Moin,
möchte mich mit folgendem Fall von einem der 5 größten Arbeitgeber Deutschlands an euch wenden:
Gegeben ist eine Tätigkeit mit >8 Einsatzstellen die zyklisch angefahren werden müssen. Das passiert in der Regel an 4 Tagen die Wochen. Der Arbeitgeber hält ein Büro am Standort A vor. Zur Abwicklung wird ein Dienstwagen gestellt. Die Tätigkeit ist neu aufgesetzt worden. Womöglich passt diese in kein bestehendes Regelwerk.
Der Arbeitgeber meint es wären 200 einzelne Dienstreisen im Jahr. Tarifvertraglich ist die Arbeitszeit bei Dienstreisen auf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit gekappt. Das passt mit den auszuführenden Tätigkeiten schlecht zusammen. Beim Wort Einsatzwechseltätigkeit stellt sich der Arbeitgeber taub.
Zum Thema gibt es diverse Urteile Az. C-110/24, 1 ABR 22/21, C-55/18 die teilweise recht aktuell sind. Ich denke dass ein bereitgestellter Dienstwagen ein klares Indiz für Reisezeit = Arbeitszeit ist. Was muss geschehen damit eine arbeitgeberfreundliche Gewerkschaft ihre Tarifverträge an aktuell geltendes Recht anpasst? Es kann doch nicht sein dass bundesweit knapp 100 betroffene Arbeitnehmer individuell klagen müssen, oder?
Arbeitgeber will Arbeitszeit per Dienstreise umgehen
Zitat :Der Arbeitgeber meint es wären 200 einzelne Dienstreisen im Jahr.
Das würde ich auch so sehen, wenn man täglich wieder zurückkehrt.
Zitat :Tarifvertraglich ist die Arbeitszeit bei Dienstreisen auf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit gekappt.
Ist das so gemeint, dass auch dann nur 8h pro Tag bezahlt werden, wenn tatsächlich 10 Stunden gearbeitet wurde. In welchem Tarifvertrag ist das so geregelt?
Nein.Zitat :Ich denke dass ein bereitgestellter Dienstwagen ein klares Indiz für Reisezeit = Arbeitszeit ist.
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Zitat :Was muss geschehen damit eine arbeitgeberfreundliche Gewerkschaft ihre Tarifverträge an aktuell geltendes Recht anpasst?
Das die Gewerkschaft und alle Vertragspartner das auch wollen.
Die Frage wäre auch, in wie weit hier im Rahmen der Tarifvertragsautonomie abgewichen werden darf.
Zitat :Es kann doch nicht sein dass bundesweit knapp 100 betroffene Arbeitnehmer individuell klagen müssen, oder?
Genau, oder
Zitat :Tarifvertraglich ist die Arbeitszeit bei Dienstreisen auf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit gekappt. Das passt mit den auszuführenden Tätigkeiten schlecht zusammen.
Wenn nach 8 Stunden definitiv Schluss ist, dann stellt man die Arbeit nach 8 Stunden ein. Dann sollte den Arbeitgeber schnell auffallen das Anpassungsbedarf besteht.
Zitat :Beim Wort Einsatzwechseltätigkeit stellt sich der Arbeitgeber taub.
Verständlich.
Bei Einsatzwechseltätigkeit ist ein Faktor, das der Arbeitnehmer ohne feste erste Tätigkeitsstätte ist. Das ist hier ja nicht der Fall
Zitat :Der Arbeitgeber hält ein Büro am Standort A vor.
ich zitiere es mal nicht im Einzelnen:
bucht man die Zeit im Zeiterfassungssystem als Dienstreise wird die tägliche Regelarbeitszeit gutgeschrieben. Da gibt es dann keine Eingabe Beginn/Ende. Die gibt es nur bei der Abrechnung der Dienstreise. Ist man kürzer unterwegs gibt es trotzdem den Tag. Steht so im Tarifvertrag.
Die Tätigkeit ist eine Prüf- und keine Kontrolltätigkeit. Die benötigte Arbeitszeit vor Ort variiert nach zurückliegenden Vorfällen. Entsprechend dem Vorschlag würde man nach 8h - Reisezeit + 30 Minuten dann noch mal einen Tag anfahren um eine Stunde Restarbeit zu erledigen. So viel Luft lässt die Bemessung nicht.
Das Kriterium für eine Einsatzwechseltätigkeit ist, dass man weniger wie 2 Tage pro Woche an der ersten Tätigkeitsstelle, hier Standort A, ist. Bei 200 Dienstreisen im Jahr ist klar dass man in der Regel höchstens einen Tag im Büro ist. D.h. laut Finanzbehörden ist es eine Einsatzwechseltätigkeit, der Arbeitgeber sieht die Anzahl der Dienstreisen stellt sich zum Thema Einsatzwechseltätigkeit aber taub. Dass kann nur daran begründet sein, dass man sich die Überstunden unbezahlt erschwindeln will.
Ich wundern mich auch, dass ein Dienstwagen keine priorisiert dienstlich zu verwendendes Verkehrsmittel implizieren soll. Ich kann schon zwischen Dienstreise zu einem Seminar und den arbeitsvertraglich geforderten Tätigkeiten unterscheiden. Ich bitte um ein Beispiel wo der Dienstwagen im zweiten Fall nur optional ist (keine Chefetage!).
-- Editiert von User am 12. Februar 2026 14:12
Woher stammt denn dieses teilweise Zitat?Zitat :ich zitiere es mal nicht im Einzelnen:
Du hattest doch was anderes gefragt...Zitat :Ich wundern mich auch, dass ein Dienstwagen keine priorisiert dienstlich zu verwendendes Verkehrsmittel implizieren soll.
Ich denke dass ein bereitgestellter Dienstwagen ein klares Indiz für Reisezeit = Arbeitszeit ist.
Nein, ist es nicht, weil ein AN mit solchen Tätigkeiten durchaus auch mit einem Privatwagen fahren könnte.
Wenn der AG allerdings das Dienstfahrzeug bereitstellt, hat das nichts mit der Frage nach den ZEITEN oder Chefetagen zu tun.
Das wäre vollkommen unrealistisch.Zitat :Entsprechend dem Vorschlag würde man nach 8h - Reisezeit + 30 Minuten dann noch mal einen Tag anfahren um eine Stunde Restarbeit zu erledigen.
Wer Prüftätigkeiten mit Dauern von 8h/pro Objekt und x Std. Reisezeit zu erledigen hat, kann auch Übernachtungen buchen. Das ist zB vielfach übliche Prüftätigkeit an entfernten Orten. Kein Prüfer wird nach 8 Std. sein Prüfgerät fallen lassen oder mit seinem Dienstfahrzeug genau nach 8 Std. stehenbleiben.
Was kann man denn zu Mehrarbeit/Arbeitszeitkonto/Überstunden zitieren?
Zitat :Du hattest doch was anderes gefragt...
Ich denke dass ein bereitgestellter Dienstwagen ein klares Indiz für Reisezeit = Arbeitszeit ist.
Nein, ist es nicht, weil ein AN mit solchen Tätigkeiten durchaus auch mit einem Privatwagen fahren könnte.
Wenn der AG allerdings das Dienstfahrzeug bereitstellt, hat das nichts mit der Frage nach den ZEITEN oder Chefetagen zu tun.
Es stellt bzgl. Arbeitszeit keinen Unterschied da ob ich ein Dienstwagen, ein Fuhrparkfahrzeug oder meinen privaten PKW auf Dienstreisen hinter dem Steuer fahre. Die Frage ist, ob der Arbeitgeber die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorgibt. Nur wenn ich den privaten PKW auf eigenes Risiko nehme oder von zu Hause zur ersten Tätigkeitsstelle fahre ist es keine Arbeitszeit. Letzteres muss entsprechend EuGH Az. C-110/24 auch nicht gelten wenn es nur ein Zwischenstopp zur auswärtigen Arbeitsvorbereitung ist. Also was willst du ausdrücken? Arbeitszeit Ja oder Nein?
Richtig. Deshalb oben mein NEIN bzgl. der ZEITEN.Zitat :Es stellt bzgl. Arbeitszeit keinen Unterschied da ob ich ein Dienstwagen, ein Fuhrparkfahrzeug oder meinen privaten PKW auf Dienstreisen hinter dem Steuer fahre.
Ist das jetzt eine neue Frage? Tut der AG das denn? Passt ja dann erst recht nicht zu einem priorisiert dienstlich zu verwendenden Dienstwagen.Zitat :Die Frage ist, ob der Arbeitgeber die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorgibt.
Auch, wenn ich mit dem Dienstwagen nicht erst zum Standort A fahre, sondern zu Hause in den Dienstwagen einsteigen kann ...und von dort aus zum Prüfort fahre... wird das in der Abrechnung berücksichtigt.Zitat :Nur wenn ich den privaten PKW auf eigenes Risiko nehme oder von zu Hause zur ersten Tätigkeitsstelle fahre ist es keine Arbeitszeit.
- ein bereit gestellter Dienstwagen ist KEIN klares Indiz für Reisezeit = Arbeitszeit .
- Was Arbeitszeit ist...und was KEINE Arbeitszeit ist, ergibt sich von Fall zu Fall.
Bei meinem Beispiel wäre die Arbeitszeit/Reisezeit zu Ende und Ruhezeit tritt ein, sobald man sich in einem Hotel einbucht, dort übernachtet...und am nächsten Morgen mit Beginn der Arbeitszeit, die dann Arbeitszeit/Reisezeit ist, entweder wieder nach Hause oder zum Standort A oder zum nächsten Prüftermin in x fährt.
Was willst du denn erreichen?
Was willst du mit dem EUGH, wo es um Mitfahrer und Arbeitschutz geht ? Du bist ja offenbar kein Mitfahrer, sondern Fahrer UND Prüfer.
Bist du sicher?Zitat :von zu Hause zur ersten Tätigkeitsstelle fahre ist es keine Arbeitszeit.
Zitat :Entsprechend dem Vorschlag würde man nach 8h - Reisezeit + 30 Minuten dann noch mal einen Tag anfahren um eine Stunde Restarbeit zu erledigen.
Warum ist Übernachtung keine Option?
Zitat :So viel Luft lässt die Bemessung nicht.
Welche / wessen Bemessung?
Grundsätzlich ist es so, das der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, das Weisungen / Vorgaben zu Arbeitszeit, Planung und Realität passen.
Ist er da unwillig bis taub, würde ich als erstes den Arbeitgeber gerichtsfest über die Problematik informieren und zur Korrektur / neue Weisung auffordern.
Kommt nichts innerhalb der Frist würde ich "Dienst nach Vorschrift" machen. Also ist z.B. nach 8h Arbeitszeit Ende und der Rest erfolgt am nächsten Tag. Muss der Arbeitgeber halt schauen wie er das was liegenbleibt bewältigt bekommt.
Zitat :Warum ist Übernachtung keine Option?
es handelt sich um regionale Tätigkeiten im Tagesgeschäft. Das nächste Hotel liegt dann neben dem Wohnort.
Zitat :Welche / wessen Bemessung?
es gibt ein Prüfraster was mit gegebenen FTE erfüllt werden muss.
Zitat :Ist er da unwillig bis taub, würde ich als erstes den Arbeitgeber gerichtsfest über die Problematik informieren und zur Korrektur / neue Weisung auffordern.
Kommt nichts innerhalb der Frist würde ich "Dienst nach Vorschrift" machen. Also ist z.B. nach 8h Arbeitszeit Ende und der Rest erfolgt am nächsten Tag. Muss der Arbeitgeber halt schauen wie er das was liegenbleibt bewältigt bekommt.
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Es erschreckt mich schon das solche Taschenspielertricks bei einem großen Arbeitgeber von Gerichten geklärt werden müssen. Da kommt man hoffentlich mit dem Finanzamt einfacher klar.
-- Editiert von User am 12. Februar 2026 21:31
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