Hallo !
Meine Frau hatte im März 2008 einen Schlaganfall, mit damals 39 Jahren. Nach diversen KH Aufenthalten und einer anschließenden Reha wurde Sie mit 60% Schwerbehinderung und Pflegestufe 1 eingestuft. Dieser Stand ist auch heute noch aktuell.Nach Ihrer Reha im Jahr 2008 bekam Sie EU-Erwerbsminderungsrente der deutschen Rentenversicherung. Dieser sch.. Verein hat Ihr am 5.12.2009 mitgeteilt das die weiterzahlung der Rente zum 1.1.2010 eingestellt wird. Laut deren Meinung könne Sie wieder MINDESTENS 6 Stunden unter den auf dem Arbeitsmarkt üblichen Bedingungen tätig sein. Widerspruch läuft !! Meine Frau arbeitete als Krankenschwester und ist bis heute in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis angestellt. Ab 1.1.2010 hat Sie keinerlei Einkommen ausser dem Kindergeld. Der verantwortliche Herr des Krankenhauses in dem meine Frau noch beschäftigt ist meinte Sie hätte keinen Anspruch auf Krankengeld da Sie nach der Einstellung der Rentenzahlung ja nicht wieder im KH gearbeitet hätte. Ich muß dazu sagen das Sie ab 1.1.2010 krank geschrieben ist, was bleibt uns ja auch weiter übrig. Sie steht also mit nichts da, weder Rente noch Krankengeld und zum Arbeitsamt kann Sie ja auch nicht da ja noch ein Arbeitsverhältnis besteht. Wir wissen nicht weiter, werden von einem zum anderen Amt geschickt und jeder erzählt uns irgend einen anderen Schmarrn. Wir finden es eine absolute *******erei was mit uns veranstaltet wird und hoffen hier ein paar Tipps, Rechte, usw zu bekommen.
Danke und Gruss
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Arbeitgeber verweigert Krankengeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ich würde vor dem Sozialgericht klagen und zwar gegen die Krankenkasse und den Rententräger (im selben Verfahren). Einer von denen muss zahlen.
Reicht das Geld nicht gibts HarzIV.
Ansonst wirds schwer, wer arbeiten kann bekommt keine Rente. Evtl. mal mit dem Wohlfahrtsverband reden, die sind für Behis zuständig.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
... heiliger himmel: diese fragen sind doch viel zu komplex und viel zu folgenschwer als dass man hier im forum mal eben was dazu sagen könnte. und es ist wohl mehr sozial- renten- oder sonst was für ein recht. und das wäre doch wohl als erstes zu klären: gegen wen muss man intervenieren - wenn ich richtig gelesen habe doch wohl gegen die ansicht der rv, dass deine frau 6 h tgl. arbeiten könnte! also scheint mir die rv als erste ins visier zu geraten und das heißt: such nach einer sozialanwältin oder einem sozialanwalt.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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Ja ist schon ganz schön komplitiert. Also mit arbeiten ist bei meiner Frau nichts zu machen, ich schrieb ja das Sie bis heute die Pflegestufe1 und eine 60% Schwerbehinderung hat. Durch den Schlaganfall war die komplette linke Seite gelähmt. Das linke Bein kann Sie zu 50% belasten, den Arm überhaupt nicht. Also mit arbeiten ist da nichts. Wir gehen ja davon aus das die RV eines Tages weiter zahlen wird, nur wann eben ! Es geht uns um die Zeit dazwischen in dem unserer Meinung der Arbeitgeber meiner Frau Krankengeld zahlen müsste da Sie schließlich noch dort angestellt ist und ordnungsgemäß krank geschrieben ist.Kann doch nicht sein das die eine weitere Krankenzahlung verweigern obwohl Sie dort noch einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag hat .
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Nach mehr als 6 Wochen AU bezahlt normalerweise die Krankenkasse Krankengeld bis zu 78 Wochen.
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"Jürgen"
-- Editiert am 06.02.2010 12:27
@Luc
Das ganze ist Sozialrecht. Wäre besser, es dort zu posten.
Hier wären einige Fragen zu klären:
Deine Frau ist weiter krank? Auch arbeitsunfähig geschrieben? Wenn nicht, sofort nachholen und zwar durchgehend. Zunächst die Bescheinigungen bei euch belassen. Es kommt auf weitere Dinge an, um zu entscheiden, ob und wer diese zu bekommen hat.
Wieso wurde kein Antrag auf Weiterbewilligung Rente gestellt?
Wie kommt die DRV Bande darauf, dass sich der Zustand deiner Frau geändert, verbessert hat? Wurden Gutachten erstellt?
Nach Aktenlage ist das ja wohl kaum möglich zu urteilen, dass es besser ist. Die haben ja keine neuen Erkenntnisse, wenn sie nicht begutachten....
Ich halte hier ein Versäumnis seitens DRV für möglich, dann wäre ein Antrag auf Eilbeschluss zur Weiterzahlung ggfalls zu stellen.
Grundsätzlich: ein AG zahlt nicht Krankengeld sondern Entgeltfortzahlung, für 6 Wochen. Nicht erneut oder länger, es ist die gleiche Erkrankung.
Siehe Entgeltfortzahlungsgesetz § 3
Wie lange hat deine Frau vor der Rente KG bezogen (genaue Daten!)?
Wer hat behauptet, sie könne nicht zur Agentur für Arbeit (AfA)?
Das ist Quatsch, ggfalls ALG1 nach SGB III, §125.
Aufgrund des GDB und der Pflegestufe sollte auch mal eine Beratung erfolgen betreff Persönliches Budget. Zum Beispiel bei einem Sozialverband.
Ich denke allerdings auch, dass der *Fall* sehr komplex ist und wenn die DRV Bandit...äh Bund mitmischt, halte ich die Hinzuziehung eines GUTEN Anwalts für Sozialrecht für absolut notwendig.
Wenn du uns verrätst, in welcher Region ihr seid, kann jemand vielleicht einen guten empfehlen
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
-- Editiert am 06.02.2010 15:37
Danke erst mal für die vielen Tipps und Ratschläge. Also wir wohnen in Oberfranken, Landkreis Hof.
So nun zu Euren Fragen. Ja meine Frau ist seit dem 1.1.2010 durchgehend arbeitsunfähig geschrieben. Da die Erwerbsminderungsrente befristet bis zum 1.1.2010 war haben wir ca 4 Monate vorher einen Antrag auf weiterzahlung nach diesem Datum gestellt. Nach diversem Schriftverkehr mit der RV wurden wir schließlich von ihr zu einem Gutachten zu einem von der RV bestimmten Neurologen bestellt. Was dieser nun am Ende aber in seinem Gutachten schriftlich festhielt entzieht sich unserer Kenntnis. Ca 4 Wochen danach, in der ersten Dezember Woche kam ein Schreiben der RV mit der Ablehnung der Weiterzahlung ab 1.1.2010.
Also der Schlaganfall war am 18.03.2008, der Beginn der Rentenzahlung war der 01.10.2008-31.12.2009.
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