Arbeitgeber weigert sich Farhtgeld zu erstatten

6. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Arbeitgeber weigert sich Farhtgeld zu erstatten

Hi Leute,

Ich habe bei einer Firma aus Stuttgart gearbeitet. Im Arbeitsvertrag steht:

"Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer auf Nachweis die Kosten der ersten Anreise vom Wohnort an den Arbeitsort. ... Der Arbeitnehmer darf das Verkehrsmittel frei wählen..."

Eine Arbeitskollegin ist auch zu der Firma gefahren um dort zu arbeiten. Sie hat die Kilometer angegeben un bekam das Geld. Ich habe Sie gefragt, ob Sie mich als Mitfahrgelegenheit mitnimmt. Wir haben uns auf 30€ geeinigt und ich bin mit Ihr mitgefahren. Dies habe ich mir von Ihr bestätigen lassen. Ich habe es eingeschickt. Die Firma weigert sich aber mir den Betrag auszuzahlen, weil Sie nur "tatsächlich" entstandene Fahrtkosten zahlen würden.
Mir sind aber eben diese Kosten entstanden!

Müssen Sie zahlen, oder hätte ich mir ne andere Mitfahrgelegenheit suchen müssen?

mfg Wolle9

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Einmal haben die geschrieben, dass sie 15 cent pro Kilometer zahlen. Das hat sie natürlich eingereicht und bekommen. Das ist doch aber unabhängig von dem Geld, das ich als Mitfahrer für die Fahrt bezahlt habe. Bleib ich da jetzt auf den Kosten sitzen, nur weil ich mit IHR gefahren bin und nicht mit ner anderen MFG?!? Das kann doch nich sein...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Eventuell sollte man die relevante Klausel mal im Wortlaut zitieren?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wolle9 hat 30€ bezahlt. Somit sind ihm/ihr tatsächlich wirkliche Kosten in Höhe von 30€ entstanden.

@Wolle9,
die Kollegin hat die Fahrtkosten für die Strecke abgerechnet. Auch wenn 15 Cent schon sehr knauserig berechnet sind, die Strecke ist damit bezahlt. Wenn Sie also nochmal dieselbe Strecke mit demselben Fahrzeug abrechnen wollen, geht das nicht. Denn so würde Ihre Kollegin ja Gewinn aus der Fahrt ziehen.
Eine Mitfahrgelegenheit mit dem Mitarbeiter eines anderen Unternehmens hätten Sie wahrscheinlich abrechnen können.




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#7
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Wolle9 hat 30€ bezahlt. Somit sind ihm/ihr tatsächlich wirkliche Kosten in Höhe von 30€ entstanden.


und wenn die Kollegin jetzt 3000€ verlangt hätte?

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17371 Beiträge, 6467x hilfreich)

... summa summarum hätte es so laufen müssen, dass die kollegen ihre fahrtkosten minus der 30 euro von wolle hätte abrechnen müssen.
ändert aber nichts daran, dass wolle anspruch auf die 30 euro hat und eben die rechnung der fahrering korrigiert werden müsste.

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#10
 Von 
Markus54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß nicht ganz genau bescheid, da ich sonst alles per xxxx mache, aber ich denke mal, dass in diesem Fall leider der Arbeitgeber im Recht ist. Schließlich sind ja auch theoretisch nur die Fahrtkosten der Kollegin entstanden. Sicher wäre ich mir dabei aber auch nicht.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Schlägt bei noch jemandem der Malware-Scanner an, wenn man auf den Link klickt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#12
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Sie haben gezahlt :-) Danke!

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