Hallo!
Ich habe schon zu diesem Thema diverse Beiträge gelesen, aber so genau konnte ich trotzdem keine Lösung finden, daher schon mal Entschuldigung, wenn diese Frage schon mal gestellt worden ist:
Es geht um meine Frau, deren Arbeitsvertrag von Ihrem Arbeitgeber fristgemäß zum 31.01.2007 gekündigt worden ist. Jetzt besteht die Aussicht einen neuen Arbeitgeber zu finden. Der sucht allerdings für "sofort", spätestens aber zum 01.12.2006.
Jetzt hat Sie den jetzigen Arbeitgeber gefragt, ob er die Kündigungsfrist in diesem Falle auf den 01.12. verkürzen könne. Das hat er verneint und nach diversen Gesprächen den 15.12. angeboten. Sie muß in der Zeit bis zum 15.12. die Übergabe an Ihre Kollegin machen.
Die Frage ist jetzt: Nehmen wir mal an, Sie erhält eine Zusage bei dem neuen Arbeitgeber unter der Voraussetzung zum 01.12. anfangen zu können, weil ein späterer Termin nicht möglich wäre. Der jetzige Arbeitgeber läßt Sie allerdings nicht gehen, da er auf die 2-wöchige Übergabe im Dezember besteht. Was hat Sie für Möglichkeiten?
Vorab vielen Dank für die Hilfe.
Arbeitgeber verkürzt Kündigungsfrist nicht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Da wirst du wohl nicht viele Möglichkeiten haben. Die Kündigungszeit gilt schließlich für beide Seiten, und ebenso wie du als Arbeitnehmer nicht willst dass die der AG kündigt wie er will kann eben auch der AG erwarten dass du deine Pflichten bis zum Schluss erfüllst. Der AG ist dir ja schon ein ganzes Stück entgegengekommen. Falls dies trotzdem nicht reicht ist es sicher Pech. Nun sollte man nicht auf Krampf versuchen irgend welche Tricks zu versuchen und den alten AG dadurch vielleicht zu verärgern. Sonst könnte dieser mal bei dem nächsten Chef anrufen und da besteht das Risiko dass du dort gleich wieder in der Probezeit rausfliegst und dann gar nichts hast....
Die Kündigungsfrist für den AG ist nicht unbedingt identisch mit der Kündigungsfrist für den AN.
Das kommt auf die vertragliche oder die tarifliche Regelung an.
Sollte hier die gesetzliche Regelung gelten, dann gilt für Deine Frau eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Wenn das der Fall ist, kann sie bei Abgabe der Kündigung spätestens heute (02.11.) noch zum 30.11. kündigen. Dass sie bereits eine Kündigung durch den AG erhalten hat, steht einer Eigenkündigung zu einem früheren Termin nicht entgegen.
Sollte jedoch im Arbeitsvertrag geregelt sein, dass für beide Seiten die gleiche Kündigungsfrist gilt, dann geht das nicht.
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