Arbeitgeber verlangt für eine Abmahnung 25 Euro

7. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Snoopy02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber verlangt für eine Abmahnung 25 Euro

Hallo,

unsere Firma wurde an einen neuen Unternehmer verkauft und wir haben neue Arbeitsverträge bekommen. Darin steht das wenn man eine Abmahnung erhält 25 Euro zahlen muss. Ist sowas rechtens?!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


zum einen "bekommt" man keinen neuen Arbeitsverträge, weil man ja schon einen hat - der Verkauf spielt dabei keine Rolle,
vermutlich liegt ein Betriebsübergang vor (§ 613a BGB )
indem der neue Eigentümer in alle Rechte und Pflichten aus den alten Arbeitsverträgen eintritt

man "bekommt" ihn nur dann, wenn man ihn unterschreibt,
aber dazu besteht rechtlich betrachtet keine Notwendigkeit

zum anderen müsste man die besagte Klausel mal im Wortlaut ansehen
auf Anhieb erscheint sie unwirksam
nicht zuletzt deswegen, weil es ja dem AG frei steht, jederzeit alles mögliche abzumahnen, unabhängig davon, ob diese Abmahnung letztendlich auch wirksam wäre

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Ob das rechtens ist, dürfte sich erst entscheiden, wenn mal eine/r dagegen klagt. Ich halte es nicht für rechtmäßig - da könnte der AG ja auch daherkommen und für die Lohnabrechnung Geld verlangen.
m.E bedürfte es auch keiner neuen AV, nur weil der Firmeninhaber wechselt.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
und wir haben neue Arbeitsverträge bekommen.


Auch unterschrieben?

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#4
 Von 
Snoopy02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist so, unser alter AG ist ein Franchisenahmer eines Fastfoodrestaurants und er hat seine Stores an einen neuen Unternehmer verkauft.
Der alte AG hat uns erklärt, daws es ein rechtlich so ist, dass er uns eine Kündigung aussprechen muss. Er hat alle Mitarbeiter entlassen.
Der neue AG hat uns einen neuen Arbeitsvertrag gegeben, mit gleichen Lohn jedoch schlechtere Bedingungen, wie z.b. die 25 Euro pro Abmahnung oder das eine Kassenkraft ein Kassenminus selber bezahlen muss u.a. Dinge.
Wir Mitarbeiter haben natürlich die Kündigung und den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Woher sollen wir das auch wissen.
Ich kann auch leider keine Zitate vorlesen, da der neue AG die Arbeitsverträge noch nicht ausgehändigt hat.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Woher sollen wir das auch wissen.

Aber jetzt weißt du es.

/// ...da der neue AG die Arbeitsverträge noch nicht ausgehändigt hat.

.. da bin ich mal gespannt, ob ihr die je in die Finger bekommt.

good luck!

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#6
 Von 
Kalfaterer
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Kassenminus ohne Mankogeld ersetzen? Wohl kaum!
Ich meine mich erinnern zu könnne, dass ein Ausgleich ohne Mankogeld zu erhalten Sittenwidrig ist.

Das ganze liest sich, wie ein anderer User ganz richtig erkannte, nach einem Betriebsübergang.

Gebühr für eine Abmahnung? Wohl kaum!

Ich würde das jedenfalls nicht unterschreiben und abwarten ob man mich tatsächlich kündigt / eine Änderungskündigung erfolgt. Vermutlich will der neue AG sie lediglich "nur" auf neue Bedingungen umstellen und wird nicht zwangsläufig zur Ultima Ratio (=Kündigung) greifen, da durchaus nicht ungefährlich für ihn im Rahmen des Betriebsübergangs.

Weiterhin stellt sich die Frage ob überhaupt der Übergang angezeigt wurde. Sie haben nämlich ein Widerspruchsrecht, mit der Folge, dass Sie beim alten Arbeitgeber angebunden blieben. Inwieweit das dann Sinn macht ist eine andere Frage. Die Widerspruchsfrist (von ich glaube vier Wochen) beginnt mit der Zustellung der Info.




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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Der alte AG hat uns erklärt, daws es ein rechtlich so ist, dass er uns eine Kündigung aussprechen muss. Er hat alle Mitarbeiter entlassen.


Da hat Ech aber jemand was vom Pferd erzählt. Die Rechtslage ist genau andersrum: eine Kündigung wegen eines Betriebsüberganges ist unwirksam.
Wie lange ist das her? Zu wann wurde gekündigt?

quote:
Wir Mitarbeiter haben natürlich die Kündigung und den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Woher sollen wir das auch wissen.


Bei einer Kündigung unterschreibt man regelmässig nur, dass man das Schreiben erhalten hat.
Und neue Arbeitsverträge wurden bereits unterschrieben, dann aber wieder weg genommen oder wie?

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#8
 Von 
Snoopy02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wurden am 29.05. gekündgigt bis zum 30.06.

Wir haben die neuen Verträge unterschrieben aber am Tag der Unterzeichnung ist der jenige der die uns ausgehändigt angeblich nicht alle bevollmächtigt die von AG-Seite her alleine zu unterschreiben, er müsste Sie noch jemand anderen zum unterschreiben vorlegen, sie wurden uns quasi wieder weg genommen.

Eines was mich auch am meisten stört ist, dass wir bis einen Tarifvertrag hatten und der neue AG nicht mehr im Arbeitgeberbund ist und wir jetzt keinen Tarifvertrag mehr haben.
Punkte wie Feiertagszuschlag und Nachtzuschlag sind im Arbeitsvertrag auch nicht mehr vermerkt.

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wir wurden am 29.05. gekündgigt bis zum 30.06. <hr size=1 noshade>


Dann kann man eigentlich nur anraten, dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und Kündigungschutzklage einzureichen.

quote:<hr size=1 noshade>Eines was mich auch am meisten stört ist, dass wir bis einen Tarifvertrag hatten und der neue AG nicht mehr im Arbeitgeberbund ist und wir jetzt keinen Tarifvertrag mehr haben.
Punkte wie Feiertagszuschlag und Nachtzuschlag sind im Arbeitsvertrag auch nicht mehr vermerkt. <hr size=1 noshade>


Dafür gibt es ja extra den § 613a BGB , der dafür Regelungen vorsieht.

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#10
 Von 
Snoopy02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe, eigentlich wollte ich nur etwas Gewissheit haben. Ein Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Ich denke mal da hilft nur eins: eine andere Arbeit suchen, denn mit den Gesetzen hat der Saftladen das eh noch nie genau genommen, ich hätte nur nicht gedacht das es noch schlimmer kommen kann...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Jemand der von seiner Hände Arbeit leben muss, sollte IMMER eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht haben oder Gewerkschaftsmitglied sein.

Unter Umständen besteht die Möglichkeit Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen, (die man aber auch wieder zurückzahlen muss).

Und grundsätzlich besteht in der ersten Instanz beim Arbeitsrecht keine Anwaltspflicht. Die Rechtspfleger am Arbeitsgericht helfen beim Ausfsetzen einer Klage, bietet jedoch keine Rechtsberatung.

quote:
Ich denke mal da hilft nur eins: eine andere Arbeit suchen,


Das ist mittelfristig immer das beste.

Wurde der Betrieb jetzt bereits übernommen oder findet das erst am 1.7. statt?

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#12
 Von 
Snoopy02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die übernahme findet zum 1.7. statt.

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