Arbeitgeber will Klagen wegen Körperverletzung

5. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Zwergnase09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber will Klagen wegen Körperverletzung

Hallo,

hab da mal ne Frage. Ich bin schwerbehindert (100 %) meine Chefin hat mich 5. Tage vor Ende meiner Probezeit rausgeschmissen. Angeblich wegen chattens. Dafür gibt es keinen Grund und keinen Beweis. Sie hat sich in mein privates Mailpostfach eingeklingt und wusste z.B. über Bewerbungen bescheid. In den Mails geht es um meinen privaten Rechner, leider steht nicht drin privater Rechner. Das Nutzen des Postfaches wurde mir mündlich gestattet.

So nun zum Problem, da ich das Haus, eine Privatwohnung, nicht verließ als meine Chefin meinte das Gespräch sei beendet, holte sie die Polizei. Sie war die ganze Zeit am Heulen. Außerdem schrie sie und beleidigte mich. Ich konnte das Haus nicht verlassen. Sie wollte mich nachdem ich länger als 15 Minuten mit ihr diskutierte nicht nachhause fahren (obwohl sie die Fahrten bezahlt bekommt) Ich habe lediglich versucht mir Gehör zu verschaffen und war sauer weil sie sich an meinen privaten Mails zu schaffen gemacht hat. Sie holte die Polizei um mich aus ihrer Sicht entfernen zu lassen. Nun ich wusste nicht wie ich nachhause komme, Geld für ein Taxi hatte ich nicht, ich bin Spastikerin, es lag Schnee und die Arbeitsstelle war 32 km von meiner Wohnung weg. Auf dem Land dort fuhr auch kein Bus. Ich kann auch keinen Bus benutzen. Also blieb nur die Polizei. Sie holte diese aber weil ich aus Ihrer Sicht die Kündigung nicht akzeptierte und "halt behindert bin" so meine Chefin wörtlich.

Nun wurde mir seitens meines Rechtsbeistandes geraten zu klagen, gegen die Kündigung, weil es eine fristlose Kündigung ist und keine Zustimmung vom Integrationsamt vorlag. Die Arge rät mir auch dazu, damit die Dame eine auf den Latz bekommt. Zumal ich sonst evtl. eine Sanktion erwarten muss.

Die Dame der Arge hat meiner Chefin gesagt ich gehe vor Gericht. Darauf hin rief meine Chefin hier an und meinte "Mach nur du bekommst ne Anzeige wegen Körperverletzung, ich war beim Arzt wegen meines Blutdrucks."

Ich habe diese Frau weder beleidigt noch angefasst. Im Gegensatz zu ihr. Ich hab auch ein Ereignistagebuch worin mindestens 8 Beleidigungen in knapp 5 Monaten stehen. Sowas wie " Dumme Sau oder blöde Kuh"

Was soll ich tun? Muss ich Angst haben sie kommt damit durch? Sie hatte ihren Lebensgefährten als Zeugen, ich war allein.

PS Sie verhielt sich nicht nur mir gegenüber so sondern auch ihrem Lebensgefährten. Der wird aber kaum gegen sie aussagen, die wollen heiraten.

Nun die Fragen

Hat jemand nen Tipp für mich? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Bin nur Mitglied in der Gewerkschaft aber wenn daraus Körperverletzung wird was dann?

Hilfeeeeee

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Nun wurde mir seitens meines Rechtsbeistandes geraten zu klagen, gegen die Kündigung, weil es eine fristlose Kündigung ist und keine Zustimmung vom Integrationsamt vorlag. Die Arge rät mir auch dazu, damit die Dame eine auf den Latz bekommt. Zumal ich sonst evtl. eine Sanktion erwarten muss.


Dann folgen Sie dem Rat, dem ich mich anschliesse.


quote:
"Mach nur du bekommst ne Anzeige wegen Körperverletzung, ich war beim Arzt wegen meines Blutdrucks."


Bluthochdruck ist keine Körperverletzung. Der AG will Sie nur einschüchtern.


quote:
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Bin nur Mitglied in der Gewerkschaft aber wenn daraus Körperverletzung wird was dann?


