Arbeitgeber verlangt nach Kündigung Weihnachtsgeld zurück

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
kasten2020
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber verlangt nach Kündigung Weihnachtsgeld zurück

Guten Tag, ich wurde von meinem Ausbildungbetrieb am 4.12.2019, zwischen der schriftlichen und prakitschen abschlussprüfung da ich auf 2,5 jahre verkürze, gekündigt. Anfang des Monats haben wir immer unseren lohn für das vergangene Monat bekommen. So auch anfang Dezember für November inkl. Weihnachtsgeld. Nun verlangt mein ehemaliger Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in Höhe von ca. 180€ Brutto zurück. Kann er dies denn machen? Monatslohn lag bei ca. 1000€ brutto.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

Es gibt Arbeits- wie auch Tarifverträge, die eine Zürückzahlung des sog. Weihnachtsgeldes vorsehen (Bindungsklausel). Oder das W-Geld wurde unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit gezahlt
Formulierung evtl. Wer am (Datum) ungekündigt angestellt ist, bekommt ...

Retten könnte dich, dass es sich um eine sog. Kleingratifikation handelt, also unter 200 € liegt.
Dazu https://www.forum-verlag.com/themenwelten/personal-und-arbeitsrecht/personal-management/weihnachtsgeld-in-der-ausbildung-diesen-anspruch-haben-auszubildende

nota: in anderen Beiträgen werden Beträge bis 100 € als Kleingratifikation angegeben. etwa Haufe
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gratifikation-rueckzahlungsklauseln_idesk_PI42323_HI3528203.html

-- Editiert von blaubär+ am 15.01.2020 14:06

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von kasten2020):
ich wurde von meinem Ausbildungbetrieb am 4.12.2019, zwischen der schriftlichen und prakitschen abschlussprüfung da ich auf 2,5 jahre verkürze, gekündigt.

Wie genau leif das den ab? Wurde ein Grund genannt? Bei Azubis geht das ja nicht so enfach ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

Über diese *Kündigung* kann man in der Tat stolpern: Eigentlich endet die Ausbildung mit der Prüfung und es bedarf keiner Kündigung, wenn AG den Azubi nicht übernimmt.
Auch so könntest du um die Rückzahlung herum kommen, weil es ja eben keine Kündigung gibt.
Aber unausweichlich bleibt, den AV dazu zu lesen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen