BG, Unfallkasse etc.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39375 Beiträge, 14147x hilfreich)

spatenklopper, daran dachte ich auch u.a. Oder aber man kommt einem Einbrecher in die Quere. Oder man wühlt in fremden Schreibtischen rum und da fehlt dann was. Und im Dienst-PC hat man auch nichts zu suchen.

wirdwerden

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