Sie haben doch von Ihrem Rechtsbeistand geschrieben? Zudem haben Sie als Gewerkschaftmitglied Anspruch auf Rechtsbeistand. Bei den Rechtssekretären ist es wie bei den Anwälten, es gibt gute und weniger gute. Aber besser als ohne Anwalt ist es auf jeden Fall. Auch wenn Sie sich prinzipiell in der 1.Instanz vor dem Gericht selber vertreten könnten.
Wenn Sie Alg2 beziehen, dann steht Ihnen auch Beratungshilfe und sicherlich auch Prozesskostenhilfe zu. Den Beratungsschein muss man beim Amtgericht beantragen und kann damit einen Anwalt aufsuchen.



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#2
 Von 
Zwergnase09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

was mache ich wenn sie gleichzeitig aus psychisch macht? der traue ich alles zu.

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#3
 Von 
Zwergnase09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

was mache ich wenn sie gleichzeitig aus psychisch macht? der traue ich alles zu.

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#4
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Zuerst einmal Kündigungen in der Probezeit bedürfen keiner Begründung.
Zum anderen es ist eine Einschüchterung.
Aber es ist schon seltsam, wenn man in einer Privatwohnung des Chefs die Kündigung bekommt.
Daneben ist es das Hausrecht der Chefin Sie jederzeit der Wohnung zu verweisen und Sie müssen dann unverzüglich die Wohnung verlassen.

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Was meinen Sie, mit auf psychisch macht? Das der AG behauptet, er sei durch Ihr Verhalten psychisch krank geworden.


Und noch drei Fragen: wie lang war denn die Probezeit? In den ersten 6 Monaten greift der Sonder-Kündigungsschutz bei SB noch nicht.
Haben Sie überhaupt eine schriftliche Kündigung erhalten? Wenn ja, steht in der fristlosen Kündigung auch der Satz "kündigen wir hilfsweise fristgerecht zum xx.xx."?


@Malshandir

quote:
Aber es ist schon seltsam, wenn man in einer Privatwohnung des Chefs die Kündigung bekommt.


Ich habe es so verstanden, dass sich der Arbeitsplatz in der Wohnung des AG befindet. Aber vielleicht liege ich da falsch.

quote:
Zuerst einmal Kündigungen in der Probezeit bedürfen keiner Begründung.


Das ist richtig, es war aber eine fristlose Kündigung und da bekommt man i.d.R. spätestens bei der AfA oder der Arge Probleme.



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#6
 Von 
Zwergnase09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Arbeitsplatz war in der Privatwohnung. Wir arbeiteten an einem Esstisch gemeinsam. Und wenn ich hätte können wäre ich gegangen. Nochmal es lag Schnee und ich hatte kein Geld für ein Taxi dabei und Sie hätten mich fahren müssen. Da sie Geld von der Arge für die Beförderung bekamen.

Das mit der Klage war auch nicht meine Idee sondern die des Rechtsbeistand der Gewerkschaft. Ich will nicht klagen und bisher habe ich es nicht. Sie erfuhr von der Möglichkeit der Klage auch nicht von meinem Rechtsbeistand sondern von der Arge.

Ich bin dort auch nur geblieben, da man in meiner Situation nicht so leicht was bekommt und ich wusste schmeiß ich es hin bekomme ich eine Sperre. Ich wäre sonst bereits an meinem ersten Arbeitstag wieder gegangen. Da sie mich als dumme Sau bezichtigte.

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#7
 Von 
Zwergnase09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzung ja eine Kündigung mit dem Satz habe ich. Ich fand sie nicht gerecht weil ich das was mir vorgeworfen wird nicht tat. Sie las private Mails von mir. Als ich versuchte ihr das zu erklären kam es zur Diskussion. Mehr nicht.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

also: wegen der 'fristlosen' wirst du vielleicht klagen müssen. das bedeutet aber nur, dass die fristlose in eine fristgerechte kündigung umgedeutet wird. ansonsten sehe ich wenig chancen - a) weil in der probezeit eine kündigung jederzeit und ganz ohne grund möglich ist b) weil das offenbar ein kleinbetrieb ist, für den das kschg ohnehin nicht gilt.

wenn die körperverletzung darin besteht, dass deiner chefin der blutdruck steigt, kannst du ganz ruhig bleiben: da hat sie keine chance.

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#9
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Deine Chefin will Dich nur einschüchtern und Du solltest tun was der Rechtsbeistand der Gewerkschaft und die Sachbearbeiterin der Arge sagt, nämlich Klage einreichen.

