Arbeitgeber überweist zu wenig Lohn

30. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462870-81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber überweist zu wenig Lohn

Guten Tag und zwar habe ich folgendes Problem mit meinem AG.
Er hat mir diesen Monat nur ein drittel meines Gehalts ausbezahlt. Daraufhin habe ich ihn angesprochen und laut seiner Aussage wurden 2 Krankmeldungen von mir nicht abgegeben. Diese waren anfang des Monats jeweils 2 und 5 Tage lange Au's. Mein Lebenspartner hatte diese auf meiner Station am 1. Tag der Krankheit abgegeben. Heute habe ich die AU's in mein Fach auf meiner Arbeit gefunden und diese meiner Chefin sofort gegeben. Eine Mitarbeiterin hat sie anscheinend nicht weitergereicht da Nachmittags meine Chefin nicht anzutreffen war hat mein Partner sie auf Station hinterlegt. Nun behauptet meine Chefin dass es mein Verschulden ist. Sie lässt es neu berechnen und sagt dass sie mir das restliche Gehalt erst nächsten Monat auszahlen kann. Das ist für mich ein großes Problem weil ich von 300 euro definitiv meine Rechnungen nicht zahlen kann und davon auch nicht leben kann. Ist es nicht das Verschulden der Einrichtung dass meine Krankenscheine nicht weitergegeben wurde? Ist es so dass der Betrieb umgehend das restliche Gehalt bei erhalt der AU sofort zu überweisen hat und nicht erst den Monat darauf? Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6996 Beiträge, 3913x hilfreich)

Rein rechtlich geht es darum, ob dem AG ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 EFZG zusteht. Hier stellt sich dann erstmal die Frage, ob es irgendwelche Vorgaben gibt, an wen die AU-Bescheinigungen gegeben werden müssen. Die Abgabe bei einer Arbeitskollegin, die auf derselben Station arbeitet, erscheint mir eher nicht die zuständige Stelle zu sein. AU-Bescheinigungen gehören dann doch eher in die Personalabteilung und nicht auf Station.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16849 Beiträge, 6300x hilfreich)

Mit Verschuldensfragen wirst du nicht weiter gekommen. Dass dein Lebenspartner die AU abgegeben hat, bedeutet noch nicht, dass sie den richtigen Weg genommen hat - du hast sie schließlich in deinem Fach vorgefunden.
Dass AG die Sache mit dem nächsten Gehaltslauf korrigieren will, ist eigentlich nicht wirklich zu beanstanden - du kannst m.E. nur 'um gut' Wetter bitten', dass man dir ausnahmsweise das fehlende Geld vielleicht doch umgehend überweist.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37561 Beiträge, 13799x hilfreich)

Ich stimme @ eidechse zu. Irgendjemandem eine AUB in die Hand drücken .... offensichtlich wusste derjenige nicht, was er damit tun sollte, hat auf den Namen geschaut und ins Fach gelegt. Das ist das Problem. Letztlich muss die AUB in die Hände des Zuständigen kommen. Problemlos ist es, wenn die Angelegenheit über die Poststelle läuft. Für die ordnungsgemäße Verteilung hat der Arbeitgeber dann zu sorgen. Aber, jemanden das Teil in die Hand drücken, und nicht im Nachhinein erkundigen, ob es richtig angekommen ist, das wird problematisch.

Die einzige Frage für mich ist, ob man im Weg des "good will" etwas erreichen kann. Da kommt es natürlich auch auf das Programm an, über welches die Lohnabrechnungen laufen. Da aber ohnehin manuell was dazugefügt werden muss, sollte es möglich sein, pauschal jetzt einen gewissen Betrag auszukehren und den Rest dann ins automatische Programm zum Monatsende zu nehmen. Schlag das doch mal vor, ganz ohne Schuldzuweisungen oder so.

wirdwerden

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