Arbeitgeber will keine Lohnfortzahlung bei Krankheit leisten

13. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
SaDoSu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitgeber will keine Lohnfortzahlung bei Krankheit leisten

Hallo, ich habe eine Frage. Ich konnte für 5 Tage wegen Krankheit nicht auf Arbeit gehen. Ich habe mich am ersten Tag beim Arbeitgeber telefonisch gemeldet und bescheid gegeben, auch über die vorraussichtliche Länge der Arbeitsunfähigkeit. An diesem Tag hat mich der Arzt für 3 Tage krankgeschrieben und eine Erstbescheinigung ausgestellt. Diese habe ich vergessen einzureichen. Am 3 Tag wurde ich vom Arzt aber für weitere 2 Tage krankgeschrieben und eine Folgebscheinigung ausgestellt, welche ich sofort an diesem Tag eingereicht habe. Nach diesen 5 Tagen bin ich regulär wieder zur Arbeit gegangen. Es hat mich keiner darauf hingewiesen, weder mein Vorgesetzter noch das Personalbüro, das meine Erstbescheinigung fehlt, sodass ich hätte diese nachreichen können. Mit der Lohnzahlung bzw. dem Lohnzettel hab ich dann erst gesehen das mir meine kompletten 5 Krankheitstage als Fehltage angegeben wurde und nicht bezahlt werden. Auf mein nachfragen wurde mir dies erst wegen der fehlenden Erstbescheinigung begründet. Diese habe ich dann sofort nachgereicht. Jetzt will mein Arbeitgeber aber weiterhin keine Lohnfortzahlung leisten. Es behauptet durch mein Fehlen ist es in Lieferverzug gekommen. Ich arbeite seit 4 Jahren in einer Drahtseilerei. Meine Tätigkeit führen weitere 20 Person ebenfalls durch und ich mache auch keine spezielle Tätigkeit die niemand anderes kann.
Nun meine Frage: Kann mir der Arbeitgeber weiterhin die Lohnfortzahlung vorenthalten? Ich bin nachweislich meiner Meldepflicht am ersten Tag nachgekommen. Ich habe meine Folgebescheinigung, auf welcher auch der Beginn der Erkrankung ersichtlich ist, pünktlich eingereicht. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber, habe ich auch meine Erstbescheinigung nachgereicht. Und nun wollen sie wegen Lieferverzug weiterhin nicht zahlen. Geht das so einfach? Was kann ich tun?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Es hat mich keiner darauf hingewiesen, ....

... muss auch keiner. Das ist eine Bringschuld. Deine Bringschuld.

/// Kann mir der Arbeitgeber weiterhin die Lohnfortzahlung vorenthalten?
Nein, Kann er nicht. Und 'Lieferverzug' ist eine blöde Ausrede: Denn was hätte sich geändert, wenn du deine AU pünktlich eingereicht hättest? Am Personalstand gewiss nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SaDoSu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber ich bin doch meiner Hinweis- und Meldepflicht pünktlich nachgekommen. Und hat der Arbeitgeber nicht auch eine Hinweispflicht, welche das Arbeitsverhältnis betrifft?
Und was kann ich nun tun?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Und was kann ich nun tun? Beim Arbeitsgericht Lohnklage erheben - einfach ausrechnen, wieviel Geld Sie für die 5 Tage bekommen hätten, und die Klage dann von einem Rechtspfleger am Arbeitsgericht aufsetzen lassen. Und tun Sie das schnell - Lohnansprüche haben oft sehr kurze Verjährungsfristen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von SaDoSu):
Aber ich bin doch meiner Hinweis- und Meldepflicht pünktlich nachgekommen.


Sie sind zumindest zunächst nicht der Verpflichtung zur Einreichung der Erstbescheinigung nachgekommen. Und ich kann auch nichts davon lesen, dass Sie nach dem Arztbesuch dem AG unverzüglich (telefonisch oder auf eine sonstige Art und Weise, die geeignet ist eine Meldung sofort zu übermitteln) Bescheid gesagt hätten, wie lange Sie denn nun tatsächlich au sind.

Zitat (von SaDoSu):
Und hat der Arbeitgeber nicht auch eine Hinweispflicht, welche das Arbeitsverhältnis betrifft?


Das Gesetz kennt keine Hinweispflicht, wenn eine AU-Bescheinigung nicht vorliegt.

Zitat (von SaDoSu):
Und was kann ich nun tun?


Wenn der AG nicht freiwillig zahlen will, bleibt nur der Gerichtsweg.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SaDoSu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Also, ich habe sehr wohl im ersten Teil geschrieben, dass ich meinen Arbeitgeber telefonisch informiert habe. Für diese Telefonate, vorm Arztbesuch und danach, gibt es auch den Beweis durch die gespeicherte Anrufliste. Dabei habe ich den AG informiert wie lange ich krankgeschrieben bin.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von SaDoSu):
Also, ich habe sehr wohl im ersten Teil geschrieben, dass ich meinen Arbeitgeber telefonisch informiert habe.


Sie haben folgendes geschrieben:

Zitat (von SaDoSu):
Ich habe mich am ersten Tag beim Arbeitgeber telefonisch gemeldet und bescheid gegeben, auch über die vorraussichtliche Länge der Arbeitsunfähigkeit.


Ich kann daraus nicht ersehen, dass Sie nach dem Arztbesuch den AG nochmals telefonisch informiert haben, wie lange der Arzt Sie nun AU bescheinigt hat. Das wäre aber auch notwendig gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Das kommt mir doch nun langsam pillepalle vor, die Rangelei darum, ob nicht der AG hätte einen "Hinweis" geben müssen.
Fakt ist, dass der Anlass der Lohnzurückhaltung für diese Tage nicht mehr besteht, du also Anspruch auf dein Geld hast. Alles andere fällt unter 'könnte sein' - aber ein Muss gibt es da nicht und schon gar nichts, worauf du eine Forderung gründen könntest.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.347 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen