Arbeitgeber verklagen?

28. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hennok
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber verklagen?

Hallo alle miteinander,
ich hoffe hier einige nützliche tipps zu bekommen.

Also, ich habe am 15.01.2008 in einem Call-Center als Agent angefangen zu telefonieren. Ich habe bisher nur ein einziges mal Geld bekommen. Mein Ex-Chef hat mich dann Anfang März angerufen und meinte, dass ich nicht mehr kommen brauch. Ohne großartige Begründung...
Nun zu meinem Anliegen. Er hat mir noch einmal Geld gezahlt, aber viel zu wenig. Durch meinen ehemaligen Vorgesetzten (arbeitet mittlerweile auch nicht mehr dort) hab ich erfahren, dass mein Ex-Chef zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen ist, dass ich keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag besitze. Somit habe ich auch nie eine Kündigung bekommen. Der Arbeitsvertrag liegt jedoch vor ;) Unterschieben von meinem Ex-Chef...Laut Verrtag stehen mir 450,-€ Grundgehalt zu + Prämien. Da ich ja seit Anfang März nicht mehr dort arbeite, bekomme ich selbstverständlich keine Prämien. Das ist mal sicher...
Aber kann mir jemand sagen, ob ich eine Chance hätte das Grundgehalt bis zu diesem Zeitpunkt einzuklagen? Immerhin wurde ich ja nie gekündigt und habe den Arbeitsvertrag...Hab ich da Chancen? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Lohnt sich das überhaupt? Denn wenn da was geht , würde ich diesem Betrüger liebend gern irgendwie einen reinwürgen :)
Wie sieht das mit den Anwaltskosten aus? Bin ja zur Zeit leider Hartz4-Empfänger...
Ich danke euch schon mal im Voraus für die Anworten...

Mit besten Grüßen
Thiele

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"Dumm ist der, der dummes tut..."

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 153x hilfreich)

1. Du bist noch nicht gekündigt.
Egal ob mündlicher oder schriflticher Vertrag, Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. (Es könnte aber ein Richter so empfinden, wenn Du Deine Arbeitskraft nicht angeboten hast.)
2. Kündigungsfrist wenn nicht anders vereinbart ist lt. BGB 14 Tage ind er Probezeit und 4 Wochen zum15. bzw. Ende des Monats.
3. Wenn Du Deine Arbeitskraft angeboten hast, eine Kündigungsschutzklage einreichen und eine Klage auf Zahlung der fälligen Gehaltszahlungen. (Arbeitsgericht ansprechen)
4. Zuerst gibt es einen Schlichtungstermin. Bei dem brauchst Du keinen Anwalt und somit fallen auch keine Kosten für Dich an.
Selbst der der ersten Instanz brauchst Du keinen Anwalt. Bei den Beträgen lohnt es sich auch nicht.
5. Der Arbeitgeber muß nachweisen, daß er Dich bezahlt hat und nicht Du, daß Du nichts bekommen hast.

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#2
 Von 
Hennok
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann bin ich eben noch nicht gekündigt. Aber wie soll ich beweisen, dass ich meine Arbeitskraft angeboten habe?

Eigentlich ist es ja so. Ich habe im März knapp 40 Stunden gearbeitet. Und diese Stunden habe ich nicht bezahlt bekommen.
Im Monat davor hat er meine Stunden â 10€ abgerechnet. Das wären dann knapp 400€ die ich noch bekommen müsste.
In meinem Arbeitsvertrag steht allerdings 450€ Grundgehalt pro Monat + Prämien (Pro Std. 5€ + Pro Abschluss 2€)

Sollte ich meinem Ex-Chef vorher vielleicht erstmal eine nette Anfrage zukommen lassen?
Dazu muss ich aber sagen, dass er augenscheinlich ziemlich abgeklärt ist und eine Menge Sachen laufen hat. Er weis also sehr genau wie er sich aus bestimmten Angelegenheiten rauswinden kann...
Eventuell sollte ich jemanden der sich mit der rechtlichen Lage gut auskennt beauftragen, eine Email für mich aufzusetzten. Die Adresse ist jedenfalls vorhanden. Wäre das eine Idee?

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Zuerst müßte geklärt werden, ob dein Ex-Chef überhaupt dazu berechtigt war, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Das darf nämlich nicht jeder in einer Firma.

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#4
 Von 
Hennok
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist Besitzer dieser Firma. Und unter diesem Firmenname laufen noch einige andere Call-Center in ganz Europa.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Nun, wenn ein nicht authorisierter Mitarbeiter Arbeitsverträge verteilt ist das ein Problem der Firma, nicht der des Mitarbeiters.

Ist auf jeden Fall als schriftlicher Nachweis über die Tätigkeit zu werten. Es ist ja auch ein Gehalt als "Hausnummer" für die weiteren Monate bezahlt worden.

Tue das was svielha geschrieben hat.

Schicke zum Arbeitanbieten schnellstens ein freundliches Einschreiben (Einwurfeinschreiben reicht) an den Ausbeuter.
1) Frage nach wann Du wieder arbeiten kannst, da der Arbeitsvertrag vom (soundsovielten) nicht gekündigt wurde...

(Kopie brauchst Du nicht mitschicken, lass die mal in ihrem Chaos suchen)

2) Liste säuberlich Deine ausstehenden Forderungen auf.
Ich weise daraufhin, dass ich das derzeitig laufende Gehalt und die folgenden auch ordnungsgemäß ausgezahlt bekomme.

3) Schreibe dazu: Sollte keine positive Reaktion Ihrerseits innerhalb einer Frist von 4 Werktagen erfolgen, werde ich umgehend Klage beim Arbeitsgericht XY einreichen.

(XY ist die Stadt wo die Firma ihren Sitz hat. Steht in der Regel im Arbeitsvertrag oder auf dem Briefkopf. Evt. auch auf der Internet-Seite)
Adressiere das Einschreiben direkt an den Geschäftsführer, evt. gibt es noch einen über Deinen Ausbeuter (in einer anderen Stadt).


Ich weiß nicht wie das bei Hartz-4 ist. Aber wenn ein ALG1-Empfänger noch gegen Firma klagt muss die Arbeitsagentur über den Klageweg bzw. doch noch eingegangene Gehälter informiert werden. Das geht formlos.
Mach Dich mal kundig. Entweder bei der Arge selber, evt. auch im Forum Sozialrecht.

Solange Du nicht wirksam gekündigt bist, kann Du weiterhin Gehalt beanrpruchen. IdR in der Probezeit nach Kündigung noch 2 Wochen.
Kann im Tarifvertrag anders geregelt sein.

Du kann auch noch (vorher) noch Information bei Deiner Krankenkasse einholen, ob Deine Firma Dich gemeldet hat. Wäre ein weiterer Hinweis.
Wenn die Krankenkasse das verneint, hat Dein Ex-Chef noch ein viel dickeres PRoblem. Dann aktivieren die ihre Rechtsabteilung.


Festangestellt oder Minijob ?

Viel Erfolg
M.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hennok
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, dann werd ich jetzt mal die nächsten Schritte einleiten. Vielen Dank soweit schonmal...Ich war in einer Festanstellung bei 160 Std. im Monat...
Der Vertrag besteht zwischen mir und:
Directa Internatational Ltd.

Hab die befürchtung, dass es probleme machen wird weils ja eine Ltd. Gesellschaft ist...
Oder macht das keinen Unterschied?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hennok
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist gerade noch aufgefallen, dass ich in meinem Schreiben auch zeugen nennen könnte. Unter anderem den zu der Zeit tätigen Geschäftsführer und eine Angestellte. Die 100% auf meiner Seite stehen und ihm auch gern noch eins reinwürgen würden :)
Sollte ich das mit einbauen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hennok

du solltest mit der angelegenheit zumindest eine erstberatung beim anwalt wahrnehmen. ggf gibt es ausschlußfristen für forderungen. gerade bei einer ltd muß man sehr vorsichtig sein. falls du kein geld, keine rechtschutz hast, geh zum amtsgericht und hol dir einen beratungshilfeschein.

@maestro

an was du alles denkst:)

quote:
Ich weiß nicht wie das bei Hartz-4 ist. Aber wenn ein ALG1-Empfänger noch gegen Firma klagt muss die Arbeitsagentur über den Klageweg bzw. doch noch eingegangene Gehälter informiert werden. Das geht formlos.
Mach Dich mal kundig. Entweder bei der Arge selber, evt. auch im Forum Sozialrecht.


auch bei alg2 wird auf dem antrag angabe verlangt, ob es noch forderungen an arbeitgeber gibt.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

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