Arbeitgeber verweigert aufhebungsvertrag.

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
kleinesengelchen2004
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitgeber verweigert aufhebungsvertrag.

Hallo zusammen,

Welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer um eine längere Kündigungsfrist (3 Monate) zu umgehen? Ein aufhebungsvertrag wurde seitens des AG ausgeschlossen.

Wäre eine außerordentliche Kündigung zb möglich wenn ich nachweisen könnte das der Job mich psychisch belastet und ich deswegen stressbedingt seit einem halben Jahr Haarausfall habe? (andere Krankheiten wegen dem haarausfall konnten ausgeschlossen werden).

Und nur mal angenommen, was würde passieren wenn:
Ich mich kurz vor Beginn der neuen Stelle beim alten AG krank melde und den neuen Job anfange. Beim alten AG müsste ich dann zwei.monate mit Krankheit überbrücken.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

-- Editier von kleinesengelchen2004 am 13.09.2017 19:50

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von kleinesengelchen2004):
Wäre eine außerordentliche Kündigung zb möglich wenn ich nachweisen könnte das der Job mich psychisch belastet und ich deswegen stressbedingt seit einem halben Jahr Haarausfall habe? (andere Krankheiten wegen dem haarausfall konnten ausgeschlossen werden).


Ich glaube nicht, dass das für eine außerordentliche Kündigugn ausreicht.

Zitat (von kleinesengelchen2004):
Und nur mal angenommen, was würde passieren wenn:
Ich mich kurz vor Beginn der neuen Stelle beim alten AG krank melde und den neuen Job anfange. Beim alten AG müsste ich dann zwei.monate mit Krankheit überbrücken.


Das kommt darauf an, wie sportlich das der alte und der neue AG sehen.

Der alte AG meldet dich erst zum Ende des Arbeitsverhältnisses ab und zahlt bis dahin noch Gehalt und die Lohnnebenkosten.

Der neue AG meldet dich zu Beginn der Tätigkeit an und wird sich wundern, warum ihm die Krankenkasse mitteilt, dass du noch in einem anderen Arbeitsverhältnis bist. Das FA wird mitteilen, dass die angegebene Lohnststeuerklasse falsch ist und er dich mit LStKl. 6 melden muss. Dann wird dieser sich fragen, wie du zwei Vollzeitjobs unter einen Hut bringst.
Der alte AG wird sich überlegen, wie es sein kann, dass du bei ihm 8 Wochen krank bist und wo anders Vollzeit arbeiten gehst.

Zu guter Letzt wird auch die Krankenkasse staunen, wenn sie nach 6 Wochen Krankheit die Lohnfortzahlung übernehmen soll, obwohl du ja bei einem anderen AG arbeitest.

Wenn´s ganz dumm geht, dann unterhalten sich alter und neuer AG. Dann bist du wahrscheinlich den neuen Jon los und der alte AG wird gegen dich klagen und einiges an Forderungen haben. Und eben dann nicht nur den Lohn, der dir ausgezahlt wird ;-)

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Die Krankmeldung beim alten Arbeitgeber kann zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Im deutschen Recht gilt der Grundsatz "Pacta sunt servanda", auf neudeutsch "Verträge sind einzuhalten".

Die dreimonatige Kündigungsfrist für beide Seiten ist Bestandteil dieses Vertrages und damit von beiden Seiten einzuhalten. Die obengenannten Versuche dies zu umgehen werden a) ncht funktionieren b) ggf. zu Schadenersatzansprüchen führen c) sind ggf. strafrechtlich relevant.

Ergo: Lass es lieber bleiben, kündige fristgerecht und stehe die verbleibenden drei Monate durch. Wenn Du erst mal gekündigt hast werden Dir gewisse stressrelevante Faktoren deutlich egaler als bisher, denn Du weißt die Uhr tickt. Damit bekommst Du die drei Monate gut herum.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Blöd nur, wenn der neue Arbeitsvertrag schon unterschrieben ist. Da hilft dann nur noch Ehrlichkeit ggü. den neuen AG, dass man erst 2 Monate später anfangen kann

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