Hallo allesamt,
Ein fiktiver AG hat mir heute Post geschickt. Der erdachte Inhalt lautet wie folgt;
"Sie haben mitgeteilt dass sie den geforderten Maskenschutz, also das Tragen einer Maske während des Dienstes nicht leisten können und keinen Dienst mit Schutzmaske ableisten können. Der Sachverhalt wird von ihrem Arzt bestätigt und attestiert.
Die Gehaltszahlung müssen wir wegen Nichterbringung der Arbeitslesitung zum 15.11.einstellen"
Es wurde mir zu keinem Zeitpunk angeboten auf eine Stelle auszuweichen, bei der ein MNS nicht erforderlich ist.
Soweit ich weiß muss nach Lösungen dieser Art gesucht werden bevor eine Nichterbringung der Arbeitsleistung zutrifft. Ich bin arbeitswillig und fähig, das habe ich meinem AG auch mitgeteilt.
Unter diesen fiktiven Umständen möchte ich erwirken dass ich entweder arbeiten darf ( z.b. anderer Einsatzort) oder dass das Gehalt fortgezahlt wird. So hätte ich gar kein Einkommen, nicht einmal Arbeitslosengeld.
Leider bin ich juristisch komplett ungebildet und suche hier nach Rat. (falls diese fiktive Situation auf mich zutreffen würde)
Ist es sinvoll hier vor dem Arbeitsgericht zu klagen oder zivil?
Brauche ich zwingend einen Anwalt um das anzufechten?
Wie sieht es mit den Gerichtskosten aus, muss der Verlierer zahlen?
Ist das Arbeitsgericht dabei die richtige Anlaufstelle?
Arbeitgeber stellt Gehaltszahlung ein | Nicht erbrachte Arbeitsleistung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Neee - nich schon wieder
ZitatIst es sinvoll hier vor dem Arbeitsgericht zu klagen oder zivil? :
Arbeitsgericht
ZitatBrauche ich zwingend einen Anwalt um das anzufechten? :
Da gibt es nichts anzufechten, man muss klagen
Man macht einen Termin beim Rechtspfleger beim Arbeitsgericht und lässt dort eine Lohnklage formulieren. Dabei mitteilen das man aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann.
Im ersten Schritt ist ein Anwalt eigentlich nicht notwendig.
ZitatWie sieht es mit den Gerichtskosten aus, muss der Verlierer zahlen? :
Ja
ZitatIst das Arbeitsgericht dabei die richtige Anlaufstelle? :
Ja
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Wenn überhaupt, dann nicht fiktiv und es wäre das Arbeitsgericht zuständig.ZitatIst es sinvoll hier vor dem Arbeitsgericht zu klagen oder zivil? :
Man sollte dann auf das alberne Fiktive verzichten. Es geht dann tatsächlich um dich und um die tatsächliche Situation.
Das ein AG nur so etwas schreibt, ist nicht glaubhaft. Da gehört mehr dazu.ZitatDie Gehaltszahlung müssen wir wegen Nichterbringung der Arbeitslesitung zum 15.11.einstellen :
Darf man fragen, ob du deinem Arzt die Story erzählt hast? Und warum hat der dich nicht einfach arbeitsunfähig geschrieben?
Bis das Arbeitsgericht eine Entscheidung trifft, kann es dauern. Wann der AG dir den halben November-Lohn auszahlt, ist ungewiss.
Ob der AG dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten muss? Vielleicht sucht er danach? Je nachdem, als was du dort beschäftigt bist, kann das schwierig werden.
@tine7777,
nochmal zu den Gerichtskosten, beim Arbeitsgericht zahlt nicht der Verlierer, beide Parteien zahlen ihre Gerichtskosten und ihren Anwalt selber. Egal, wer gewinnt. Das gilt für die Güteverhandlung und die 1. Hauptverhandlung.
Zitatnochmal zu den Gerichtskosten, beim Arbeitsgericht zahlt nicht der Verlierer, beide Parteien zahlen ihre Gerichtskosten und ihren Anwalt selber. Egal, wer gewinnt. Das gilt für die Güteverhandlung und die 1. Hauptverhandlung. :
Das stimmt für die Anwaltskosten, die Gerichtskosten zahlt die unterlegene Partei!
Zitat:Wenn überhaupt, dann nicht fiktiv und es wäre das Arbeitsgericht zuständig.ZitatIst es sinvoll hier vor dem Arbeitsgericht zu klagen oder zivil? :
Man sollte dann auf das alberne Fiktive verzichten. Es geht dann tatsächlich um dich und um die tatsächliche Situation.
Das ein AG nur so etwas schreibt, ist nicht glaubhaft. Da gehört mehr dazu.ZitatDie Gehaltszahlung müssen wir wegen Nichterbringung der Arbeitslesitung zum 15.11.einstellen :
Darf man fragen, ob du deinem Arzt die Story erzählt hast? Und warum hat der dich nicht einfach arbeitsunfähig geschrieben?
Bis das Arbeitsgericht eine Entscheidung trifft, kann es dauern. Wann der AG dir den halben November-Lohn auszahlt, ist ungewiss.
Ob der AG dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten muss? Vielleicht sucht er danach? Je nachdem, als was du dort beschäftigt bist, kann das schwierig werden.
Sorry, ich dachte das sind die Forumsregeln. Der Brief hatte nur den Inhalt. Ich bin dort als Heilerziehungspfleger angestellt. Es ist für mich schwer vorstellbar dass in einem Betrieb mit mehreren Heimen in der Region, dass ich nicht auf einer anderen Gruppe arbeiten kann, oder in der Küche, dem Hausmeister helfen etc.
Mein AG beruft sich auf eine Anweisung vom Gesundheitsamt, gesehen habe ich diese nicht.
Vielen Dank für die Einschätzungen schonmal
Auch der Hausmeister muss doch vor einem Nicht-Maskenträger geschützt werden. Du verkennst immer noch, dass andere vor Dir geschützt werden müssen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuziehen. Und dann kann er eine Maßnahme festlegen. Hier eben das Tragen von Masken.
Wie begründest Du Dein Recht, andere zu gefährden? Und wie willst Du im Fall von Infektion anderer durch Dich den Schadensersatz abpuffern?
wirdwerden
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Wäre ein anderer Einsatzort denn überhaupt möglich oder ist er festgeschrieben?
Sind denn im Vertrag andere zumutbare Arbeiten aufgeführt oder eben nur Heilerziehungspfleger?
Ich denke so einfach ist das nicht. In anderen Einrichtungen des Betreibers dürften die gleichen Maßnahmen vorgeschrieben sein (ich kenne hier in der Gegend keine einzige Einrichtung, die ältere Menschen, Pflegebedürftige oder Behinderte aller Altersklassen betreut, bei denen nicht das GA die Hygienevorschriften einschl. MNS vorgeschrieben hat)
Es dürfte auch ein Problem sein einen Arbeitsplatz zu finden, wo auf den MNS verzichtet werden kann. In der Küche wohl eher nicht. Beim Hausmeister wohl nur ,wenn er gerade draussen arbeitet oder sicher gestellt ist, dass keiner der zu Betreuenden in der Nähe ist. Wäre vielleicht noch das Büro. Aber auch da sehe ich es als schwierig an. Zum einen dürfte es genügend Leute bereits im Büro geben, die dafür angestellt sind, zum anderen bräuchtest du ja dann auch wieder ein eigenes, um die anderen nicht zu gefährden.
Es genügt doch, wenn du schreibst, dass es um Person A geht. Oder um Frau X... das genügt für die Forumsregel.ZitatSorry, ich dachte das sind die Forumsregeln. :
Aber er schreibt nichts dazu?ZitatMein AG beruft sich auf eine Anweisung vom Gesundheitsamt :
Was hast du denn seit dem 15.11. gemacht? Bist du zu Hause geblieben?
Welches Gesundheitsamt in welchem Bundesland? Jedes Bundeland hat jetzt verschiedene Verordnungen.
@tine777
Der AG hat angekündigt die Gehaltszahlung 15.11 einzustellen. Wie sieht es denn aus mit den vom Gehalt abhängigen Beiträgen zu den Sozialkassen aus, die werden doch dann wohl auch nicht erfolgen.
Hier ist dringender Handlungsbedarf!
Als erstes würde ich mich selbst fragen, wäre die Arbeit mit einer anderen, eventuell dünneren, Stoffmaske möglich? Dann sollte man noch einmal mit dem AG reden inwieweit andere Beschäftigungsformen eventuell doch möglich wären, also da wo man alleine arbeitet und weit und breit keine andere Person ist macht auch eine Maske keinen Sinn, und da wo man zeitweise mit anderen Personen in Kontakt kommt mal halt eine Maske trägt.
Wenn das alles nicht möglich ist gehe zum Arzt, erkläre die Dringlichkeit deiner Situation und bitte noch einmal um eine Krankschreibung. Und wenn der erste Arzt dich nicht krankschreiben will, gehe zum nächsten.
Auch könnte man direkt den Kontakt zur Krankenkasse suche und dort das Problem vortragen, immerhin kannst die die aktuellen Arbeitsschutzauflagen aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllen.
Viel Glück!
ZitatWie begründest Du Dein Recht, andere zu gefährden? Und wie willst Du im Fall von Infektion anderer durch Dich den Schadensersatz abpuffern? :
Die TE will niemanden gefährden, sie ist in eine Situation hineingeworfen worden für die sie nichts kann, die aber erhebliche Folgen für sie hat, sie steht quasi von heute auf morgen ohne Gehalt da.
Was würdest Du ihr den raten zu tun?
Zitat:Es genügt doch, wenn du schreibst, dass es um Person A geht. Oder um Frau X... das genügt für die Forumsregel.ZitatSorry, ich dachte das sind die Forumsregeln. :
Aber er schreibt nichts dazu?ZitatMein AG beruft sich auf eine Anweisung vom Gesundheitsamt :
Was hast du denn seit dem 15.11. gemacht? Bist du zu Hause geblieben?
Welches Gesundheitsamt in welchem Bundesland? Jedes Bundeland hat jetzt verschiedene Verordnungen.
Von 9.11- 22.11 hatte ich Urlaub, seit dem 23.11 bin ich krankgemeldet.
Davor habe ich normal gearbeitet, bis zu diesem Zeitpunkt bestand nur die Empfehlung eine Maske zu tragen, in meinem Urlaub wurde die Anweisung des Gesundheitsamtes ausgesprochen. Ich bin in Hessen.
Zitat@tine777 :
Der AG hat angekündigt die Gehaltszahlung 15.11 einzustellen. Wie sieht es denn aus mit den vom Gehalt abhängigen Beiträgen zu den Sozialkassen aus, die werden doch dann wohl auch nicht erfolgen.
Hier ist dringender Handlungsbedarf!
Als erstes würde ich mich selbst fragen, wäre die Arbeit mit einer anderen, eventuell dünneren, Stoffmaske möglich? Dann sollte man noch einmal mit dem AG reden inwieweit andere Beschäftigungsformen eventuell doch möglich wären, also da wo man alleine arbeitet und weit und breit keine andere Person ist macht auch eine Maske keinen Sinn, und da wo man zeitweise mit anderen Personen in Kontakt kommt mal halt eine Maske trägt.
Wenn das alles nicht möglich ist gehe zum Arzt, erkläre die Dringlichkeit deiner Situation und bitte noch einmal um eine Krankschreibung. Und wenn der erste Arzt dich nicht krankschreiben will, gehe zum nächsten.
Auch könnte man direkt den Kontakt zur Krankenkasse suche und dort das Problem vortragen, immerhin kannst die die aktuellen Arbeitsschutzauflagen aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllen.
Viel Glück!
Leider ist mein Arbeitgeber mir nicht sonderlich gut gesonnen. Ich habe alle diese Dinge erfragen müssen, sonst hätte ich nach dem Urlaub auf der Arbeit von den neuen Umständen erfahren. Alle Versuche hier eine Lösung zu finden gingen von mir aus. Einen Kompromiss hinsichtlich face/kinnshield konnte ich nicht erreichen.
ZitatWas würdest Du ihr den raten zu tun? :
Wenn sie ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht machen kann, dann muss der Arzt sie halt AU schreiben
Bitte NICHT auf Zitieren klicken.
Bitte einfach auf ANTWORTEN klicken, unten unter dem Beitrag.
Danke.
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Na, endlich !!! EINE Info, die alles erklärt.ZitatVon 9.11- 22.11 hatte ich Urlaub, seit dem 23.11 bin ich krankgemeldet. :
Konntest du das mit dem Urlaub nicht in deinem ersten Beitrag vom 20.11. schreiben?
Und das mit der Krankschreibung auch nicht im 2. Beitrag von gestern?
Urlaub--- wird vom AG bezahlt.
Ab 23.11. bist du *krankgemeldet*--- falls du damit einen Krankenschein/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung meinst und dein AG diesen gelben Schein auch hat--- wird auch vom AG bezahlt. Das nennt sich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. max. 6 Wochen lang.
Das ist ein ganz anderes Thema. Du hättest hier schon am 20.11. bei 1klarer Frage jede Menge klare und deutliche Antworten bekommen.ZitatLeider ist mein Arbeitgeber mir nicht sonderlich gut gesonnen. :
Hast du gestern oder heute aufs Konto geschaut? Ist der November-Lohn drauf?
ZitatEs ist für mich schwer vorstellbar dass in einem Betrieb mit mehreren Heimen in der Region, dass ich nicht auf einer anderen Gruppe arbeiten kann, oder in der Küche, dem Hausmeister helfen etc. :
Und wie kommt man darauf, das in anderen Heimen die Anordnung des Amtes nicht gelten soll?
ZitatDie TE will niemanden gefährden, :
Sie tut es aber und das hat dann durchaus nicht zu Lasten des Arbeitgebers oder der Heimbewohner zu gehen.
ZitatVon 9.11- 22.11 hatte ich Urlaub, seit dem 23.11 bin ich krankgemeldet. :
Das die wichtigen Infos erst so spät kommen.
Wenn man bis zum 22.11 Urlaub hatte, dann ist bei dahin auch das Gehalt zu zahlen, das Gehalt zum 15.11 nicht mehr zu zahlen ist als schon mal grob rechtswidrig.
Ist man nur krankgemeldet oder auch AU?
Das Gehalt + Weihnachtsgeld ging ein zum Glück schonmal.
Kann mir gut vorstellen dass es ein Versehen war.
Am Montag werde ich wegen der Situation versuchen schonmal eine Einschätzung dazu von der Krankenkasse/Arbeitsgericht einzuholen. Der Sachverhalt ist eigentlich klar, es muss aber sehr wahrscheinlich gerichtlich erstritten werden.
Also ehrlich, tine...ZitatDer Sachverhalt ist eigentlich klar, es muss aber sehr wahrscheinlich gerichtlich erstritten werden. :
Du hast den Lohn und Weihnachtsgeld erhalten. Pünktlich aufs Konto.
Da gibts nichts einzuschätzen oder gerichtlich zu erstreiten. Weder mit der KK noch mit dem Gericht.
Dein Lohn wird bis max. 3.1.2021 gezahlt, wenn du so lange noch arbeitsunfähig bist.
ZitatSie tut es aber und das hat dann durchaus nicht zu Lasten des Arbeitgebers oder der Heimbewohner zu gehen. :
Womit gefährdet die TE jemanden?
Die TE fordert nicht ohne Maske arbeiten zu dürfen, sie wäre auch mit einer Freistellung aus gesundheitlichen Gründen zufrieden da sie die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen in Verbindung mit den aktuellen Corona-Regelungen nicht erbringen kann.
Und was ist in diesen Fällen die Anspruchsgrundlage für Gehaltszahlungen?
wirdwerden
ZitatUnd was ist in diesen Fällen die Anspruchsgrundlage für Gehaltszahlungen? :
z.B. die zwischenzeitlich wohl ausgestellte AU
Am Montag werde ich wegen der Situation versuchen schonmal eine Einschätzung dazu von der Krankenkasse/Arbeitsgericht einzuholen. Rechtsberatung gibt es beim Arbeitsgericht nicht. Da müßten Sie sich schon einen Anwalt oder an eine Gewerkschaft wenden (die Gewerkschaften beraten natürlich nur ihre Mitglieder).
Ich sehe jetzt auch nicht, was an diesem Fall besonders sein soll.
Die Fragestellerin hat einen Beruf, den sie plötzlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann.
Das passiert ständig: Es gibt Bäcker, die eine Allergie gegen Mehl entwickeln oder Frisöre, die eine Allergie gegen Haarspray oder sonstwas bekommen.
Da bleibt am Ende nur die Umschulung.
Momentan ist die Fragestellerin AU. Solange sie AU ist, läuft die Lohnfortzahlung - maximal 6 Wochen. So lange der Arbeitgeber der Lohnfortzahlungspflicht nachkommt, gibt es auch nichts, weswegen man klagen könnte.
Wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung vorbei sind, fällt man ins niedrigere Krankengeld. Da wird dann die Krankenkasse Druck machen, dass man wieder arbeiten geht
Wenn der Arbeitgeber einen passenden freien Arbeitsplatz ohne Maskenpflicht hat, muss er den anbieten. Wenn nicht, muss er aber keinen schaffen oder freischaufeln. Dann bleibt nur die Kündigung. Da wird dann die Agentur für Arbeit Druck machen, wegen einer Umschulung, wenn absehbar ist, dass man auch bei anderen Arbeitgebern ohne Maske keine Chance hat.
Gegen die Kündigung kann man klagen. Wenn es aber ohne Maske tatsächlich keine Einsatzmöglichkeit mehr beim bisherigen Arbeitgeber gibt, sind die Erfolgsaussichten mau.
Wie man es dreht und wendet:
Langfristig bleibt nur die Umschulung / berufliche Neuorientierung.
Durch die AU gewinnt man etwas Zeit, wenn man gekündigt wird, hat man ja auch die Zeit der Kündigungsfrist - das sollte ausreichen, die berufliche Zukunft zu regeln, ohne zum Sozialfall zu werden.
Wovon man sich gleich verabschieden sollte, ist
(a) dass man den Arbeitgeber irgendwie zwingen kann, dass man doch ohne Maske arbeiten darf
(b) dass man bei vollem Lohn dauerhaft zu Hause bleiben kann.
Lieber die Energie jetzt, wo man finanziell noch gesichert ist, und man weder den Druck der Krankenkasse noch den Druck der Agentur für Arbeit hat, in die berufliche Neuorientierung stecken.
ZitatWie man es dreht und wendet: :
Langfristig bleibt nur die Umschulung / berufliche Neuorientierung.
Durch die AU gewinnt man etwas Zeit, wenn man gekündigt wird, hat man ja auch die Zeit der Kündigungsfrist - das sollte ausreichen, die berufliche Zukunft zu regeln, ohne zum Sozialfall zu werden.
Das erscheint mir doch eine sehr verfrühte Aussage!
Die derzeitigen Corona-Regelungen sind ausdrücklich temporärer Natur, niemand kann z.Z. sagen wie lange sie dauern, allgemein geht man jedoch eher von Monaten (je nach Erfolg der kommenden Impfungen) denn von dauerhaften Maßnahmen aus.
Im übrigen wird es unter den Corona-Bedingungen kaum eine Tätigkeit geben in der gänzlich auf das Tragen eine Maske verzichtet werden kann, insoweit wird es auch auf das Attest, bzw. die gesundheitlich Situation, ankommen ob überhaupt eine Alternativtätigkeit gefunden werden kann. Falls wirklich nicht einmal ein kurzfristiges Tragen der Maske zumutbar ist, stellt sich doch eher die Frager der allgemeinen Erwerbsfähigkeit.
-- Editiert von Alter Sack am 29.11.2020 10:36
Naja.
