Hallo,
ich habe eine Frage:
Ist es möglich, dass ein Arbeitgeber
als Bonus bzw. extra Anreiz zum Arbeitnehmergehalt eine private Dienstleistung, wie ein Reiningungsservice / Haushälter(in), monatlich voll oder teilweise für den Arbeitnehmer bezahlt? Auch wenn es über 44,- € liegt.
Ich hoffe jemand kann eine konkrete Antwort geben.
Mfg
Arbeitgeber übernimmt voll oder teilweise private Rechnungen vom Arbeitnehmer als extra Bonus
14. Dezember 2019
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Frage vom 14. Dezember 2019 | 08:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber übernimmt voll oder teilweise private Rechnungen vom Arbeitnehmer als extra Bonus
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2019 | 09:42
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
*Möglich* erscheint mir das durchaus. Und arbeitsrechtlich sehe ich auch kein Problem.
AN wird sich dies aber als geldwerten Vorteil anrechnen lassen müssen - also ein Abgabenproblem, kein arbeitsrechtliches.
#2
Antwort vom 14. Dezember 2019 | 17:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIst es möglich, dass ein Arbeitgeber als Bonus bzw. extra Anreiz zum Arbeitnehmergehalt eine private Dienstleistung, wie ein Reiningungsservice / Haushälter(in), monatlich voll oder teilweise für den Arbeitnehmer bezahlt? :
Ja, ist es.
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2019 | 18:00
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
Ja, es ist mit den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen möglich.
#4
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 02:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Ist es möglich, dass ein Arbeitgeber als Bonus bzw. extra Anreiz zum Arbeitnehmergehalt eine private Dienstleistung, wie ein Reiningungsservice / Haushälter(in), monatlich voll oder teilweise für den Arbeitnehmer bezahlt?
Klar, sofern Steuern und Sozialabgaben auf so eine Sachleistung ordnungsgemäß abgeführt werden ist das kein Problem.
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