Hallo, ein Abeitgeber möchte Resturlaub aus den Jahren 2020 und 2021 (langeKrankhet) mit Minusstunden die vor über zwei jahren entstanden sind verrechnen. Ist das rechtens? Ausssage: "Da muss ich ihnen xxx Tage vom Resturlaub abziehen, weil sie damals Minusstunden hatten"
Arbeitgeber will Minusstunden mit Resturlaub verrechnen
21. Januar 2022
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Frage vom 21. Januar 2022 | 10:47
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitgeber will Minusstunden mit Resturlaub verrechnen
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#1
Antwort vom 21. Januar 2022 | 11:33
Von
Status: Wissender (15241 Beiträge, 5858x hilfreich)
Zitat"Da muss ich ihnen xxx Tage vom Resturlaub abziehen, weil sie damals Minusstunden hatten" :
Das halte ich für höchst fragwürdig:
a. Welcher Art sind denn diese Minusstunden? Wer hat sie verursacht: du tatsächlich selbst - oder womöglich der AG?
b. Kann der AG Minusstunden, selbst wenn sie dem AN zuzurechnen sein sollten, heute noch geltend machen? Voraussetzung wäre erst einmal ein Arbeitszeitkonto - ohne dies auch keine Minusstundenaufrechnung. Dann könnte im AV eine Ausschlussfrist stehen, wonach Ansprüche aus dem AV nach drei oder sechs Monaten (häufigste Vereinbarungen) nicht mehr geltend gemacht werden können, sofern sie nicht zuvor in aller Regel schriftlich eingefordert waren.
c. Minusstunden können nicht mit Urlaub verrechnet werden- Urlaub 'rückwirkend' gibt es nicht.
Dazu gegen Ende folgenden Link:
[link=https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/]https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/
[/link]
d. Wenn ihr einem Tarif zugeordnet seid, könnte der TV dezidierte Regeln für den Umgang mit Minusstunden enthalten.
... oder auch kurz und bündig https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/minusstunden-was-darf-der-arbeitgeber-was-nicht/
-- Editiert von blaubär+ am 21.01.2022 11:38
#2
Antwort vom 21. Januar 2022 | 14:32
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWelcher Art sind denn diese Minusstunden? Wer hat sie verursacht: du tatsächlich selbst - oder womöglich der AG? :
Nach der langen zeit schwierig zu sagen. Ich gehe aber davon aus, dass ich dementsprechend früher gegangen bin. Das lässt sich einfach nicht mehr beweisen.
Ein Arbeitszeitkonto gibt es und ich habe auch gelesen, dass Minusstunden nicht verfalllen.
Wäre das denn rückwirkend? Ich fange im Februar an und möchte meinen Resturlaub nehmen. Soll den Februar aber arbeiten und den Resturlaub im März nehmen. Von dem Urlaub will der AG die Minusstunden abziehen. (mehrere tage)
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#3
Antwort vom 21. Januar 2022 | 15:30
Von
Status: Wissender (15241 Beiträge, 5858x hilfreich)
ZitatDas lässt sich einfach nicht mehr beweisen. :
Dann dürfte der AG auch seine liebe Not haben ....
Ein Arbeitszeitkonto legt die Regeln fest, nach denen in einem gewissen Rahmen Plus- oder Minusstunden handzuhaben sind. Ohne Arbeitszeitkonto gibt es da nix - es wäre Sache des AG gewesen, von dir rechtzeitig, zeitnah zu verlangen, dass du deine Stunden erfüllst, sofern das Minus auf dich zurück geht und nicht etwa darauf, dass nicht genug Arbeit da war.
Nach der Zeit musst du jedenfalls nicht akzeptieren, dass da noch was auszugleichen wäre. Und per Kürzung des Urlaubs schon gar nicht.
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