Arbeitgeber und Kündighung

6. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
smf1973
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber und Kündighung

Hallo Community,

ich habe am 31.10. meine Kündigung per Mail und danach per Post an meinen AG gesendet.
Seitdem warte ich auf eine Rückmeldung zum Austrittsdatum.
Das die Kündigung zugestellt wurde ist bereits mehrfach per Mail an mich bestätigt worden.

Ob allerdings die Kündigung zum 30.11. oder 31.12. greift, will mir man mir erst nach "Aussprache" mitteilen.

Diese genannte "Aussprache" würde ich aber gerne vermeiden, da es hierbei nur um "Ach bleiben Sie doch" oder ähnliches handeln kann.

Was kann ich nun machen bzw. was passiert wenn ich zum 01.01. einfach meinen neuen Job antrete ?

Und was passiert mit meinen Resturlaub und Überstunden beim alten AG ?

Herzlichen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// Ob allerdings die Kündigung zum 30.11. oder 31.12. greift ...

Das sollte AN eigentlich selbst vorher wissen. 30. 11. kann eigentlich nur klappen, wenn die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende gilt. Was aber für dich gilt, findest du im AV. Also, ob der 31.12. möglich ist.
Und zu welchem Termin hast du denn gekündigt?
Wenn du zum falschen Termin gekündigt hast und gleichwohl beim neuen AG anfängst, kann viel passieren - von nichts bis zu Regressforderungen, schlechteres Zeugnis ..
Resturlaub und Überstunden sind entweder zu nehmen oder - wenn das nicht möglich ist - auszubezahlen.

Und wenn man dich bekniet, doch zu bleiben, hilft ein einfaches Wort: NEIN.

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#2
 Von 
smf1973
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke für die schnelle Rückantwort.
In meinem Kündigungsschreiben stand als Termin der 30.11.
Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende ist richtig.

Meinen neuen Job werde ich zum 01.01. antreten. Mir ist also "eigentlich" egal ob der 30.11. oder der 31.12.

Ich würde halt nur jetzt wissen wollen auf welches Datum man sich einlässt.

Zum Thema Gespräch: mit der Perso (HR) würde ich ja reden wollen. Aber nicht mit meinen Abteilungsleiter.
Er ist halt der Kündigungsgrund.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Dann bist du Ende November auch draußen.

Denn die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung; d.h. vor allem: sie bedarf nicht der Zustimmung des AG, der kann auch nicht nach Gusto den K-Termin 'verlegen' (also von dem abweichen, zu dem du gekündigt hast). Da ist auch nix, worauf sich der AG einlassen könnte.
Voraussetzung ist nur die zeitgerechte Zustellung (mind. 4 Wochen vor Ultimo)

Folglich gibt es auch - vorausgesetzt die Informationen sind vollständig - überhaupt keinen Anlass für eine wie immer geartete Aussprache, bei der noch etwas festzulegen wäre.

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Wann ist denn das Schreiben beim Arbeitgeber eingegangen?

Sofern die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, kann der Arbeitnehmer nicht nur zum Ende des Kalendermonats, sondern auch zum fünfzehnten des Monats kündigen, § 622 Absatz 1 BGB.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von smf1973):
Seitdem warte ich auf eine Rückmeldung zum Austrittsdatum.
Darauf brauchst du nicht warten.
Zitat (von smf1973):
Ob allerdings die Kündigung zum 30.11. oder 31.12. greift, will mir man mir erst nach "Aussprache" mitteilen.
Wenn du dir sicher bist, dass deine K. zum 30.11. richtig ist und auch, dass sie fristgerecht dem AG zugestellt wurde... dürfte es keine Zweifel geben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smf1973
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kündigung hab ich am 31.10. per Mail und an dem Tag auch per Einschreiben an den AG gesendet.
Und wenn der nun auch sagen würde : "Das Einschreiben war ein Tag zu spät bei uns in der Post " wäre es mir auch egal.
Dann wäre ich eben ab 31.12. draußen !

Nur warum die mir nicht antworten wollen ohne dieses "Gespräch" geht mir nicht in den Kopf.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Nur warum die mir nicht antworten wollen ohne dieses "Gespräch" geht mir nicht in den Kopf.

a) Der AG muss nicht antworten, er muss nicht einmal bestätigen. Die Kündigung muss nur in seinen Machtbereich gelangt sein.
b) Was sollte er auch antworten? Es gibt doch gar keine Frage.

Wenn du magst, beantragst du jetzt deinen Urlaub und ggf. Freizeitausgleich. Darauf muss der AG antworten, sei es mit JA, sei es ein NEIN.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Was hast du denn noch in die Kündigung geschrieben?

Du schreibst, du hättest zum 30.11. gekündigt und die Zustellung wurde dir bestätigt. Warum wartest du dann noch auf eine "Rückmeldung zum Austrittsdatum"?

Warum dein AG eine 'Aussprache' möchte, ob du dort hingehen musst und wer alles dabei sein darf, kann dir niemand (für dich) sinnvoll beantworten, wenn du nicht alle Karten auf den Tisch legst.

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