Evtl. sogar zivilrechtlich, denn das mit dem Blutdruck ist lächerlich. Aber da Du nicht in der Lage bist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und sie für Deinen Transport sogar bezahlt wird (von der Arge?), könnte auch hier etwas drin sein.

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@blaubär+

quote:
b) weil das offenbar ein kleinbetrieb ist, für den das kschg ohnehin nicht gilt.


Hier geht es um eine AN mit SB, daher würde nach 6 Monaten der Sonderkündigungsschutz auch in einem Kleinbetrieb greifen.


@Zwergnase09

Sie müssen das letztlich selber entscheiden. Einschüchtern brauchen Sie sich nicht lassen. Probleme könnte eben die Arge machen - haben die bereits was in Richtung Sperrzeit angedeutet, wenn Sie nicht gegen die Klage vorgehen.
Das ist nämlich das grundsätzliche Problem für Arbeitnehmer die ausserordentlich fristlos gekündigt werden, egal wie absurd die "Gründe" des AG waren.

Wenn noch keine 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung vorbei sind, dann empfehle ich dennoch eine Kündigungschutzklage mit Hilfe der Gewerkschaft. Nach ca. 4Wochen wird ein Gütetermin anberaumt und da sollte sich realtiv problemlos die folgende Einigung erzielen lassen: die fristlose Kündigung wird in eine fristgerechte gewandelt, und das Arbeitsverhältnis endet mit der 2wöchigen Kündigungsfrist (wenn denn eine Probzeit vereinbart war) bzw. mit der gesetzlichen von 4Wochen.

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#11
 Von 
Zwergnase09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte gar nicht klagen und die Arge hat noch nichts gedroht mir aber angeraten Klage zu erheben. Damit die Dame damit nicht davon kommt. Mein Rechtsbeistand wollte von Beginn an nur erreichen, das die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung gewandelt wird.

Ich selbst hätte den Job zwar gerne wieder aber das Arbeiten mit der Dame ist der Horror und in sofern würde ich da nicht mehr hin wollen.

Ich überlege nur ob ich gegen sie vorgehe weil sie ja in meinem privaten Mails geschnüffelt hat. Sie meinte sie hätte das alles über ihren Router. Ich frag mich nur wie kommt sie dann an Bewerbungen die vor Ihrer Zeit geschrieben wurden?

Zumal hat sie mich mit Kraftausdrücken beleidigt über die ganze Zeit. Mindestens 8 Mail in ca 4 Monaten denn 42 Tage hatte ich frei, weil der Hund meiner Chefin krank war, oder wegen Autokauf usw.

Aber auch das würde ich nur tun, falls sie ihre Drohung war macht. Ich bin eigentlich kein Streitmensch.Ich will nur meine Ruhe und keinen Ärger mit der Arge.

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-- Editiert am 06.02.2011 17:58

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#12
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ich würde es so auf jeden Fall machen, wie die Dame von der Arge und der Rechtssekretär von der Gewerkschaft empfohlen haben. Das mit dem hohen Blutdruck ist lächerlich und reine Einschüchterung, denn dazu wird der Richter ihr höchstens raten, ihre Medizin zu nehmen und ggfs. auch weniger zu rauchen -) Körperverletzung ist z.B., jemandem eine zu scheuern, aber definitiv nicht, sich nicht von ihr fertigmachen zu lassen. Die sollte wirklich nicht mit diesen *******ereien davon kommen!! Das mit den privaten Mails hat wohl auch gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis verstoßen. Und selbst wenn sie hacken kann, muss sie dich deswegen noch lange nicht rausschmeißen. Also was soll denn das. Kuck, dass du keine Sperre kriegst, aber dafür die Alte eins vom Arbeitsgericht auf den Deckel -)

-- Editiert am 07.02.2011 00:38

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#13
 Von 
guest-12307.02.2011 09:33:33
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Zwergnase09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem ich hätt den Job gern wieder war auf die Aufgabe und die Tatsache endlich weg von Hartz IV zu sein bezogen.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Seit wann haben Sie eigentlich die schriftliche Kündigung? Nicht das wir hier eine reine Phantomdiskussion führen.



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#16
 Von 
Zwergnase09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Seit 26.01.11

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