Arbeitgeber weigert sich Bescheinigung auszustellen

23. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
KinderBueno
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber weigert sich Bescheinigung auszustellen

Hallo zusammen,

ich hoffe ich finde hier Rat, weil mein Arbeitgeber mich in den Wahnsinn treibt.

Ich bin bei einem großen Unternehmen eingestellt und habe einen Festvertrag. Meine Arbeitszeiten sind vertraglich geregelt. Da das Unternehmen jedoch nicht vorher abgesprochene Überstunden nur ungerne sieht, wurde das Zeiterfassungssystem von meiner Betriebsleitung manipuliert. Aus den vereinbarten 37,5 Std/Wo wurden gut und gerne 60 - 70 Std/Wo. Bei beschwerden und weigerung wurde mit der Kündigung gedroht. Es gab zu den Überstunden weder einen finanziellen ausgleich oder zusätzliche freie Tage. Nach einiger Zeit war ich psychisch und physisch so überlastet, dass ich inzwischen seit 1,5 Jahren arbeitsunfähig geschrieben bin.

Gestern wurde ich von meiner Krankenversicherung ausgesteuert. Um die Zeit bis zu dem Beginn einer medizinisch / beruflichen Reha finanziell zu überbrücken, habe ich bei der Agentur für Arbeit einen Antrag gestellt. Da ich noch immer bei dem Unternehmen angestellt bin, befand sich in den Antrags- Unterlagen eine Arbeitsbescheinigung, welche vom Arbeitgeber auszufüllen gilt. Diese Unterlagen hat mein Arbeitgeber vor 4 Wochen per Post erhalten. Obwohl dieser gesetzlich dazu verpflichtet ist diese auszufüllen, habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten. Vor einer Woche rief ich in der Personalabteilung an, diese sagten mir diese:
"Nö, ich habe gar nicht eingesehen warum ich das ausfüllen soll. Arbeitsbescheinigungen werden nur ausgefüllt, wenn man das Unternehmen verlässt und Sie sind noch eingestellt. Ich schau mir das an, aber wir sind im Abrechnungszeitraum und diese haben vorrang"
Damit ich meine Grundsicherung und Krankenversicherung sicherstellen kann, habe ich einen Antrag auf AlG II gestellt. Die Agentur für Arbeit hat mir eine neue Frist gegeben um diese Unterlagen nachzureichen. Sollte sich der Arbeitgeber weiterhin quer stellen, wird der Antrag abgelehnt. Laut dem Arbeitsamt seien ihnen die Hände gebunden.

So zu meinen Fragen:

Da mein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist den Antrag innerhalb von 2 Wochen auszufüllen, es aber nach fast 5 Wochen noch nicht getan hat, liegt hier eine Ordnungswidrigkeit vor. An wen sollte ich mich damit am besten wenden und wie sollte ich weiter vorgehen?

Steht mir Schadenersatz zu bzw. habe ich Rechte gegenüber meinen Arbeitgeber, da ich durch Überlastung am Arbeitsplatz erkrankt bin, obwohl ich von der Manipulation am Zeiterfassungssystem wusste?

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin finanziell eingeengt. Mit welchen Kosten müsste ich ggf. rechnen?

Macht es Sinn gegen ein Multimilliarden Unternehmen vorzugehen?


Ich bin dankbar für jeden Ratschlag!

-- Editiert von KinderBueno am 23.05.2020 07:35

-- Editiert von KinderBueno am 23.05.2020 07:38

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Letzte Frist per Einschreiben mit Rückschein zum AG schicken.

Anschliessend beim Gericht einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KinderBueno
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@Juergen703

Danke!

Der erste Antrag ging am 20.04 bei meinem AG ein. Ein zweiter Antrag am 05.05 ein und per Telefon setzte ich die letzte Frist bis zum 22.05, jedoch alles ohne Erfolg.

Wenn ich schriftlich eine erneute letzte Frist setzte, habe ich die Befürchtung das ich meine Frist nicht einhalten kann, da die Unterlagen innerhalb der nächsten 10 Tage eingegangen sein müssen und sich durch Corona derzeit alles verzögert. Auf wie lange kann ich die Frist setzten? Besteht die Möglichkeit bereits früher einzuklagen?



-- Editiert von KinderBueno am 23.05.2020 08:39

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Du kannst auch sofort zum Arbeitsgericht gehen und einen Eilantrag stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)
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