Hallo liebe Forengemeinde,
folgenden hypothetischen Fall möchte ich zur Diskussion stellen:
Arbeitnehmer M befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis für 2 Jahre bei Arbeitgeber U. Etwa 6 Monate vor Ablauf der Befristung wendet sich M an seinen direkten Vorgesetzten mit der Bitte um Entfristung des Arbeitsvertrages.
Etwa 4 Wochen später erhält M eine Änderung zum Arbeitsvertrag, wo der entsprechende Paragraph hinsichtlich der Entfristung geändert wird. M unterzeichnet und sendet das Schreiben per Normalbrief zurück an U.
Weitere 4 Wochen später wird kurzfristig ein Mitarbeitgespräch mit dem Chef (ohne den direkten Vorgesetzten) anberaumt. Inhalt ist der befristete Vertrag mit M, welcher nicht verlängert werden soll. M äußert sich verwundert mit dem Hinweis, dass der Vetrag bereits entfristet geändert wurde. Am Folgetag schickt M sein unterzeichnetes Exemplar per Mail an den Chef + Assistenz.
Nach 3 Wochen erhält M Post von U, worin M eine fehlende Antwort auf die Änderung des Arbeitsvertrages unterstellt wird und die Offerte der Entfristung zurückgezogen wird mit dem Hinweis sich arbeitssuchend zu melden.
Inwieweit ist das Vorgehen von U angreifbar? M kann den Versand des unterzeichneten Originals nicht nachweisen. Allerdings erfolgte nach dem unerwarteten Mitarbeitgespräch ergänzend der Versand der Änderung zum Arbeitsvertrag per E-Mail.
Lasst mir gern eure Fragen zukommen, wenn etwas unklar formuliert ist. Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.
Der CobugerFuchs
Arbeitgeber widerspricht Entfristung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
War diese Änderung bereits auch vom Chef oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben?ZitatEtwa 4 Wochen später erhält M eine Änderung zum Arbeitsvertrag, wo der entsprechende Paragraph hinsichtlich der Entfristung geändert wird. :
Hast du selbst also ein Exemplar mit beiden Unterschriften oder ist immer nur deine Unterschrift enthalten?
In dem konstruierten Fall sind auf der Entfristung beide Unterschriften (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) vorhanden.
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... dann hat AN hoffentlich eine Kopie davon gemacht.
Ansonsten: Auf hoher See und vor Gericht ...
Der Arbeitnehmer hat vom Arbeitgeber 2 Original unterzeichnete Änderungsverträge erhalten. Ein Dokument davon wurde an den Arbeitgeber zurück gesendet. Das zweite Exemplar hat der Arbeitnehmer für sich behalten und nach dem Mitarbeitergespräch eingescannt und dem Arbeitgeber per Mail ergänzend zukommen lassen.
Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen!
... dann sollte der Drops doch gelutscht sein im Sinne des AN.
Wie wäre hier die weitere Vorgehensweise? Der Arbeitgeber geht ja nun davon aus, dass der Vertrag nach den 2 Jahren endet. Sollte der Arbeitnehmer einen Anwalt mit der Beantwortung des Schreibens beauftragen? Der Arbeitgeber wird dem Widerspruch des Arbeitnehmers vermutlich nicht ohne weiteres entsprechen...
Einen Anwalt brauchst du vor dem Arbeitsgericht nicht.
Was zu beantragen ist, kann ich für den Fall auch nicht sagen - aber es gibt hier im Forum gewiss ein paar Leute, die dir das sagen können.
ZitatSollte der Arbeitnehmer einen Anwalt mit der Beantwortung des Schreibens beauftragen? :
Wenn man sich selber den Zweizeiler nicht zutraut, kann man das machen.
Diesmal sollte es aber gerichtsfest sein.
ZitatDer Arbeitgeber wird dem Widerspruch des Arbeitnehmers vermutlich nicht ohne weiteres entsprechen... :
Dann geht man zum Arbeitsgericht und lässt dort die Klage auf Feststellung formulieren.
Man sollte sich aber auch darüber im klaren sein, dass man dann bei einem Arbeitgeber arbeitet, der einen nicht wirklich haben will und vermutlich die ordentliche Kündigung nicht lange auf sich warten lässt.
Man holt also maximal einen Monat mehr raus.
Muss jeder selbst wissen, ob es das einem wert ist.
Guten Morgen, nochmals vielen Dank für eure Rückmeldungen und, dass ihr euch die Zeit nehmt auf die ganzen Fragestellungen einzugehen.
Ja, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer scheint wohl dauerhaft gestört zu sein. Eine langfristige Zusammenarbeit wird das wohl nicht werden. Es gab die letzten Wochen so einige "Vorkommnisse", sodass sich Arbeitnehmer A ungeachtet der Entfristung bereits nach Alternativen erkundigt.
Ich kann bei Interesse über den Fortgang des hypothetischen Falls berichten.
Bis dahin wünsche ich euch erstmal eine angenehme Restwoche.
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