Arbeitgeber will an Testpflicht am Arbeitsplatz festhalten

11. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Wingel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber will an Testpflicht am Arbeitsplatz festhalten

Hallo, mein Arbeitgeber will an der Testpflicht am Arbeitsplatz festhalten, selbst nach dem 19. März. Er sagt er macht von seinem Hausrecht gebrauch und will von allen Ungeimpften täglich einen Test. Ist das erlaubt?


MfG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Wingel):
Ist das erlaubt?

Ja, ist es durchaus.

Aber warum nur von den Ungeimpften und nicht von allem potentiellen Infektionsträgern? Wie begründet er das?






-- Editiert von Harry van Sell am 11.03.2022 19:42

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Wingel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, ist es durchaus.


Gibt es dazu irgendwelche Quellen?

Zitat (von Harry van Sell):
JAber warum nur von den Ungeimpften und nicht von allem potentiellen Infektionsträgern? Wie begründet er das?


Es kann auch sein das Geimpfte der Testpflicht nachkommen müssen.
Beschlossen wurde das ganze schon mit der Testpflicht, aber nähere Informationen ob das auch für Geimpfte gilt gibt es erst nächste Woche.

-- Editiert von Wingel am 11.03.2022 20:06

-- Editiert von Wingel am 11.03.2022 20:07

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#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Wingel):
Er sagt er macht von seinem Hausrecht gebrauch
Das Hausrecht wird ihm keine Grundlage bieten, nach dem Auslauf der für den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz nach dem 19.03. weiterhin die Arbeitnehmer nach dem Impfstatus zu fragen (bzw. jene Mitarbeiter die den Impfstatus nicht offenbaren wollen als Ungeimpfte zu behandeln und vor Zutritt einen tagesaktuellen negativen Test abzuverlangen)

Zitat (von Wingel):
Ist das erlaubt?

Würde ich - Stand heute 11.03. - sagen: Nein, aber vielleicht bald doch.

Es ist völlig untergegangen dass da was geplant ist, nämlich eine "3G-Neuregelung"

Am 16.03. im Bundestag und am 18.03. im Bundesrat soll das abschließend beraten und beschlossen werden.
(da wird anscheinend u.a. bestimmt, dass Arbeitgeber die Möglichkeit haben weiter die 3G-Regel beizubehalten)

-- Editiert von AR377 am 11.03.2022 20:09

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Wingel):
Gibt es dazu irgendwelche Quellen?

Als erstes sollte man mal davon ausgehen, das die gesetzlichen Vorgaben in dem Falle in der Regel nur die Mindestanforderungen darstellen.

Als zweites ist auch bei der Politik angekommen, das Corona doch noch nicht vorbei ist und man weitere Regelungen benötigt.
Unter anderem die von AR377 angesprochene Neuregelung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Wingel):
aber nähere Informationen ob das auch für Geimpfte gilt gibt es erst nächste Woche.
Ja. Warum willst du das heute wissen? Und dass dein AG nur von Ungeimpften einen Testnachweis verlangt, ist völlig daneben(oder hast du das missverstanden?)
Wenn man die aktuellen Infektionszahlen liest, wird es voraussichtlich länger dauernde Beschränkungen geben.
Das trifft AN wie AG. Und alle anderen auch. Ab dem 20.3.... nix mit

Quelle 1
https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-deutschland-regeln-1.5544779
Just am Mittwoch, als in Deutschland so viele Corona-Infektionen gezählt wurden wie nie zuvor seit Beginn der Pandemie, hat die Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach es nun doch weiter Corona-Regeln geben soll. Auf Druck der FDP sind es weniger, als sich viele das wünschen; aber es wird weiter Beschränkungen geben.


Quelle 2
https://www.personalwirtschaft.de/news/arbeitsrecht/welche-coronaschutz-regelungen-muessen-arbeitgeber-nach-dem-19-maerz-beachten-133544/
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte an den grundlegenden Methoden zum Schutz vor einer Corona-Infektion in den Betrieben festhalten. Dazu hat er einen neuen Entwurf der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgelegt. Die modifizierte Bestimmung soll übergangsweise bis zum 25. Mai 2022 gelten und das aktuelle, noch bis zum 19. März geltende Regelwerk ablösen.


Quelle 3
https://www.fuldaerzeitung.de/panorama/berlin-corona-regeln-20-maerz-2022-basisschutz-lockerungen-hotspot-karl-lauterbach-spd-91403451.html
Nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan sollen zum Frühlingsbeginn am 20. März 2022 alle tiefgreifenderen Beschränkungen wegfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Mit den neuen Regelungen würde ein „Basisschutz" bestehen bleiben. Mit einer „Hotspot"-Regel soll zudem auf regionale Ausbrüche schnell reagieren werden können. 2G- oder 3G-Regeln sind nur noch in Hotspot-Regionen möglich.


Willste noch mehr Quellen?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Willste noch mehr Quellen?
Ja bitte. Mindestens EINE noch.
Diese sollte dann erstmals Antwort auf die konkrete Frage des TE geben ob ab 20.03.2022 Arbeitgeber gesetzlich (Bund? Land?) verpflichtet sind (wie bisher) ODER nach eigenem Ermessen das Recht dazu haben die 3-G-Regel am Arbeitsplatz umzusetzen. Heisst: Die Arbeitnehmer nach dem Impfstatus zu fragen (bzw. jene Mitarbeiter die den Impfstatus nicht offenbaren wollen als Ungeimpfte zu behandeln und vor Zutritt einen tagesaktuellen negativen Test abzuverlangen oder den Zutritt zu verweigern)

Zitat (von Anami):
Und dass dein AG nur von Ungeimpften einen Testnachweis verlangt, ist völlig daneben(oder hast du das missverstanden?)
Nochmals: Was der AG "verlangen" kann oder muss (wie bis 19.03.) wird durch ein Gesetz bestimmt sein müssen.
Wenn ab 20.03. nicht mehr nur bei Ungeimpften ein Testnachweis erforderlich ist, sondern auch bei Geimpften und Genesenen (ist zwar sehr in meinem Sinn und im SInne der Sache) dann wäre das keine Lockerung sondern eine Verschärfung.

Hoffentlich wissen wir es bald.
Ein Bundesgesetz wird das anscheinend nicht mehr regeln sondern die Hoheit über die weitere Corona-Maßnahmen wird offenbar mit dem Gesetz, das nächste Woche beschlossen wird, weitgehend an die Länder abgegeben.

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Wingel):
Er sagt er macht von seinem Hausrecht gebrauch und will von allen Ungeimpften täglich einen Test. Ist das erlaubt?


Wenn der AG zusätzlich zu den durch Gesetze und Verordnungen gesetzten Rahmen von seinen Mitarbeitern eine Testpflicht fordert und ankündigt Mitarbeiter ohne Test nicht mehr auf das Betriebsgelände zu lassen, so kann er das durchaus machen, allerdings wird man ihm dann hinsichtlich der angebotenen Arbeitsleistung einen Annahmeverzug zuschreiben und der muss den Mitarbeiter trotzdem vollumfänglich bezahlen.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Der TE fragte, ob seinem AG dit&dat erlaubt sei ab 20.3. und

Zitat (von Wingel):
nähere Informationen ob das auch für Geimpfte gilt gibt es erst nächste Woche.
Also warten wir doch alle den 20.3. ab und der TE wartet auf das, was sein AG ab 20.3. tut.

Durchaus denkbar ist, dass unterschiedliche AG unterschiedlich (im Rahmen der Möglichkeiten) handeln dürfen. Warum sollte der bisherige Verordnungs-Flickenteppich nun plötzlich glattgestrichen werden ?
Weil Frühlingsanfang auf dem Kalender steht??
------------------------------------
O.T.
Bisher nur von Ungeimpften einen Negativ-Test sehen zu wollen, ist aus meiner Sicht grundsätzlich zu kurz gedacht. AN, die geboostert sind, können ebenso wie ungeimpfte AN auch Covid-Virenträger sein.
Sie können also täglich unkontrolliert/ungetestet/symptomfrei zur Arbeit erscheinen--- sind ja geimpft oder genesen--- und können trotzdem das Virus verbreiten. Warum sollten die sich selbst testen?
Warum ungeimpfte AN ihre Covid-Freiheit täglich nachweisen müssen, erklärt evtl. Herr Lauterbach?

Ob die B-Innenministerin den Länder-Innenministern Regularien an die Hand gibt, wie zB mit den Geflüchteten aus der Ukraine Covid-mäßig zu verfahren ist?
Bisher klingt es noch so, als sei ein ukrainischer Pass das einzige, was vorzuweisen sei---und u.a. ...Tests werden angeboten.

Vermutlich sind wir noch lange nicht fertig mit der Pandemie und den Rechtsverordnungen, die wie frische Brezeln immer weiter aus dem Gesetzblatt-Drucker fallen werden... :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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