Arbeitgeber streicht Großraumbüro während Arbeitszeit => Kopfschmerzen und Übelkeit

1. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
xcvb
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitgeber streicht Großraumbüro während Arbeitszeit => Kopfschmerzen und Übelkeit

guten tag,

ich habe da eine frage zu einer situation, die sich heute an meinem arbeitsplatz ereignete.

ich arbeite in einem großraumbüro.

gestern hatte der arbeitgeber bereits die geniale idee, die toiletten und den flur streichen zu lassen, was sehr starken farbgeruch im großraumbüro erzeugte.
es war zwar wirklich belästigend, aber man konnte es halbwegs ertragen, solange die fenster aufgerissen waren.

heute kam dann part 2.

der arbeitgeber ließ eine treppe, welche sich mittem im großraumbüro befindet, lackieren.
der gestank war bestialisch, erzeugte bei mir und anderen starke kopfschmerzen und übelkeit.

außerdem habe ich da noch ganz andere gesundheitliche bedenken.


meine frage ist nun:
darf der arbeitgeber das überhaupt?
setzt er damit nicht seine arbeitnehmer einem risiko aus?
dürfte ich theoretisch die arbeit niederlegen, weil es mir unzumutbar ist, unter solchen bedingungen zu arbeiten?


ich gehe stark von aus, dass morgen weiter gestrichen werden wird.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
außerdem habe ich da noch ganz andere gesundheitliche bedenken.
Tragen die Maler irgendwelchen Atemschutz? Wen nicht, dann würde ich mir da nicht wirklich Gedanken machen, diese Leute kommen damit ja täglich in "Berührung" ;)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,
Zitat:außerdem habe ich da noch ganz andere gesundheitliche bedenken.Tragen die Maler irgendwelchen Atemschutz? Wen nicht, dann würde ich mir da nicht wirklich Gedanken machen, diese Leute kommen damit ja täglich in "Berührung"


Ich hoffe das ist ironisch gemeint. Im Straßenbau gibt es genug Leute, die auch ohne Ohrschutz arbeiten. Das gilt gleich wohl bei Lack- und Malerarbeiten. Insofern wäre ich vorsichtig vor solchen Schlussfolgerungen...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// dürfte ich theoretisch die arbeit niederlegen, weil es mir unzumutbar ist, unter solchen bedingungen zu arbeiten?

"Grau ist (bekanntlich) alle Theorie". Will sagen: mit Arbeitsverweigerung gehst du ein unkalkulierbares Risiko ein. Aber ganz praktisch kannst du dich arbeitsunfähig melden, wenn sich Kopfschmerzen einstellen.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Innenraumfarben stellen keine gesundheitliche Gefahr dar. Du kannst dich am Farbeimer informieren, ob die Treppenfarbe evtl. nur für den Außenbereich oder in gut gelüfteter Umgebung verarbeitet werden darf. Ansonsten sind die Beschwerden wohl eher psychosomatisch, d. h. der starke (aber unschädliche) Farbgeruch impliziert gesundheitliche Gefahr.

Wenn es trotzdem nicht geht, hilft nur der Gang zum Arzt!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
darf der arbeitgeber das überhaupt?

Der Arbeitgeber muss zumindest vor der Lackier-Aktion prüfen, ob eine Gefährdung der Mitarbeiter besteht.

Zitat:
setzt er damit nicht seine arbeitnehmer einem risiko aus?

Das kommt hat drauf an, welche Farbe verwendet wird und wie gut die Lüftung (mit/ohne Fenster auf reißen) so ist.
Es ist allerdings schon so, dass sich im Bereich der Farben und Lacke in den letzten Jahren einen deutlichen Fortschritt in bezug auf Umweltbelastung und Schadstoffe gegeben hat. Die Zeiten, wo Farben und Lacke per se geschundheisschädlich waren, sind eigentlich vorbei. Man kann "bestialischen Gestank" eigentlich nicht mehr pauschal mit "Gesundheitsgefahr" gleichsetzen.

Zitat:
dürfte ich theoretisch die arbeit niederlegen, weil es mir unzumutbar ist, unter solchen bedingungen zu arbeiten?

Man müsste also genau schauen, ob wirklich Gesundheitsgefahr besteht. Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Für eine Arbeitsniederlegung muss halt entweder eine konkrete Gesundheitsgefahr bestehen oder eine Gesundheitsbeeinträchtigung eingetreten sein. (Wie mein Vorschreiber schrieb: Aber ganz praktisch kannst du dich arbeitsunfähig melden, wenn sich Kopfschmerzen einstellen.).
Die bloße Befürchtung, es könne eine Gesundheitsgefahr bestehen oder die Befürchtung, es könnte zu Kopfschmerzen kommen, reichen nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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