ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Aus irgendeinem Grund sind meine Krankmeldungen bei der Krankenkasse nicht angekommen. Ich hab bis jetzt eine Krankmeldung über den Zeitraum von 12 Tagen noch keinen Ersatz bekommen, da diese bis zum 12.08 im Urlaub sind.
Mein Arbeitgeber hat mir bis heute 5.08 die Frist gesetzt. Dann würde sie mir ich zitiere: "Zudem informieren wir Sie darüber, dass wir alle Fehlzeiten addieren werden und Sie somit keinen weiteren Gehaltszahlungslauf erhalten werden. Eine Rückforderung von zu viel ausbezahltem Gehalt wird ebenfalls erfolgen. "
Welche rechtliche Grundlage haben die denn bitte dafür??? Die Krankmeldung wurde doch bei Ihnen ebenfalls abgegeben. Ich hab auch einen Zeugen der bezeugen kann, dass ich zu dem Zeitpunkt die Krankmeldung abgegeben habe.
Arbeitgeber will Lohn abziehen, da Krankmeldung bei der Krankenkasse nicht angekommen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote=DerFragende745]Welche rechtliche Grundlage haben die denn bitte dafür??? Die Krankmeldung wurde doch bei Ihnen ebenfalls abgegeben.Zunächst ist keine zu sehen.
Die Krankenkasse benötigt die AUB für den Fall, dass du Krankengeld beanspruchst.
Jetzt gehts sicher erstmal um Lohnfortzahlung im K-Fall, oder?
Hast Du zuvor noch mehr Krankheitstage in gehabt?
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Und warum fragst du heute erst?ZitatMein Arbeitgeber hat mir bis heute 5.08 die Frist gesetzt. :
Ich korrigiere den #1
Zunächst ist keine rechtl. Grundlage zu sehen.ZitatWelche rechtliche Grundlage haben die denn bitte dafür??? Die Krankmeldung wurde doch bei Ihnen ebenfalls abgegeben. :
Die Krankenkasse benötigt die AUB für den Fall, dass du Krankengeld beanspruchst.
Man hat 3 Exemplare der AUB. Hast du deins nicht mehr?
ich gehe davon aus das AN nun insgesamt bereits sechs Wochen Lohnfortzahlung von seinem AG erhalten hat. Der AG eine Anfrage bei der KK getätigt hat ob die letzten Krankmeldungen ein und derselben Erkrankung zuzuordnen sind. Die KK wird dem AG zurückgemeldet haben das sie keine AUB vom AN vorliegen hat.
Damit geht der AG davon aus das alle Krankheiten ein und derselben Erkrankung zuzuordnen sind und damit die Voraussetzungen für eine weitere Lohnfortzahlung entfallen.
Der AN sollte Kontakt zu seiner KK aufnehmen und ggf. eine Kopie seiner AUB-Ausfertigung an die KK weiterleiten. Falles er seine AUB-Ausfertigung nicht mehr hat kann sicherlich vom krankschreibenden Arzt eine Kopie angefordert werden.
-- Editiert von pk2019 am 06.08.2019 16:14
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