Hallo!!!
Ich war bei einer Firma mit drei großen Buchstaben als geringfügig Beschäftigter etwas über 4 Monate tätig, ich habe das Beschäftigungsverhältniss aus persönlichen Gründen beendet.
Auf diversen Seiten konnte ich in Erfahrung bringen das ich auch als geringfügig Beschäftigter ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
zusteht, leider sind noch Fragen offen:
a) Habe ich Anrecht auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugniss?
b) Welche Paragraphen sind für das Recht auf ein Arbeitszeugnis
anzuwenden?
Für sinnvolle Antworten danke ich euch, insbeondere benötige ich dieses dringend für meinen neuen Arbeitgeber.