Arbeitgeber will Aufhebungsvertrag wegen KUG

23. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Punkton
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber will Aufhebungsvertrag wegen KUG

Hi,

habe einen neuen Job gefunden und muss bald kündigen, um die Frist einzuhalten. Ich habe dies meinem Chef mitgeteilt, welcher mich daraufhin wies, dass er dadurch nun mein volles Gehalt (zurzeit zahl der KUG) wieder zahlen müsste für die verbleibenden Monate und damit unzufrieden wäre. Deshalb möchte er auf die Schnelle einen Aufhebungsvertrag machen. Befürchte, falls ich doch kündige, bvekomme ich ein schlechtes Arrbeitszeugnis mit schlechtem Schluss, da der ja freiwillig ist!

Leider bin ich jetzt richtig ratlos und muzss eigentlich die nächsten Tagen meine Kündigung verschicken.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Was interessiert dich dein Zeugnis, wenn du eh einen neuen Job hast?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Punkton):
Deshalb möchte er auf die Schnelle einen Aufhebungsvertrag machen.
Ja, das geht. Geht dann ohne deine Kündigung. Kommt auch drauf an, was drin steht im Aufhebungsvertrag...
Zitat (von Punkton):
Befürchte,
Warum? Ich lese, du hast den neuen Job schon.
Warum befürchtest du ein schlechtes Zeugnis? Ist nicht zu erkennen.

Ich sehe das eher als eine win-win-Situation.

Wann beginnt denn dein neuer Job? Hast du den Arbeitsvertrag dazu schon in der Tasche?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wieso eine win/win Situation? Der AN will fristgerecht kündigen, nicht eher raus gehen aus dem Arbeitsverhältnis. Da gewinnt bei einem Aufhebungsvertrag nur der AG. Etwas anderes ergibt sich, wenn da in irgendeiner Weise das Entgegenkommen kompensiert wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Punkton
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Es glaube ich nur von Vorteil für AG: Aber es scheint sehr kompliziert zu sein, und müsste mich beraten lassen. Momenatn fühle ich mich in die Ecke gedrängt und kriege schlechtes Gewissen gemacht. Habe aber eigntlich keine Zeit mehr. Müsste für die Frist ud Postweg die Kündigung die nächsten Tage verschicken...

Welche Konsequenzen könnte ich noch kriegen, die ich noch nicht absehen kann? Ausser der Sperrfrist für ALG, das interessiert mich ja nicht...

Zitat (von hiphappy):
Was interessiert dich dein Zeugnis, wenn du eh einen neuen Job hast?


AZs sind wichtig generell...




-- Editiert von Punkton am 23.05.2021 16:27

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Punkton
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Nachteile könnte ich erhalten, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterzeichne?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wieso eine win/win Situation?
Wenn der AG den Aufhebungsvertrag zum Zeitpunkt der gewünschten Beendigung schließt. d.h. anstelle der Kündigung.
Wer sagt, dass der Aufhebungsvertrag---eher als gewünscht--- sagt?


-----------------------------
@Punkton
Bitte nenne doch mal die Daten.

-Welche Kündigungsfrist hast du?
-Zu wann willst du kündigen?
-Wann beginnt der neue Job?
-Hast du deinen Jahresurlaub/Tage schon berücksichtigt?

Ich kann da nichts kompliziertes finden.
Das Zeugnis wird sagen, dass du von-bis -als dort tätig warst und im gegenseitigen Einvernehmen die Firma verlassen hast.
Das Zeugnis wird dir evtl. erst viel später ausgestellt werden--- erst, wenn du schon beim neuen AG schaffst.
Dass es schlecht ausfallen wurde, ist nicht zu erkennen.

Hast du den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben?
Wäre nett, wenn du das beantworten würdest.

zum Nachlesen:
https://www.dr-drees.com/aufhebungsvertrag-kurzarbeit/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Punkton
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
-Welche Kündigungsfrist hast du?
Zitat:

-Zu wann willst du kündigen?
-Wann beginnt der neue Job?
-Hast du deinen Jahresurlaub/Tage schon berücksichtigt?

Ich kann da nichts kompliziertes finden.
Das Zeugnis wird sagen, dass du von-bis -als dort tätig warst und im gegenseitigen Einvernehmen die Firma verlassen hast.
Das Zeugnis wird dir evtl. erst viel später ausgestellt werden--- erst, wenn du schon beim neuen AG schaffst.
Dass es schlecht ausfallen wurde, ist nicht zu erkennen.

Hast du den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben?
Wäre nett, wenn du das beantworten würdest.


Disktretion, daher versuche ich es so allgemein wie möglich... Alle oben Punkte sind einfach und standard. nur zu wissen ist dass ich die Kündigung bis ende des Monats zu stellen muss, damit der nahtlose Übergang zum neuen Job (in etwas weiterer Ferne) klappt.

Zitat:
Das Zeugnis wird sagen, dass du von-bis -als dort tätig warst und im gegenseitigen Einvernehmen die Firma verlassen hast.


Das wäre ja schrecklich, da ich ich ja ordentlich kündigen will. der Schluss sollte dann wie bei einrer normalen K+ündigung klingen. Wieso soll ich so einen Schluss hinnhemen, wenn der AG was von mir will.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Punkton
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Punkton):
Hast du den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben?


Was bringt dir das, wenn du das weiß? Was ist dazu wichtig?

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#9
 Von 
Punkton
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich interessieren eigentlich nur die etwaigen Nachteile und Konsequenzen? Aber mir erscheint dass alles sehr komplex und undurchsichtig und man findet nicht viel im Internet. Es gibt nur wneige Websites dazu und die habe ich alle gelesen...Mir ist das zu kompliziert auf die Schnelle. Bräuchte mehr Zeit um mich beraten zu lassen und dann versäume ich die Kündigungsfrist... Jetzt sind ja auch noch Feiertage...

-- Editiert von Punkton am 23.05.2021 17:24

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Punkton):
Disktretion, daher versuche ich es so allgemein wie möglich...
Diskretion? Was soll denn an den Antworten so einmaliges sein?



Zitat (von Punkton):
Alle oben Punkte sind einfach und standard.

Prima, jetzt müssten wir nur noch wissen welcher der 327 Standards da gilt ...



Zitat (von Punkton):
Mich interessieren eigentlich nur die etwaigen Nachteile und Konsequenzen?

Da wir nicht wissen was genau in dem Vertrag steht, eine prima Frage für Hellseher, Dummerweise fehlen den meisten Juristen hellseherische Fähigkeiten ...

Hier nur mal eine kleine Auswahl möglicher Nachteile:
- Vorschriften zum Kündigungsschutz vor unsozialen Kündigungen greifen nicht.
- keine Anhörung durch den Betriebsrat statt.
- besondere Kündigungsschutz gilt nicht (z.B. bei Schwangeren, Schwerbehinderte, ...) .
- 3 Monate Sperrzeit beim Ar­beits­lo­sen­geld
- Versorgungsanwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge entfallen



Da man relevante Rückfragen nicht beantworten mag, empfehle ich das man mit seinen Fragen und dem Entwurf des Aufhebungsvertrages einen Anwalt aufsucht und diesen um Rat fragt.
Da gibt es auch kein Problem mit der Diskretion, denn Rechtsanwälte unterliegen der Schweigepflicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Dann mal mein Fazit:

Mich persönlich interessiert absolut und überhaupt nicht, was da deine Geheimnisse sind.
Diskretion, ja klar, wir sind ja im Internet...
Du hast hier gefragt, du hast Antworten bekommen.
Was soll man Konkretes schreiben, wenn man nicht weiß, welche Fristen hier laufen und was schon erledigt ist und was du gern in einem Aufhebungsvertrag stehen haben willst.

Also kündige du doch fristgerecht und ordentlich zum xx. Damit du die Frist nicht verpasst.
Stelle deine Kündigung nachweislich dem AG zu. Fertig.

Nachteile und Konsequenzen--- von fast unbekanntem Sachverhalt?

Zitat (von Punkton):
Wieso soll ich so einen Schluss hinnhemen, wenn der AG was von mir will.
Meine Güte--- das war für den Fall eines Aufhebungsvertrages. Was denkst du denn, wie der Schluss-Satz dann ist?
Wenn du selbst kündigst, wird irgendwann im Zeugnis stehen, dass du auf eigenen Wunsch die Fa. verläßt.
Verstehst du, was ein Aufhebungsvertrag ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Der Anspruch auf KUG entfällt sowohl bei Kündigung, als auch bei Abschluss eines Aufhebungsvetrages
Ja, richtig. Hab ich das bestritten?
Weißt du denn, zu wann der AG den Aufhebungsvertrag anbieten möchte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Punkton
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Der TE soll deiner Meinung nach also hoffen, dass der AG zum gewünschten Zeitpunkt einen Aufhebungsvertrag abschliesst.


Stimmt, dass ist ja ein sehr gewichtiger Punkt für mich. Denmn ich muss ja hoffen, dass ich einen solchen rechtzeitig beokomme. Mein AG muss mir auch mit KUG noch viel urlaub bezahlen (denn muss er ja sowieso selbst zahlen), von daher geht es momentan aus Sicht des AG um nur 1 Monat...

Zitat (von Harry van Sell):
Diskretion? Was soll denn an den Antworten so einmaliges sein?


Ich galube, meine Frage ist relativ einzigartig und bin durch meine Recherche noch auf keine ähnliche Frage gestoßen. Es gibt also nicht viele Menschen, die das gefragt haben.
Wenn man das Problem googelt gibtt zu fast nur 100% Websites von Anwälten und keine Community!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Punkton):
Ich galube, meine Frage ist relativ einzigartig

Nicht mal ansatzweise ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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