Hallo allesamt,
Ein fiktiver AG hat mir heute Post geschickt. Der erdachte Inhalt lautet wie folgt;
"Sie haben mitgeteilt dass sie den geforderten Maskenschutz, also das Tragen einer Maske während des Dienstes nicht leisten können und keinen Dienst mit Schutzmaske ableisten können. Der Sachverhalt wird von ihrem Arzt bestätigt und attestiert.
Die Gehaltszahlung müssen wir wegen Nichterbringung der Arbeitslesitung zum 15.11.einstellen"
Es wurde mir zu keinem Zeitpunk angeboten auf eine Stelle auszuweichen, bei der ein MNS nicht erforderlich ist.
Soweit ich weiß muss nach Lösungen dieser Art gesucht werden bevor eine Nichterbringung der Arbeitsleistung zutrifft. Ich bin arbeitswillig und fähig, das habe ich meinem AG auch mitgeteilt.
Unter diesen fiktiven Umständen möchte ich erwirken dass ich entweder arbeiten darf ( z.b. anderer Einsatzort) oder dass das Gehalt fortgezahlt wird. So hätte ich gar kein Einkommen, nicht einmal Arbeitslosengeld.
Leider bin ich juristisch komplett ungebildet und suche hier nach Rat. (falls diese fiktive Situation auf mich zutreffen würde)
Ist es sinvoll hier vor dem Arbeitsgericht zu klagen oder zivil?
Brauche ich zwingend einen Anwalt um das anzufechten?
Wie sieht es mit den Gerichtskosten aus, muss der Verlierer zahlen?
Ist das Arbeitsgericht dabei die richtige Anlaufstelle?