Arbeitgeber will Nebentätigkeit untersagen

28. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
loanna
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitgeber will Nebentätigkeit untersagen

Hallo,

aus meinem Hobby hat sich nun die Möglichkeit ergeben als Nebentäigkeit Geld damit zu verdienen, was ich dringend benötige um meine laufenden Kosten zu decken da eine Gehaltserhöhung nicht drin ist. Ich müsste hier ein entsprechendes Gewerbe anmelden und diese Tätigkeit meinem Arbeitgeber entsprechend melden. Dieser Nebenjob verstößt in keinster Weise gegen irgendwelche Guten Sitten und stellt auch in keinerlei Hinsicht eine Konkurrenz für meinen Arbeitgeber dar.

Nun habe ich der guten Ordnung halber ein kurzes freundliches Schreiben aufgesetzt um meinen AG über die Planung der Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren.

Des weiteren habe ich mich vorab informiert und weiss, dass mein Chef mir lt. §12 Grundgesetz (freie Berufswahl)eine Nebentätigkeit nicht einfach so untersagen kann, zumal ich weder die zulässige Arbeitszeit überschreite noch eine Konkurrenz darstellen könnte. Auch gibt es keinerlei Nachtarbeit wie z.B. beim Kellnern etc., das heisst mein Nebenjob kann auch nicht für irgendwelche Ermüdungszustände im Hauptberuf verantworlich gemacht werden.

Nun steht aber in meinem Arbeitsvertrag dass ich für die Aufnahme einer Nebentätigkeit die schriftliche Genehmigung meines Arbeitgebers brauche. Meine Vorgesetzte sagte mir jetzt, da ich den Vertrag genau so unterschrieben habe, sei dies auch rechtskräftig und ich könne keine Nebentätigkeit ausüben ohne dieser schriftlichen Bestätigung. Aufgrund mehrer Informationsquellen glaube ich allerdings das Sie hier falsch liegt..

könnt ihr mir mehr dazu sagen? Wie sieht meine Lage aus? Was mache ich wenn er mir diese Nebentätigkeit ausdrücklich verbietet und mir auch keine Genehmigung schreibt? Muss ich dann auf das zusätzlich Geld, dass ich - was noch erschwerlich dazukommt - unbedingt brauche, verzichten oder kann ich den Nebenjob dennoch ausüben?

vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Diese Klausel könnte Sie unangemessen benachteiligen und damit sittenwidrig und nichtig sein.
Ihre Freizeit können Sie gestalten wie Sie wollen.
Allerdings, in einem Kleinbetrieb können Sie auch
grundlos gekündigt werden, was zu bedenken ist.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20337 Beiträge, 7363x hilfreich)

/// ... die schriftliche Genehmigung meines Arbeitgebers brauche

die gründe, deretwegen eine AG die nebentätigkeit untersagen könnte, hast du schon geprüft. aus reiner willkür darf der AG dir keine nebentätigkeit verbieten. die genehmigungspflicht reduziert sich weitestgehend auf eine mitteilungspflicht.
also: keine bange.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Florian Weiss
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)


Vielleicht hilft Ihnen zu dem Thema der Ratgeber (BAG Urteilsbesprechung), den ich hierzu auf dieser Plattform veröffentlicht habe.

Über die Ratgeberrubrik "Arbeitsrecht" oder mein Profil können Sie diesen gerne abrufen.

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"Rechtsanwalt Florian Weiss
St.-Benedikt-Str. 4a
97072 Würzburg
Tel. 0931/ 47085337
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