Arbeitgeber will Lohn zurück

26. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tockler3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber will Lohn zurück

Hallo,

ich habe am im Juli dieses Jahres eine Tätigkeit in einem Unternehmen aufgenommen und war dort ungefähr 45 Tage angestellt. Ich habe nach meiner Krankschreibung direkt eine außerordentliche Kündigung ohne Begründung erhalten. Nun fordert mein ehemaliger Arbeitgeber Geld zurück. Ich habe eine korrigierte Abrechnung erhalten. Das Bruttogehalt für den ersten Monat, was mir abgerechnet wurde (neue Korrektur) hat nicht mehr gestimmt und es wurde weitaus weniger abgerechnet, als im Arbeitsvertrag ausgemacht wurde. Auf meine Nachfrage wieso das so sein sollte meinte er ich hätte nicht genug gearbeitet, was nicht stimmt, da ich immer anwesend war und nie gefehlt habe. Auf die Anfrage Einsicht auf meine Arbeitszeiten zu haben, hat er mir gesagt, dass er mir die nicht gibt und ich die Forderung bezahlen soll. Leider ist es auch nicht möglich mit ihm ein Gespräch zu führen, da er nicht richtig mit sich sprechen lässt und so gut wie nur abblockt. Die Zahlungsfrist habe ich bereits um 3 Wochen überschritten und ich habe bis jetzt noch nicht geantwortet und noch keinen weiteren Brief erhalten. Der Arbeitgeber fordert insgesamt 33% des Nettogehaltes auf beide Monate gerechnet zurück.


Die Frage kommt zwar ziemlich spät und ich weiß ich hätte früher handeln sollen, aber was wäre der sinnvollste Weg in dem Fall?



Für einen Anwalt hätte ich kein Geld / Würde es sich nicht lohnen, da ich mir denken kann, dass die Kosten die Forderung übertreffen könnten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Tockler3):
Ich habe nach meiner Krankschreibung

Zitat (von Tockler3):
ich hätte nicht genug gearbeitet, was nicht stimmt, da ich immer anwesend war und nie gefehlt habe.

Finde den Widerspruch ...


Von wann bis wann war man AU und von wann bis wann ging das Arbeitsverhältnis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tockler3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Von wann bis wann war man AU und von wann bis wann ging das Arbeitsverhältnis?

AU war vom 17.8 bis zum 01.09 und das Arbeitsverhältnis vom 05.07 bis 18.08
Und bezüglich des Widerspruchs habe ich mich nur auf den Arbeitszeitraum bezogen, da ich immer anwesend war(Krankschreibung ausgenommen), da ich 1 Tag nach der Krankschreibung direkt gekündigt wurde. Falsch ausgedrückt von mir

-- Editiert von Tockler3 am 26.10.2021 20:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Tockler3):
Ich habe nach meiner Krankschreibung direkt eine außerordentliche Kündigung ohne Begründung erhalten.


Dazu als Erstes: Wann genau warst du denn krank? In den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung gibt es nämlich keine Entgeltfortzahlung, sondern Krankengeld.
Und zum Zweiten: Wieso a.o. Kündigung? Für die 'Fristlose' gibt es doch gar keinen Grund, sofern Probezeit vereinbart war, wäre üblicherweise eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten gewesen, ansonsten 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsletzten, jedenfalls bei Geltung des § 622 BGB. Und: hast du die Fristlose widerspruchslos geschluckt?

Anmerkung:
Wenn es keine Nachweis für die geleistete Arbeitszeit gibt, gibt es auch keine Handhabe für eine Forderung wegen Fehlzeiten.
Er will ja was von dir - also kannst du erst einmal in aller Ruhe hinwarten, was da kommen mag.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tockler3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Für die 'Fristlose' gibt es doch gar keinen Grund, sofern Probezeit vereinbart war

Probezeit wurde vereinbart und war noch aktiv. Im Zusatz der Kündigung stand ebenfalls ,,Falls die außerordentliche Kündigung unwirksam sein sollte, hilfsweise vorsorglich die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin, in der Probezeit"

Zitat (von blaubär+):
hast du die Fristlose widerspruchslos geschluckt?

Da ich davon ausging, dass der Zusatz dabeistand bezüglich der ordentlichen Kündigung und ich sowieso in der Probezeit war, habe ich mich nur stark darüber gewundert und nichts weiter gemacht. Den Zusatz hätte ich im Vorfeld erwähnen sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tockler3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wann genau warst du denn krank?

Siehe oben meine editierte Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tockler3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn es keine Nachweis für die geleistete Arbeitszeit gibt, gibt es auch keine Handhabe für eine Forderung wegen Fehlzeiten.

Richtige Nachweise gibt es nicht

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

#5 ... deine Ergänzung #2 hatte sich dann anscheinend mit meiner Ausführung #3 überschnitten gehabt.
Jedenfalls ist die Überlegung, dass du in den ersten 4 Wochen krank geworden sein könntest, damit erledigt und Lohnfortzahlung war angesagt. Uns stand dir zu.

Hinsichtlich 'fristlose' vs. ordentliche Kündigung: du hättest noch 14 Tage länger Lohn erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tockler3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
#5 ... deine Ergänzung #2 hatte sich dann anscheinend mit meiner Ausführung #3 überschnitten gehabt.

Ja das stimmt.
Danke für deine Antwort.

-- Editiert von Tockler3 am 26.10.2021 21:33

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.959 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen