Hallo,
mein AG hat mir zu viel Gehalt überwiesen. Ich habe es gemeldet, worauf keine Reaktion kam. Da ich auch noch Elterngeld bei einer Teilzeitarbeit in Elternzeit beziehe, mache ich mir jetzt Gedanken, ob man auch noch im Nachhinein die Lohnabrechnung korrigieren kann. Wegen dem zu viel erhaltenen Lohn erhalte ich jetzt weniger Elterngeld. Ich steige zum 31.08. aus dem Unternehmen aus wegen einer Eigenkündigung. Kann man die Lohnabrechnungen für den Juni, den Juli und den August auch rückwirkend korrigieren wegen dem Elterngeld falls sich der Arbeitgeber weiter nicht darum kümmert? Dadurch, dass sie mir jetzt deutlich zu viel überweisen, kriege ich weniger Elterngeld. Kennt sich einer mit sowas aus?
Arbeitgeber überweist zu viel Lohn und Elterngeld
4. Juli 2025
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2025 | 07:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber überweist zu viel Lohn und Elterngeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 4. Juli 2025 | 09:57
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 4x hilfreich)
Natürlich kann der AG auch nachträglich eine korrigierte Abrechnung erstellen und das zu viel geforderte Geld zurückfordern. Daher am besten das zu viel gezahlte Geld einfach bei Seite legen und nicht ausgeben.
In der Regel gelten für so etwas Fristen wie lange der AG das nachfordern kann - dazu steht aber in der Regel etwas im Arbeitsvertrag.
#2
Antwort vom 4. Juli 2025 | 11:07
Von
Status: Unbeschreiblich (37717 Beiträge, 6302x hilfreich)
Das passiert schon mal.Zitatmein AG hat mir zu viel Gehalt überwiesen. :
Ja. Man kann sich Gedanken machen. Der AG kann nachträglich korrigieren. Er musste aber nicht auf deine Meldung reagieren.Zitatmache ich mir jetzt Gedanken, ob man auch noch im Nachhinein die Lohnabrechnung korrigieren kann. :
Ich nehme an, der AG macht dann zum Beschäftigungsende eine Schlussabrechnung...und erkennt und korrigiert den *Fehler*.ZitatIch steige zum 31.08. aus dem Unternehmen aus wegen einer Eigenkündigung. :
Entweder rechnet er auf das letzte Gehalt an...oder fordert zurück. Kommt drauf an, wie lange und wie viel er dich überzahlt hat.
Ausschlussfristen für gegenseitige Ansprüche---finden sich idR im Arbeits-oder Tarifvertrag.
Es dürfte auch zulässig sein, jetzt dem AG schriftlich nachweislich noch einmal mitzuteilen, dass der ausgezahlte Lohn nicht korrekt ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. Juli 2025 | 11:35
Von
Status: Unparteiischer (9173 Beiträge, 1945x hilfreich)
ZitatIch habe es gemeldet, worauf keine Reaktion kam. :
Manchmal hilft es, nochmal nachzufragen oder eine andere Form der Kommunikation zu wählen (per Brief o.ä.)
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
290.981
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
21 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten