Arbeitgeber verweigert Lohnzahlung

30. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)
Arbeitgeber verweigert Lohnzahlung

Hallo zusammen,

eine kurze Zusammenfassung meiner aktuellen Situation:

Bei meinem aktuellen Arbeitgeber bin ich seit letztem Jahr Juli. Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber schon die variable Vergütung von 2015 verweigert, mit der Begründung, dass in der Probezeit kein Anspruch besteht. Der Arbeitsvertrag und die Zielvereinbarung sagen aber was anderes. Es geht so round about um ca. 3.200 € brutto variable Vergütung.

Nun war ich die letzten 2 Wochen krank geschrieben wegen einer Verletzung. Im letzten Jahr war ich zwar schon das ein oder andere Mal krank wegen Grippe bzw. Bronchitis, aber alle Erkrankungen waren nie länger als 6 Wochen -> also noch voll in der Lohnfortzahlung.

Da ich ab August einen besseren Job angenommen habe, habe ich bereits fristgerecht gekündigt, welche auch von meinem Arbeitgeber mir als form und fristgerecht angenommen und bestätigt wurde.

Jetzt war ich heute wieder arbeiten und was soll ich sagen: Mein Arbeitgeber verweigert sämtliche Lohnzahlungen, also für Mai, Juni und Juli.

Für die Geltungmachung der variable Vergütung habe ich bereits meine Anwältin kontaktiert und die hat die Ansprüche schriftlich auch schon mit Androhung der Lohnklage geltend gemacht. Ich glaube, dass ist nur eine Racheaktion meines Arbeitgebers, so nach dem Motto "Wer hängt am längeren Hebel".

Meine Frage: Ich komme in finanzielle Schwierigkeiten, wenn mein Arbeitgeber die Verweigerung der Lohnzahlung tatsächlich wahr macht. Einen Monat kann ich irgendwie überbrücken - aber gleich 3? Das schaffe ich defenitiv nicht. Einen weiteren Kredit bekomme ich von der Bank nicht, das habe ich schriftlich.

Kann ich schon bereits bei Nichtzahlung des Mai-Lohnes von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen? Fix brutto Lohn sind 3.400 € monatlich.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

was meinst Du mit "meinem Zurückbehaltungsrecht"? Bitte Erklärung und Rechtsgrundlage.

Was willst Du zurückhalten?

SG

Berry

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#2
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Es geht um das Zurückbehaltungsrecht bei Lohnverzug. Das Arbeitsamt hat mir schon mitgeteilt, ich bekomme nur Leistung vom Amt, wenn ich von diesem Zurückbehaltungsrecht meiner Arbeitskraft Gebrauch mache. Das kann ich aber laut Arbeitsamt erst machen, wenn mindestens 2 volle Monatslöhne nicht gezahlt wurde. Den genauen § aus dem BGB hat man mir nicht mitgeteilt.

Natürlich gehe ich zur Arbeit, ist ja auch kein Ding - nur bezahlt werden möchte ich auch dafür. So wie es im Arbeitsvertrag auch vereinbart ist. Die Einhaltung des Arbeitsvertrages basiert meiner Meinung nach auf Beidseitigkeit. Ich habe die Pflicht zu Arbeiten, mein Arbeitgeber hat die Pflicht den vereinbarten Lohn zu bezahlen.

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#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Kläre mit Deiner Rechtsanwältin sofort die weiteren Schritte und Fristen ab, denn ab einem gewissen Punkt und unter vorheriger Androhung darfst Du Deine Arbeit verweigern und hast dennoch Anspruch auf vollen Lohn.

Das muss Dir aber Deine Anwältin sagen. Dieses Forum kann nicht besser als ein Anwalt sein.

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann ich schon bereits bei Nichtzahlung des Mai-Lohnes von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen? Fix brutto Lohn sind 3.400 € monatlich.

Wohl leider nein. Gutbezahlte Richter erwarten von den Bürgern, Gering- wie Durchschnittsverdienern, 2 Monate aus eigenen Rücklagen bestreiten zu können oder Hilfe von den Ämtern zu beantragen.
Andererseits könnte die bloße Ankündigung aus Boshaftigkeit schon einen Grund liefern, den ein Gericht vielleicht (*) anerkennt. Das muss unbedingt vorher mit der Anwältin besprochen werden, das kann und darf ein Laienforum nicht leisten.

(*) Vor dem Gericht und auf hoher See...

Wir haben gerade mal den 30. Mai. Oft plappern gekränkte Chefs viel daher, wenn der Tag lang ist. Also noch 2, 3 Tage warten, wenn der Lohn üblicherweise zum Monatsende kommt.

Interessant bleibt, ob der Anspruch auf die variable Vergütung von 2015 nicht tatsächlich bereits durch eine Vertragsklausel ausgelaufen ist. Viele Firmen schreiben drei bis vier Monate da rein.

Würde aber schon empfehlen die Daten von ein, zwei wichtigen Bankverbindungen der Firma sicherzustellen z.B. auf dem Briefpapier.
Eine Kontopfändung durch Gerichtsbeschluss ist für Privatleute wie auch für Firmen eine üble Angelegenheit.
Inklusive satten Risikozuschlägen bei den nächsten Finanzierungsrunden. Infos über Kontopfändungen bei Firmen gelangen auch an die übliichen Auskunfteien.

Hat der Anwalt eines Freundes letztens mit dem Ex-Arbeitgeber gemacht, der so ähnliche dämliche Mätzchen dann auch durchziehen wollte. Alte Kollegen berichteten von Lieferanten, die dem Ex-Chef aufs Dach gestiegen waren, nachdem der Ex-Chef wegen der Sperrung durch Kontopfändung seitens des Gerichtsvollziehers seine fälligen Rechnungen nicht mehr zahlen konnte. Der Ex-Chef war auf einmal ganz brav.

Anleitungen hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html
http://www.zahlungspraxis.de/offene-lohnforderung-vorlagen-arbeitsgericht-pfueb/
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html

Eigentlich kann das alles ja auch die Anwältin machen, wobei das freilich wieder kostet. Bei der 1. Instanz des Arbeitsgerichts muss leider auch der Gewinner seine eigene Kosten tragen, auch wenn der andere betrogen hatte.
Für eine einfache Lohnklage braucht man eigentlich keinen Anwalt, sondern nur aktuelle Bescheinigungen. Die netten Rechtspfleger am Arbeitsgericht nehmen sowas auch komfortablerweise zur Niederschrift auf und an.

Empfehle auch das Zeugnis schnell von erfahrenen Leute gegenlesen zu lassen, bevor man die Zeit verwirkt Korrekturen zu bekommen. Choleriker bauen schon einmal gerne kleine böse Gemeinheiten da rein.
Würde im Bedarfsfall erwägen schon in der 1. Juni-Woche Lohnklage einzureichen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren und ein Zeichen zu setzen.

Viel Glück

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#5
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat:
Interessant bleibt, ob der Anspruch auf die variable Vergütung von 2015 nicht tatsächlich bereits durch eine Vertragsklausel ausgelaufen ist. Viele Firmen schreiben drei bis vier Monate da rein.


Die variable Vergütung 2015 wird endabgerechnet Ende März, somit ist die vertragliche Verfalsklausel von 3 Monaten noch nicht eingetreten.

Zitat:
Wohl leider nein. Gutbezahlte Richter erwarten von den Bürgern, Gering- wie Durchschnittsverdienern, 2 Monate aus eigenen Rücklagen bestreiten zu können oder Hilfe von den Ämtern zu beantragen.


Klasse, die Hilfe von Ämtern bekomme ich erst, wenn ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache. :sad:

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):

Das muss Dir aber Deine Anwältin sagen. Dieses Forum kann nicht besser als ein Anwalt sein.


Die Realität sieht leider manchmal anders aus...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Alex_fhwhv):

Kann ich schon bereits bei Nichtzahlung des Mai-Lohnes von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen? Fix brutto Lohn sind 3.400 € monatlich.


Würde jetzt bereits richtig erklärt: kannst Du nach derzeitiger Rechtsprechung leider nicht. Es gibt einige wenige Gerichte, da wurden mehr als 1, aber weniger als 2 volle Monatsgehälter als ausreichend angesehen. Insgesamt halte ich die derzeitige Rechtslage als nicht haltbar an, gerade wenn das Gehalt z.B. erst am 15. Des Folgemonats fällig ist. Dann rutscht man innerhalb von 2 Wochen aus dem 3monatigen Insolvenzgeld-Zeitraum heraus.

Auch was maestro1000 bereits schrieb: wie können gut bezahlte Richter annehmen, die AN in D können mal eben so 2 Monate ohne Lohnzahlung weiter arbeiten? Das ist doch für eine Vielzahl der AN völlig weltfremd.

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#8
 Von 
danino
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Beantrage schnellstmöglich Arbeitslosengeld II bei dem für dich zuständigen Jobcenter. Die können dir - zumindest darlehensweise - Leistungen gewähren, bis deine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchgesetzt sind oder aber du Leistungen von der Agentur für Arbeit bekommst. Wenn die ausnahmsweise mal auf Zack sind, können die gegebenenfalls dann noch Schadenersatzansprüche an deinen ehemaligen Arbeitgeber stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Also, wenn Du nicht mehr liquide bist, dann beantrage beim örtlichen Amtsgericht Beratungshilfe, denn damit werden Deine Anwaltskosten von der Allgemeinheit bis auf 15.- € Eigenanteil übernommen. Das Dich Deine Anwältin darauf nicht hingewiesen hat, verstehe ich auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die aber später zurückzuzahlen ist, erst recht bei der Hôhe des Einkommens. Im Ùbrigen muss zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe unterschieden werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):
Die aber später zurückzuzahlen ist, erst recht bei der Hôhe des Einkommens. Im Ùbrigen muss zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe unterschieden werden.


Also, soll er nach Deinem Rat dumm aus der Wäsche gucken...?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Zitat (von 1000kleinesachen):Die aber später zurückzuzahlen ist, erst recht bei der Hôhe des Einkommens. Im Ùbrigen muss zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe unterschieden werden.
Also, soll er nach Deinem Rat dumm aus der Wäsche gucken...?


Wo hab ich das geschrieben? Ich habe nur Deinen Hinweis, die Allgemeinheit wuerde bei nicht vorhandener Liquididaet den Anwalt bezahlen, um ein aus meiner Sicht nicht unwesentliches Detail ergaenzt. Nicht mehr nicht weniger - calm down, alles Gut!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Ich wollte einen Zwischenstand geben:

Der Lohn ist tatsächlich nicht überwiesen worden. Somit sind jetzt offen ca. 3.200 € variables Gehalt und ein Monatsgehalt in Höhe von 3.400 € offen. Ich muss dazu sagen: Das gesamt variable Gehalt wird durch 12 geteilt und davon 80% monatlich ausbezahlt mit dem normalen Gehalt. Im ersten Quartal des Folgejahres wird dann eine Endabrechnung erstellt und der Rest ausbezahlt.

Ich war jetzt mit meinem Anwalt noch mal beim Arbeitsamt. Ich bekomme jetzt Unterstützung vom Arbeitsamt und kann von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Begründung: das variable Gehalt ist Bestandteil des monatlichen Gehaltes und somit sind die 2 Monatslöhne insgesamt fällig. Laut Arbeitsamt reicht es auch schon, wenn in Summe die 2 Monatslöhne fällig sind, dabei ist es egal, wie sich das im einzelnen zusammen setzt. Jetzt bin ich erstmal erleichtert, dass ich bis zur Auszahlung Hilfe erhalte. Um eine Lohnklage werde ich nicht drum herum kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Alex_fhwhv):
I Das gesamt variable Gehalt wird durch 12 geteilt und davon 80% monatlich ausbezahlt mit dem normalen Gehalt. Im ersten Quartal des Folgejahres wird dann eine Endabrechnung erstellt und der Rest ausbezahlt.


Ist jedenfalls nicht unüblich, hatte ich auch schon diese Regelung.

Zitat:
war jetzt mit meinem Anwalt noch mal beim Arbeitsamt. Ich bekomme jetzt Unterstützung vom Arbeitsamt und kann von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Begründung: das variable Gehalt ist Bestandteil des monatlichen Gehaltes und somit sind die 2 Monatslöhne insgesamt fällig. Laut Arbeitsamt reicht es auch schon, wenn in Summe die 2 Monatslöhne fällig sind, dabei ist es egal, wie sich das im einzelnen zusammen setzt. Jetzt bin ich erstmal erleichtert, dass ich bis zur Auszahlung Hilfe erhalte. Um eine Lohnklage werde ich nicht drum herum kommen.


Dann kann man Dir nur in der Sache die Daumen drücken und Dir darüber hinaus raten, mit der Jobsuche zu beginnen.

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