Hallo zusammen,
ich hätte eine kleine juristische Frage aus dem Arbeitsrecht. Vielleicht bin ich auch im Unrecht, aber ich gerne einmal eure Meinung dazu hören.
Ich würde gern nochmal studieren und meinen Master machen. Mein Arbeitgeber
würde mich grundsätzlich finanziell dabei unterstützen.
Ich bin seit dem 01.10.2018 fest bei dem Arbeitgeber angestellt, zum 30.09.2018 habe ich mein duales Bachelor-Studium beendet.
Nun würde ich gerne im März (oder September) diesen Jahres beginnen zu studieren, die Konzernbetriebsvereinbarung gibt aber folgenden Satz vor:
Zwischen dem Abschluss des dualen Studiums und dem Stichtag 01. Oktober im Jahr der Aufnahme eines nach dieser KBV geförderten Studiums müssen mindestens zwei Jahre liegen.
Der Arbeitgeber lehnt daher die finanzielle Unterstützung meines Masterstudiums ab, da ich die 2 Jahresklausel nicht erfülle.
Nun habe ich das von einem befreundeten Juristen prüfen lassen und erhielt folgendes als Antwort:
„Maßgeblich ist der Stichtag 1.10. in dem Jahr der Aufnahme des Studiums. Wann das Studium beginnt ist nicht relevant. Da Sie zum 1.10.20 2 Jahre Konzernzugehörigkeit haben und das Studium ebenfalls seit 2 Jahren beendet ist, erfüllen Sie die in der KBV genannten Voraussetzungen."
Der Arbeitgeber argumentiert aber folgendes:
„Hallo Frau XXXX,
nicht ganz, denn es gilt der 2-Jahresabstand zu Ausbildung oder Studium. Unsere Fachfrau hat dazu folgendes gesagt:
Zum Stichtag 1. Oktober im Jahr der (beabsichtigten) Aufnahme eines nach dieser Konzernbetriebsvereinbarung geförderten Studiums beträgt die Konzernzugehörigkeit mindestens zwei Jahre."
Wie seht ihr die Diskussion mit dem Stichtag?
Grundsätzlich würde ich sagen, die Bedingung muss nicht VOR dem Stichtag erfüllt sein, da es so nicht in der KBV steht.
Nochmal die Eckdaten:
Ende Bachelor: 30.09.2018
Eintrittsdatum: 01.10.2018
Studiumsbeginn: 01.03.2020 oder 01.09.2020
Zum 01.10.2020 würde ich ja die Stichtagsbedingung erfüllen, nur eben nicht bei Studiumsbeginn.
Das lächerliche ist, dass mein Vorgesetzter bereit ist das Studium aus seiner eigenen Abteilungskasse zu bezahlen, nur hindert mich nun dieser Satz in der KBV.
Ich danke euch für euer Feedback. Korrigiert mich gerne, wenn ihr eine andere Meinung habt.
Viele Grüße
Arbeitgeber übernimmt Studiumskosten nicht - Klausel
Was ist daran lächerlich? Das ist wohl einfach so. Den AG meint, ihn hindert die KBV.Zitat :Das lächerliche ist, dass mein Vorgesetzter bereit ist das Studium aus seiner eigenen Abteilungskasse zu bezahlen, nur hindert mich nun dieser Satz in der KBV.
-ICH- würde darüber nachdenken, ob es mir möglich wäre, den Masterstudiengang wegen der freundlichen finanziellen Unterstützungs-Zusage meines AG dann auf den Beginn 1.3. 2021 zu schieben.
6-12 Monate länger Berufserfahrung für eine Einsteigerin ist sicher auf lange Sicht kein Makel.
Die Alternative ist:
-Du beginnst einen Rechtsstreit.
-Du studierst trotzdem ab 2020, der AG unterstützt dich nicht finanziell, uswusw.
-Du suchst einen Studienplatz mit Semesterbeginn 1.10.2020
Zitat:Konzernbetriebsvereinbarung gibt aber folgenden Satz vor:
Zwischen dem Abschluss des dualen Studiums und dem Stichtag 01. Oktober im Jahr der Aufnahme eines nach dieser KBV geförderten Studiums müssen mindestens zwei Jahre liegen.
Hallo,
die Rechtsfindung wird erleichtert, wenn auch die Absätze und Paragraphen vor und hinter diesem Satz bekannt sind. Wird irgendwo der Stichtag näher erläutert?
Ich bin sich in der KBV steht mehr zu dem Thema, nur das ist uns hier nicht bekannt. Von daher wird dir hier kaum jemand wirklich helfen können.
VG
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Bei dieser Auslegung dieser Klausel geht es ja eigentlich um genau 1 Tag: hättest du das Studium am 29/09 abgeschlossen, wäre die Klausel auch in den Augen des Betriebes erfüllt. Ich neige eher der Auffassung zu, dass dieses 'mindestens 2 Jahre' zu verstehen ist als größer oder gleich 2 Jahre (wie dein befreundeter Jurist); die Fa. sagt aber mind. 2 J + 1 T.
Aber das ist dann das nächste Dilemma: Da du deren Fachfrau nicht mit Argumenten wirst überzeugen können - was bleibt dann? Gerichtlich ausfechten? Du magst gewinnen. Und dann? Dann bist du u.a. an die Firma gebunden, nicht nur für die Zeit des Studiums, sondern wohl auch darüber hinaus. In einer sehr großen Firma mag das angehen ...
Ich gehe davon aus, dass die TE ihr Studium spätestens am 1.9.2020 beginnen will.
Der Stichtag ist der 1.10.----plus 2 Jahre.
Wichtig wäre eventuell auch noch die Rückmeldung was der AG genau ablehnt?
Nur die Förderung bei einer Studienaufnahme zum 01.03, oder auch bei einer Studienaufnahme zum 01.09?
Falls der AG auch die Studienaufnahme zu 01.09 ablehnt, würde ich argumentieren das der genannte Stichtag (01.10) dem Sinn und Zweck nach für den Beginn des Wintersemesters steht. Die meisten Universitäten haben den offizielle Semesterstart im Oktober, die Fachhochschulen eher im September, und das die wörtliche Auslegung der Vereinbarung hier der beabsichtigten Intension (Semesterbeginn) zuwiderläuft.
Der will sie dann nur nicht finanziell unterstützen. Das Studium ablehnen geht wohl nicht. Es seien aber die 2 Jahre nicht erreicht.Zitat :Falls der AG auch die Studienaufnahme zu 01.09 ablehnt,
Zitat :beträgt die Konzernzugehörigkeit mindestens zwei Jahre."
Zitat :Zum 01.10.2020 würde ich ja die Stichtagsbedingung erfüllen, nur eben nicht bei Studiumsbeginn.
Und jetzt?
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