Arbeitgeber verweigert mir meine Arbeit!

30. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
firefoxy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitgeber verweigert mir meine Arbeit!

Hallo,

ich glaube mein Arbeitgeber wird mich ab 1.1.09 nicht mehr arbeiten lassen.
Jetzt denkt man wie gekündigt? Nein, hier wird man einfach des Arbeitsplatz
verwiesen und gut ist.
Wie oft muss ich meine Arbeitskraft anbieten?
Wenn ich am 1.1. anrufe wann ich kommen soll und er sagt nie wieder,
kann ich dann im Februar meinen Januar Lohn einklagen? Oder muss ich
jede Woche anrufen und mir eine Abfuhr holen?

Kurze Info:
seit 6 Jahren angestellt
seit 15 Monaten bekomme ich mein Geld erst wenn ich übers Gericht gehe.
jetzt verändert sich in der Firma die Mehrheitsverhältnisse und der Besagte Arbeitgeber hat die Kontrolle und ich bin mir sicher das ich Entlassen werde,
will auch nur noch möglichst viel rausschlagen.

Danke für Eure Ratschläge

Gruß
Florian

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Zunächst einmal würde ich beim anbieten der Arbeitskraft grundsätzlich das persönliche Gespräch unter Zeugen oder den Schriftweg wählen (z.B. Übergabe in Anwesenheit eines Zeugen).

Bezüglich einer Kündigung gilt das Schriftformerfordernis, d.h. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist in der Regel nicht so einfach, wenn das Kündigungsschutz Anwendung findet. Daher die Frage, wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Arbeitgeber?

Gibt es einen Betriebsrat?

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#2
 Von 
firefoxy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir sind immer zwischen 7 und 10 Angestellte - da ich aber schon vor dem
01.01.2004 angstellt wurde zählt bei mir ja noch die 5 Personen Regel.

Kein Betriebsrat!

Die Schriftform bei einer Kündigung hin oder her, wenn dein Arbeitgeber dich
des Betriebes verweist - haste erstmal ein Problem.

Ich kann ja nicht aufs Arbeitsgericht laufen und sagen mein Arbeitgeber
gibt mir keine Arbeit - sondern erst wenn er mir dann keinen Lohn mehr zahlt.

Jetzt weis ich eben nicht wie oft ich mich anbieten soll?

Gruß

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#3
 Von 
Dustin Yousepzadeh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Sofern noch keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt befindet sich der Arbeitgeber im Verzug,da er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt.Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer in diesem Fall die Fortzahlung der vereinbarten Vergütung, ohne dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Leistung nachträglich zu erbringen iSd § 615 BGB .
Im Grunde reicht hier auch schon ein einmaliges Angebot des Arbeitnehmers(das nach Möglichkeit direkt am Arbeitsplatz selbst) um den Verzug zu begründen.

-- Editiert von Dustin Yousepzadeh am 31.12.2008 03:15

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

"Wir sind immer zwischen 7 und 10 Angestellte - da ich aber schon vor dem
01.01.2004 angstellt wurde zählt bei mir ja noch die 5 Personen Regel."

Dies aber nur, wenn von den heutigen Mitarbeitern noch mehr als 4 weitere schon damals dort beschaeftigt waren.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
firefoxy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

"Wir sind immer zwischen 7 und 10 Angestellte - da ich aber schon vor dem
01.01.2004 angstellt wurde zählt bei mir ja noch die 5 Personen Regel."

Dies aber nur, wenn von den heutigen Mitarbeitern noch mehr als 4 weitere schon damals dort beschaeftigt waren.


Meines Wissens darf die Arbeitnehmerzahl nur nie unter 5,00 sinken, es müssen
aber nicht alle seit 01.01.2004 angestellt sein.

Werde wohl heute mal anfragen wie es weitergeht, habe mit diesen Gesellschafter seit 1,5 Jahren kein Wort mehr geredet ( ausser vor Gericht ).

Mal sehn wie das Ausgeht, werde es euch berichten.

Wünsche Allen ein Gutes Neues Jahr

Gruß
firefoxy

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#6
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wie das mit einem möglichen Kündigungsschutz wegen der Altregelung für die Mitarbeiterzahl aussieht, sollte mal mit einem Fachanwalt besprochen werden.

Arbeitnehmer bekommen beim Antrag auf Arbeitslosengeld auch große Probleme bzw. kein Geld, weil die AfA sich in die Gesetze halten muss und zurecht darauf verweist dass der Arbeitgeber den weiter Lohn zahlen muss solange keine wirksame schriftliche Kündigung vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

++Meines Wissens darf die Arbeitnehmerzahl nur nie unter 5,00 sinken, es müssen aber nicht alle seit 01.01.2004 angestellt sein.++

Das ist falsch. Es müssen mindestens 5 AN noch beschäftigt sein, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat, damit die 5-Personen Regelung für Dich gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
firefoxy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wollte Euch mal auf dem laufenden halten, wie es bei meinen
Problem weitergegangen ist:

Mein Arbeitgeber hat mir ab 01.01.09 ohne Begründung die weiterarbeit
versagt.
Jetzt läuft über das Arbeitgericht eine Feststellungsklage zum Arbeitsverhältnis.

Zu Tao:
---Das ist falsch. Es müssen mindestens 5 AN noch beschäftigt sein, deren ---Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat, damit die 5-Personen ---Regelung für Dich gilt.

Habe mich auf dem Arbeitsgericht informiert und für die Regelung müssen nur über die gesammte Zeit mindestens 5 Personen gemeldet sein. Diese müssen nicht alle vor dem 01.01.2004 begonnen haben.

Gruß

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