Die Strategie "ich mache jetzt nichts, weil die Maskenpflicht sowieso abgeschafft wird oder das ganze Volk durchgeimpft ist, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist", erscheint mir doch etwas wagemutig.
Und auf Erwerbsunfähigsrente zu setzten, weil es ohne Maske gar keinen Beruf ausüben kann ... ich weiß nicht.
Außerdem ist die Erwerbsunfähigkeitsrente ja auch sehr mager, wenn man noch nicht viele Rentenbeiträge gezahlt hat.
drkabo
Darauf auf EMRente machen zu wollen: Das wird nicht funktionieren. Die RV macht das nicht mit.
Ich kann mir vorstellen, dass es für diesen maskenunverträglichen Pflegehelfer eine Maske gibt, mit der er seine gewohnte Arbeit verrichten kann.
Ich würde mich genau darum kümmern, arbeiten gehen, und alles andere lassen.
Es gibt in medizinischen und pflegerischen Bereichen ganz sicher Ärzte und Pfleger(innen), für die das Maskentragen auch unangenehm ist. Für die werden auch Lösungen gesucht und gefunden. Sich krankschreiben zu lassen, ist keine Option. Da spielen AG, Ärzte und Krankenkassen nicht mit. Zumal dem AG ja bereits bekannt ist, was das Problem seines MA ist. Jedenfalls keine Erkrankung, die ihn hindert, seinen Job zu machen.
ZitatSich krankschreiben zu lassen, ist keine Option. :
Natürlich ist das erst einmal ein Option, wenn auch nur eine vorübergehende! Parallel sollte man aber auch jetzt schon Kontakt zur Krankenkasse und Arbeitsamt aufnehmen. Das ist das sicherlich kein Einzelfall, eventuell kann man hier konkretere Informationen zu Hilfen in individuellen Situation erhalten.
Hinsichtlich der Maskenpflicht am Arbeitsplatz und den behördlichen Auflagen könnte man ebenfalls prüfen ob diese Auflage uneingeschränkt gilt, oder es Ausnahmen zulässt. Die behördlichen Auflagen für den öffentlichen Raum, ÖPNV, etc..., lassen diese Ausnahme ja auch zu.
ZitatEs gibt in medizinischen und pflegerischen Bereichen ganz sicher Ärzte und Pfleger(innen), für die das Maskentragen auch unangenehm ist. Für die werden auch Lösungen gesucht und gefunden. :
Dies sollte man ebenfalls nicht aus den Augen verlieren, vielleicht gibt es ja Lösungen die zumindest ein temporäres Tragen einer Maske/MNB erlauben.
Falls es zu einer Kündigung wegen der Maskenproblematik kommt sollte man auf jeden Fall den Gang zum Arbeitsgericht in Erwägung ziehen.
-- Editiert von Alter Sack am 29.11.2020 22:39
ZitatVon 9.11- 22.11 hatte ich Urlaub, seit dem 23.11 bin ich krankgemeldet. :
Wovon schreibst Du dann hier die ganze Zeit? Alles ungelegte Eier, die sich in Luft auflösen ...ZitatDas Gehalt + Weihnachtsgeld ging ein zum Glück schonmal. :
ZitatWovon schreibst Du dann hier die ganze Zeit? :
Davon
ZitatDie Gehaltszahlung müssen wir wegen Nichterbringung der Arbeitslesitung zum 15.11.einstellen" :
Das der AG sein rechtswidriges Vorhaben nicht umsetzt konnte wohl keiner vorhersehen.
tine7777
Die ganze Zeit und Arbeit hätte man anders verwenden können.
Wie schon jemand schrieb : Keine Gedanken um ungelegte Eier machen.
Mich stört diese blöde Maske kollosal. Die Brille beschlägt ständig. Muss immer kurz abwarten, bis ich wieder was sehen kann. Dann schwitze ich darunter und in Geschäften wird mir regelmässig übel.
Trotzdem ist mir der Sinn dieser Übung klar, und ich trage das Ding.
Die Masken werden regelmässig gewaschen und getauscht.
Also, in dem Sinne allen einen corona-freien Advent.
sternchen08
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