Hallo,
welche Konsequenzen ergeben sich eigentlich für die Mitarbeiter, wenn der AG einen TV kündigt ?
a) im Bezug auf eventuell verkürzte Kündigungsfristen ?
b) Gibt es eine Mitteilungspflicht des AGs an die tariflichen und AT-Mitarbeiter ?
c) Ausschlussfristen für gegenseitige Ansprüche ?
d) sonstige interessante Punkte ?
Danke schön
Gruß
M.
-----------------
""
Arbeitgeber steigt aus Tarifvertrag aus...
vor allem gelten die geschlossenen verträge weiter. der austritt rechtfertigt auch nicht, den beschäftigten neue verträge vorzulegen.
wenn kein tv mehr gilt, gelten die für alle gültigen gesetze.
bei neuabschlüssen also insbesondere das burlg (tv oft besser)
kündigungsfristen nach bgb (aber viele tv schreiben diese ohnehin nur ab)
ausschlussfristen gibt es nur in tv
m.e. muss der ag die belegschaft schon unterrichten
-----------------
"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Hallo,
m. W. bleibt bei den tarifgebundenen Arbeitnehmer alles wie es war, denn die Kündigung ist ja nur einseitig. Deswegen haben die tarifgebundenen Arbeitnehmer ja nicht auch gekündigt.
Bestandsschutz nennt man sowas.
Das ist mit einer der Gründe, warum es sich lohnt in die Gewerkschaft zu gehen.
-----------------
"Liebe Grüße"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten