Arbeitgeber verwährt Nebenjob

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Krümmelmonster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber verwährt Nebenjob

Hallo, ich arbeite in Teilzeit(20h/Woche) in einem Supermarkt.
Ich könnte einen Vertretungsvertrag für eine andere Branche unterschreiben,mit keinen festen Stunden im Monat.
Da ich ja „nur" 20h die Woche arbeite habe ich logischerweise meistens 2 Tage die Woche frei. Jetzt sagt mein Arbeitgeber aber,das er nicht möchte das ich an meinen freien Tagen wo anders arbeite um mich „freizuhalten" falls mal jemand krank ist oder ich eingesetzt werden muss. Darf er das von mir verlangen,geschweige mir den Nebenjob verbieten?Wir bekommen ca 2-4 Wochen im Voraus unsere Dienstpläne, wenn ich da mit Freien Tag eingetragen bin könnte ich ja im Nebenjob arbeiten,aber wie gesagt mein Chef sagt er will das ich an diesen Tagen für ihn „einsatzbereit" bleibe?!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Krümmelmonster):
mein Chef sagt er will das ich an diesen Tagen für ihn „einsatzbereit" bleibe


Dann muss er das auch vergüten.

Er kann dir keinen Nebenjob an deinen freien Tagen untersagen.

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#2
 Von 
Krümmelmonster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle Antwort, also kann ich ganz sicher den anderen Vertrag unterschrieben? Da mein Arbeitgeber es scheinbar auf mich abgesehen hat will ich nicht falsch handeln.
Ich habe kürzlich erst eine Abmahnung erhalten,weil ich mich nicht bei ihm persönlich krank gemeldet habe(er hatte zu diesem Zeitpunkt schon Feierabend),sondern bei einem anderen" Vorgesetzten"der gerade im Laden war.So wurde dies bis jetzt auch immer gehandhabt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// ... also kann ich ganz sicher den anderen Vertrag unterschrieben?

Dein Superchef kann dir den Nebenjob sicher nicht wirksam verbieten - wie er tickt, weißt du ja selbst am besten. Wegen dieser "Abmahnung" brauchst du gewiss keine Angst zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Krümmelmonster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt mal im Arbeitsvertrag nachgesehen, dort steht:
Die Mitarbeiterin verpflichtet sich,jedwede Nebentätigkeit,auch die Ausübung von Ehrenämtern,der Firma anzuzeigen. Die Firma ist berechtigt,die Zustimmung zur Ausübung einer Nebentätigkeit zu verweigern bzw. zu wiederrufen,wenn Anhaltspunkte vorliegen,dass durch die Nebentätigkeit die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Aufgabenstellung beeinträchtigt und/oder eine sonstige gesetzliche oder arbeitsvertragliche Verpflichtung verletzt wird.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

Eben: erst einmal eine bloße Anzeige-/Mitteilungspflicht.
Dann: Verbot nur, wenn berechtige Interessen des Haupt-AG in Gefahr geraten. Dazu müssen Anhaltspunkte vorliegen - und die sind nach allem, was du erzählt hast, nicht in Sicht.
Folglich hat AG keine Handhabe gegen deinen Nebenjob. Ggf. musst du gegen ein ausdrückliches Verbot gerichtlich vorgehen.

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