Hallo an alle "Arbeitsrecht" Experten.
Brauche mal dringend Rat für eine sehr (in meine Augen) ungewöhnliche Situation.
Herr A. pachtet ein Hotel im 2014 an. Er führt dieses Hotel als ein Ltd & Co KG wovon er der Kommanditist ist und sein Ehefrau Frau A. Geschäftsführerin.
Nach wirtschaftlichen Probleme und viele Schulden meldet er das Gewerbe ab am 31. Oktober 2014. Er hat zum Beispiel für den Zeitraum keine Mehrwertsteuer abgetragen an das Finanzamt.
Sein Frau (Frau B) meldet ein neues Gewerbe an bei der Stadt und führt das Hotel weiter unter Ihre eigene Name (Einzelunternehmen) Herr A wird angestellt bei sein Frau als Koch.
Sie führt jedoch auch keine Mehrwertsteuer ab und die gleiche Probleme entstehen (logischerweise).
Frau A. entscheidet sich und meldet das Gewerbe einfach ab.
Die Mitarbeitern wird gesagt das das Hotel schließen wird aber es erfolgt (noch) keine Kündigung.
Im Gegenteil,der Arbeitgeber erwartet von zum Beispiel das Büroarbeiter von Zuhause ab ihm noch unterstützen mit Papierkram und so.
Eine konkrete Kündigungsdatum ist nicht ausgesprochen.
Jetzt hat sich herausgestellt das Frau und Herr A. einen Besuch gebracht haben an das Sozialamt und Sozialgeld beantragt haben!
Da haben die erzählt das sie aus dem Hotel raus sollen (Was sehr gut möglich ist da es auch Pachtrückstände gibt!) und für sich dringend eine Wohnung brauchen. (beide leben normal im Hotel)
Offenbar würde das alles bewilligt und haben beide einen Wohnung bekommen.
Frage
Offenbar kümmert der AG sich mehr um sein eigene Familie wie um die Angestellte...
Aber wie sollen die jetzt am besten vorgehen?
Selber Kündigen bedeutet ja eine Sperre beim Arbeitsamt?
Ein Insolvenz liegt (noch) nicht vor, so Insolvenzgeld beantragen geht ja auch nicht oder?
Aber kann ein AG so einfach alle "stehen lassen" und verschwinden ohne z.B. Mitarbeiter Ordnungsgemäß zu kündigen?
Arbeitgeber "verschwindet"
19. März 2015
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Frage vom 19. März 2015 | 15:45
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 21x hilfreich)
Arbeitgeber "verschwindet"
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#1
Antwort vom 19. März 2015 | 17:18
Von
Status: Unbeschreiblich (38432 Beiträge, 14000x hilfreich)
Es wird der Lohn noch bezahlt?
wirdwerden
#2
Antwort vom 19. März 2015 | 17:21
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 21x hilfreich)
Lohn ist fällig ab 01. März aber da eine Überschuldung vorhanden ist gehen wir mal davon aus das das nicht passieren wird..
Es würde von der Stadt bestätigt das das Gewerbe rückwirkend abgemeldet ist.....(01.März)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. März 2015 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (38432 Beiträge, 14000x hilfreich)
Die Abmeldung ist doch erst einmal für die Arbeitsverhältnisse einerlei. Also der fällige Februarlohn steht aus, oder wie?
wirdwerden
#4
Antwort vom 19. März 2015 | 18:20
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Zitat:Aber kann ein AG so einfach alle "stehen lassen" und verschwinden ohne z.B. Mitarbeiter Ordnungsgemäß zu kündigen?
Können kann er schon. Schützt ihn aber natürlich nicht davor, dass weitere Verbindlichkeiten auflaufen. Das hilft den AN nur nicht weiter, wenn offensichtlich nichts beim AG zu holen ist.
Zitat:Ein Insolvenz liegt (noch) nicht vor, so Insolvenzgeld beantragen geht ja auch nicht oder?
Das wurde ja im Parallel-Thread im Insolvenzrecht hinreichend beantwortet.
Zitat:Selber kündigen (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) bedeutet ja eine Sperre beim Arbeitsamt?
Nicht unbedingt. Das sollte man aber mit der Arbeitsagentur absprechen und sich evtl. schrifltich gegen lassen.
Zitat:Offenbar kümmert der AG sich mehr um sein eigene Familie wie um die Angestellte...
Aber wie sollen die jetzt am besten vorgehen?
Auf jeden Fall schnellstens einen neuen Job suchen.
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