Arbeitgeber überweist zu viel Lohn und Elterngeld

4. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
RyanairClient28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber überweist zu viel Lohn und Elterngeld

Hallo,

mein AG hat mir zu viel Gehalt überwiesen. Ich habe es gemeldet, worauf keine Reaktion kam. Da ich auch noch Elterngeld bei einer Teilzeitarbeit in Elternzeit beziehe, mache ich mir jetzt Gedanken, ob man auch noch im Nachhinein die Lohnabrechnung korrigieren kann. Wegen dem zu viel erhaltenen Lohn erhalte ich jetzt weniger Elterngeld. Ich steige zum 31.08. aus dem Unternehmen aus wegen einer Eigenkündigung. Kann man die Lohnabrechnungen für den Juni, den Juli und den August auch rückwirkend korrigieren wegen dem Elterngeld falls sich der Arbeitgeber weiter nicht darum kümmert? Dadurch, dass sie mir jetzt deutlich zu viel überweisen, kriege ich weniger Elterngeld. Kennt sich einer mit sowas aus?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
H.Bothur
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Natürlich kann der AG auch nachträglich eine korrigierte Abrechnung erstellen und das zu viel geforderte Geld zurückfordern. Daher am besten das zu viel gezahlte Geld einfach bei Seite legen und nicht ausgeben.

In der Regel gelten für so etwas Fristen wie lange der AG das nachfordern kann - dazu steht aber in der Regel etwas im Arbeitsvertrag.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40422 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von RyanairClient28):
mein AG hat mir zu viel Gehalt überwiesen.
Das passiert schon mal.
Zitat (von RyanairClient28):
mache ich mir jetzt Gedanken, ob man auch noch im Nachhinein die Lohnabrechnung korrigieren kann.
Ja. Man kann sich Gedanken machen. Der AG kann nachträglich korrigieren. Er musste aber nicht auf deine Meldung reagieren.
Zitat (von RyanairClient28):
Ich steige zum 31.08. aus dem Unternehmen aus wegen einer Eigenkündigung.
Ich nehme an, der AG macht dann zum Beschäftigungsende eine Schlussabrechnung...und erkennt und korrigiert den *Fehler*.
Entweder rechnet er auf das letzte Gehalt an...oder fordert zurück. Kommt drauf an, wie lange und wie viel er dich überzahlt hat.
Ausschlussfristen für gegenseitige Ansprüche---finden sich idR im Arbeits-oder Tarifvertrag.

Es dürfte auch zulässig sein, jetzt dem AG schriftlich nachweislich noch einmal mitzuteilen, dass der ausgezahlte Lohn nicht korrekt ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9909 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von RyanairClient28):
Ich habe es gemeldet, worauf keine Reaktion kam.


Manchmal hilft es, nochmal nachzufragen oder eine andere Form der Kommunikation zu wählen (per Brief o.ä.)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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