Arbeitgeber trickst mit Spesenzahlungen

31. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
timi6960
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber trickst mit Spesenzahlungen

Folgender Fall mit anschließenden Fragen:

Ein in Übersee tätiges deutsches Reiseunternehmen beschäftigt auf der Basis von 1/2-Jahres-Zeitverträgen nach deutschem Recht Reiseleiter für den ständigen Einsatz im Reiseland. Die Bezüge der angestellten Reiseleiter errechnen sich aus einem Grundgehalt plus Spesen, wobei das Grundgehalt geringer ausfällt, als die pauschal gezahlten Spesen, deren Tagessätze auch trotz wechselnder Einsatzländer stets gleich sind. Tatsächlich haben die Angestellten bei ihren Auslandseinsätzen jedoch keinerlei Aufwendungen für Nahrungsmittel oder Unterkunft, denn alle in dieser Richtung anfallenden Kosten werden vom Arbeitgeber getragen. Bei den gezahlten Spesen handelt es sich also um eine scheinbare Gehaltsaufbesserung, die dem Arbeitgebers jedoch erhebliche Einsparungen bei Lohnsteuer und Sozialleistungen einträgt. Die Belege für die angefallenen Verpflegungskosten werden vom Arbeitgeber in Deutschland dann steuerlich geltend gemacht.

1. Frage: Liegt eine strafbare Handlung vor und wenn ja, welche?

2. Frage: Ist ein Arbeitsvertrag, der auf dieser Basis geschlossen wurde, rechtens?

3. Frage: Kann der Arbeitnehmer den Vertrag fristlos kündigen und hätte er in diesem Falle einen Anspruch auf eine Abfindung oder eine Entschädigung?

4. Frage: Wenn eine strafbare Handlung vorliegt, macht sich der Arbeitnehmer im Falle der Mitwisserschaft ebenfalls schuldig?

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