Arbeitgeber will Lohn abziehen, da Krankmeldung bei der Krankenkasse nicht angekommen?

5. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerFragende745
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber will Lohn abziehen, da Krankmeldung bei der Krankenkasse nicht angekommen?

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Aus irgendeinem Grund sind meine Krankmeldungen bei der Krankenkasse nicht angekommen. Ich hab bis jetzt eine Krankmeldung über den Zeitraum von 12 Tagen noch keinen Ersatz bekommen, da diese bis zum 12.08 im Urlaub sind.

Mein Arbeitgeber hat mir bis heute 5.08 die Frist gesetzt. Dann würde sie mir ich zitiere: "Zudem informieren wir Sie darüber, dass wir alle Fehlzeiten addieren werden und Sie somit keinen weiteren Gehaltszahlungslauf erhalten werden. Eine Rückforderung von zu viel ausbezahltem Gehalt wird ebenfalls erfolgen. "

Welche rechtliche Grundlage haben die denn bitte dafür??? Die Krankmeldung wurde doch bei Ihnen ebenfalls abgegeben. Ich hab auch einen Zeugen der bezeugen kann, dass ich zu dem Zeitpunkt die Krankmeldung abgegeben habe.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

quote=DerFragende745]Welche rechtliche Grundlage haben die denn bitte dafür??? Die Krankmeldung wurde doch bei Ihnen ebenfalls abgegeben.Zunächst ist keine zu sehen.
Die Krankenkasse benötigt die AUB für den Fall, dass du Krankengeld beanspruchst.

Jetzt gehts sicher erstmal um Lohnfortzahlung im K-Fall, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Hast Du zuvor noch mehr Krankheitstage in gehabt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von DerFragende745):
Mein Arbeitgeber hat mir bis heute 5.08 die Frist gesetzt.
Und warum fragst du heute erst?

Ich korrigiere den #1
Zitat (von DerFragende745):
Welche rechtliche Grundlage haben die denn bitte dafür??? Die Krankmeldung wurde doch bei Ihnen ebenfalls abgegeben.
Zunächst ist keine rechtl. Grundlage zu sehen.
Die Krankenkasse benötigt die AUB für den Fall, dass du Krankengeld beanspruchst.
Man hat 3 Exemplare der AUB. Hast du deins nicht mehr?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

ich gehe davon aus das AN nun insgesamt bereits sechs Wochen Lohnfortzahlung von seinem AG erhalten hat. Der AG eine Anfrage bei der KK getätigt hat ob die letzten Krankmeldungen ein und derselben Erkrankung zuzuordnen sind. Die KK wird dem AG zurückgemeldet haben das sie keine AUB vom AN vorliegen hat.

Damit geht der AG davon aus das alle Krankheiten ein und derselben Erkrankung zuzuordnen sind und damit die Voraussetzungen für eine weitere Lohnfortzahlung entfallen.

Der AN sollte Kontakt zu seiner KK aufnehmen und ggf. eine Kopie seiner AUB-Ausfertigung an die KK weiterleiten. Falles er seine AUB-Ausfertigung nicht mehr hat kann sicherlich vom krankschreibenden Arzt eine Kopie angefordert werden.


-- Editiert von pk2019 am 06.08.2019 16:14

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.053 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen