Arbeitgeber stellt keine Seife und Handtücher?

15. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
evitaivo
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitgeber stellt keine Seife und Handtücher?

Der betreffende Arbeitgeber ist eine Friedhofsverwaltung. Die Mitarbeiter haben also viel mit Erde zu tun, bzw. auch mit Bestattungen. Die Reinigung der Hände ist also nicht nur nach dem Toilettengang notwendig. Außerdem kann sie aufwändiger sein, als bei Bürokräften. Die Verwaltung ist nun der Meinung, dass es nicht zu ihren Pflichten als Arbeitgeber gehört, die Toiletten mit Seife und Handtüchern auszustatten. Ist das wahr?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Ich würde mal beim Gesundheitsamt oder Gewerbeaufsichtsamt anrufen und nachfragen.

Die kennen bestimmt irgendeine passende Hygienevorschrift.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich denke schon, dass es schon aus fürsorgegründen zu den nebenpflichten des AG gehört, geeignete reinigungsmittel zur verfügung zu stellen. ich erinnere mich noch an die *grüne tante* zu studentenzeiten, als ich in einem betrieb gearbeitet hatte, in dem man unvermeidlich fettige hände bekam.
>> arbstättv §6 abs.2
aus der pflicht, waschräume vorzuhalten würde ich auch ableiten, dass die entsprechend ausgestattet sein müssen.
vielleicht gibt es aber auch betriebe, in denen man selbst das klopapier mitbringen muss ...

interessant dazu auch
http://www2.tu-berlin.de/~ifr1/art8.htm
(nebenpflichten AN und AG, *seife und handtuch* kommen zwar nicht vor, wohl aber gesundheitsschutz)

-- Editiert von blaubär49 am 16.08.2008 10:08:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@blaubär

quote:
vielleicht gibt es aber auch betriebe, in denen man selbst das klopapier mitbringen muss ...


in so einem betrieb habe ich 2001 gearbeitet. das ist kein witz.
es wird dich nicht wundern, dass der ag ein paar monate später insolvenz angemeldet hatte.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Arbeitnehmer haben ein Beschwerderecht. Wenn eine schriftliche Beschwerde bei der Verwaltung nichts einbringt, wäre als nächst höhere Instanz der Gemeindevorstand anzusprechen, ins. die Pfarrer.
Es kann nicht im Pietätssinne der "Kundschaft" sein, wenn die Verstorbenen von Leuten mit Pipihänden in die letzte Ruhestätte weggetragen werden.


Da sich beim Leichenzersetzungsprozess zum Teil auch giftige Stoffe ansammeln und ins Erdreich wandern, liegt sogar ein gewisses Gefährdungspotenzial vor.
http://de.wikipedia.org/wiki/Neurin

Bei Gefährdungen hat die Gewerbeaufsicht ein Wörtchen mitzureden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen