Arbeitgeber wirft mir Diebstahl vor, was droht mir?

26. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.03.2026 08:50:11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber wirft mir Diebstahl vor, was droht mir?

Hallo liebe Community, ich habe folgendes Problem. Ich wurde gestern zu einem Gespräch geladen mit meinem Chef und der Personalleiterin.

Vorab : Ich arbeite seit 8 Jahren in einem Großhandel für Werkzeuge jeglicher Art, bin im Lager als Packer tätig.

Mir wird aktuell Diebstahl vorgeworfen, mir wurden verschiedene Screenshots präsentiert, von verkauften Akku-Werkzeugen die über meinen Ebay Account ersichtlich waren. Einschließlich kleineren Sachen wie , Jacke oder Schuhe.

Zu meiner Verteidigung habe ich natürlich gesagt, das ich öfters Werkzeuge verkauft habe und wenige male diese über unser Versandprogramm abgewickelt habe, allerdings habe ich auch bestätigt das ich keinerlei Ware aus dem Lager entwendet habe. Das Problem ist bei uns seit vielen Jahren bekannt, das wir massive Fehlbestände im Lager haben, da dort jeder Zugriff drauf hat, ebenso auch Kunden die im vorderen Verkauf, sich gelegentlich ins Lager verirren. Am Montag habe ich dann das offizielle Anhörungsgespräch mit Chef und Personalleiterin. Muss ich diesbezüglich Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben, obwohl ich nichts entwedet habe?

Ich habe ebenfalls klar gestellt, das ich gelegentlich für Verwandte Werkzeuge verkaufe, oder selber günstig erwerben , durch einen befreundeten Händler der seine Restbestände aufgelöst hat, und ich diese für +30-50€ weiterverkauft habe, diesbezüglich habe ich aber keine Belege . Würde mich über Hilfe sehr freuen

-- Editiert von Moderator topic am 27. Februar 2026 16:32

-- Thema wurde verschoben am 27. Februar 2026 16:32




23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
diesbezüglich habe ich aber keine Belege
aber dein Chef doch auch nicht. Oder können die exakt zum Firmenbestand zugeordnet werden?

Ansonsten: wer sich verteidigt klagt sich an. Am besten sachlich erläutern, dass das ganze Lager im GRunde ungeschützt ist.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13464 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von McGyver0815):
...aber dein Chef doch auch nicht.

Der Chef hat zumindest etwas, was der TE zugegeben hat ->

Zitat (von rftaetre123):
...und wenige male diese über unser Versandprogramm abgewickelt habe,

Bedeutet was genau?
Hast Du Deine Ebay Verkäufe auf Kosten Deines Arbeitgebers versendet?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9904 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Hast Du Deine Ebay Verkäufe auf Kosten Deines Arbeitgebers versendet?


Ich hoffe nicht.... mal sehen was der TE dazu sagt

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
Arbeitgeber wirft mir Diebstahl vor, was droht mir?
Da droht evtl. die Kündigung und eine Anzeige wegen Diebstahl von Firmeneigentum...wenn du nicht nachweisen kannst, dass du über deinen privaten ebay-account nur deine eigenen Artikel verkauft hast. Und hoffentlich kannst du nachweisen, dass dir das als AN in einem gewissen Umfang auch erlaubt ist.
Der AG hat jedenfalls screenshots.
Dass in dem Lager massive Fehlbestände festgestellt wurden, dürfte für deine Verteidigung nicht viel taugen.
Das könnte heißen, dass dort viel geklaut wird und/oder schlechte Dokumentationen/Inventuren geführt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
Mir wird aktuell Diebstahl vorgeworfen, mir wurden verschiedene Screenshots präsentiert, von verkauften Akku-Werkzeugen die über meinen Ebay Account ersichtlich waren.

Das ist alles?
Ein paar Screenshots auf denen man (gebrauchtes) Werkzeuge unklarer Herkunft sieht?
Nachweise das es Werkzeuge aus dem Bestand Deines Arbeitgebers sind gibt es nicht?



Zitat (von rftaetre123):
Ich habe ebenfalls klar gestellt, das ich gelegentlich für Verwandte Werkzeuge verkaufe, oder selber günstig erwerben

Du bist also als Händler und damit als Konkurrent Deines Arbeitgebers tätig. Dafür hast Du eine Erlaubnis des Arbeitgebers vorliegen? Alles ordentlich beim Finanzamt und Gewerbeamt angemeldet?



Zitat (von rftaetre123):
diesbezüglich habe ich aber keine Belege

Das ist schlecht, aber immerhin hat man ja einen Zeugen der den ordnungsgemäßen Erwerb bestätigen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist alles?

Wenn der AG schlau ist, wohl nicht.

Bei einem früheren Arbeitgeber hatten wir sowas auch mal. Da hat der AG halt mal über einen befreundeten Account selber einen Artikel beim Verdächtigen gekauft und konnte dann anhand der Seriennummer zweifelsfrei nachweisen, dass es Firmeneigentum war.

Und ehrlich, ich finde es auch hier wenig glaubwürdig, dass man ausgerechnet dieselben Artikel verkauft, die auch der AG verkauft und dann dimmerweise keine Belege hat, dass man die von woanders her hat...

-- Editiert von User am 27. Februar 2026 10:31

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9904 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Und ehrlich, ich finde es auch hier wenig glaubwürdig, dass man ausgerechnet dieselben Artikel verkauft, die auch der AG verkauft und dann dimmerweise keine Belege hat, dass man die von woanders her hat...


und dann auch noch den versandweg über die Firma nutzt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Diebstahls dürfte die dargestellte Beweislage eher nicht ausreichen.

Für eine Verdachtskündigung kann die Beweislage aber durchaus ausreichen.

Zitat (von rftaetre123):
Mir wird aktuell Diebstahl vorgeworfen, mir wurden verschiedene Screenshots präsentiert, von verkauften Akku-Werkzeugen die über meinen Ebay Account ersichtlich waren. Einschließlich kleineren Sachen wie , Jacke oder Schuhe.

Hast Du Neuware verkauft oder gebrauchte Ware? Und wenn es sich um gebrauchte Ware gehandelt har, hatte diese sichtbare Gebrauchsspuren?

Zitat (von rftaetre123):
Ich habe ebenfalls klar gestellt, das ich gelegentlich für Verwandte Werkzeuge verkaufe, oder selber günstig erwerben , durch einen befreundeten Händler der seine Restbestände aufgelöst hat, und ich diese für +30-50€ weiterverkauft habe, diesbezüglich habe ich aber keine Belege .

Dann sollte man diese Verwandten und den befreundeten Händler mindestens als Zeugen für die eigenen Behauptungen anbieten.

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#9
 Von 
guest-12302.03.2026 08:50:11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @HH , ich habe hauptsächlich Neues Werkzeug über mein Ebay angeboten, ebenso aber auch gebrauchte Kleidung und z.B DVD"s . Der Arbeitgeber hat wohl anhand einer Auktion mit einem Bild einer Maschine mit Lagerhintergrund von uns, einen Tipp bekommen das ich mich im offenen Lager an Werkzeugen bediene, was ich definitiv nicht getan habe. Bei der besagten Auktion mit Hintergrund vom Lager , gab es tatsächlich so weil ich die besagte Maschine mit auf Arbeit hatte um dort zu Fotografieren für die Auktion und dort zu versenden, im Nachhinein natürlich Dumm. Nur wäre ich nie darauf gekommen, das mir dadurch jetzt dieser Vorwurf gemacht wird.

Sicherheitshalber habe ich mir einen Anwalt genommen, weil eben eine Anzeige gegen mich gemacht worden ist.

Nur weil ich die selben Maschinen verkauft habe, wie wir sie Anbieten, macht mich das doch nicht zum Straftäter? Ich mein es gibt ja keine Beweise, nur Indizien

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19192 Beiträge, 10334x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
Nur weil ich die selben Maschinen verkauft habe, wie wir sie Anbieten, macht mich das doch nicht zum Straftäter?

Nein.

Aber ich glaube, Sie haben das Hauptproblem noch nicht verstanden, nämlich die drohende Kündigung.
Die Anforderungen für eine Kündigung wegen Diebstahlsverdacht, sind viel niedriger als für eine strafrechtlich Verurteilung.
Selbst wenn es nicht für eine Überführung als Straftäter reicht, kann es trotzdem für eine Kündigung reichen - auch ohne Beweise, nur mit Indizien.

Im Prinzip kann für eine Kündigung schon die Tatsache reichen, dass Sie mit Ihren Verkäufen in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber getreten sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
guest-12302.03.2026 08:50:11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh Okay verstehe, und eine Kündigungsschutzklage würde in dem Fall nichts bringen?

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

und eine Kündigungsschutzklage würde in dem Fall nichts bringen? Hier kann niemand die Zukunft voerhersagen. Das schließt auch den Ausgang von Gerichtsverfahren ein. Deshalb schrieb hh auch "Für eine Verdachtskündigung kann die Beweislage aber durchaus ausreichen." Dem würde ich mich anschließen - es ist gut möglich, dass eine Klage nichts bringt... Im Übrigen vergehen mehrere Monate bis zur endgültigen Entscheidung eines Falles am Arbeitsgericht ("Kammertermin") - da haben viele Leute gar keine Lust drauf.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
ich habe hauptsächlich Neues Werkzeug über mein Ebay angeboten,
Und du kannst nachweisen, dass dieses Werkzeug DIR gehörte?
Könnte der befreundete Händler dir evtl. bestätigen, dass du genau diese Werkzeuge bei ihm aus seinem Abverkauf/Restbestand erworben hast? Den Händler könntest du evtl. sogar am Wochenende mal fragen.

Zitat (von rftaetre123):
im Nachhinein natürlich Dumm.
Ja. Wahrscheinlich wirst du Mühe haben, am Montag den *harmlosen Verlauf* deiner Aktion glaubhaft zu machen.

Zitat (von rftaetre123):
weil eben eine Anzeige gegen mich gemacht worden ist.
Gestern hattest du nur geschrieben, dass dir Diebstahl vorgeworfen wird. Woher weißt du nun, dass auch schon eine Anzeige gestellt wurde? Wozu wäre die Anhörung am Montag noch nötig?

Zitat (von rftaetre123):
Ich mein es gibt ja keine Beweise, nur Indizien
Manchmal genügt dem AG der Verdacht...und sein Vertrauen in den Mitarbeiter sinkt auf Null. Dann kann er kündigen.

Zitat (von rftaetre123):
und eine Kündigungsschutzklage würde in dem Fall nichts bringen?
Zunächst solltest du dir für Montag zur Anhörung glaubhafte Erklärungen einfallen lassen und dem AG lieber nichts vorwerfen.
Ob es nach dieser Anhörung tatsächlich zur Kündigung kommt, erfährst du zuerst.
Liegt die Kündigung dir schriftlich vor, hast du dann noch 3 Wochen Zeit, über eine Klage nachzudenken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
Der Arbeitgeber hat wohl anhand einer Auktion mit einem Bild einer Maschine mit Lagerhintergrund von uns,

Das ist natürlich maximal ungünstig.



Zitat (von rftaetre123):
Ich mein es gibt ja keine Beweise, nur Indizien

Man braucht keine Beweise, selbst bei den ganz großen Sachen wie Mord (BGH Az. 4 StR 198/21 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021164.html)) und Totschlag (BGH Az. 1 StR 309/21 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022055.html)). Denn es reicht, wenn das Gericht zur Überzeugung gekommen ist, das keine (vernünftigen) Zweifel bestehen.

Das mit dem "beweisen" ist also mitunter leichter als manch einer glaubt ...
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/familie-zieht-vor-europaeisches-gericht-art-283315
https://www.merkur.de/welt/unschuldig-in-haft-freispruch-fuer-genditzki-rechtskraeftig-zr-92403703.html
Ilona Haslbauer und Gustl Mollath sind weitere Fälle ...

In sofern würde ich mich mit "nur Indizien" nicht so sicher fühlen.



Zitat (von rftaetre123):
Sicherheitshalber habe ich mir einen Anwalt genommen

Das ist unter dem Hintergrund sicherlich eine sehr weise Entscheidung.




-- Editiert von User am 27. Februar 2026 22:13

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
Ich mein es gibt ja keine Beweise, nur Indizien

Im Arbeitsrecht gibt es die Verdachtskündigung; wenn alle anderen auszuschließen sind und du als einziger übrig bleibst, der es gewesen ist, kann es auch ohne Beweise im strengen Sinn zur Kündigung kommen.
Die Latte liegt aber ziemlich hoch.
Nach allem, was ich hier gelesen habe, bleiben dir 2 Möglichkeiten
a) zu belegen, dass 'jeder' Zugriff auf das Lager hat
b) zu belegen, dass du dein Eigentum vertickt hast.

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#16
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Da wird wohl auch noch der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs hinzukommen. Auch hierfür wäre eine Verdachtskündigung möglich.

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#17
 Von 
guest-12302.03.2026 08:50:11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Leute, Danke erstmal für eure Meinungen.

Mir geht es hier tatsächlich um den Strafrechtlichen Rahmen. Das ich wahrscheinlich eine Kündigung bekommen werde, damit rechne ich wohl, alleine der Tatsache geschuldet das ich Private Dinge über unseren Versand abgewickelt habe. Aber ich habe mich niemals des Diebstahls schuldig gemacht, ich habe lediglich gleiches Werkzeug verkauft, was wir anbieten. Jedoch habe ich für besagte angebotene verkaufte Ware, keine Belege, da das meist unter der Hand lief. Aber jetzt mal ehrlich, nur wegen verdächtigung kann man doch nicht Strafrechtlich belangt werden, zumal doch der AG in der Beweispflicht wäre? Ich muss an dieser Stelle, natürlich mitarbeiten an der Aufklärung. ?

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#18
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(710 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
Aber ich habe mich niemals des Diebstahls schuldig
gemacht

Ist auch nicht besser weil Arbeitgebr *nur* betrogen wurde.


Zitat (von rftaetre123):
Aber jetzt mal ehrlich, nur wegen verdächtigung kann
man doch nicht Strafrechtlich belangt werden

Die links von Harry van Sell nicht gelesen?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
Aber ich habe mich niemals des Diebstahls schuldig gemacht

Betrug zum Nachteil des Arbeitgebers reicht schon für eine strafrechtliche Verfolgung aus.
Zudem ist da ein begründeter Anfangsverdacht bezüglich des Diebstahls.



Zitat (von rftaetre123):
da das meist unter der Hand lief

Das liest sich nun nach Hehlerei, Steuerbetrug ö.ä.?
Weiter oben las es sich noch nach einem legalen Erwerb von einem Berechtigten.

Es macht sich weder vor dem Staatsanwalt noch vor dem Richter gut, wenn man mitteilt, das man den AG selbstverständlich nicht beklaut habe, die Sachen habe man "unter der Hand" erworben.

Das ist ungefähr so, als würde man sagen das man das Bargeld nicht aus einer Enkeltrick-Abzocke habe, sondern aus einem Banküberfall.



Zitat (von rftaetre123):
Aber jetzt mal ehrlich, nur wegen verdächtigung kann man doch nicht Strafrechtlich belangt werden,

In #14 findet sich das Gegenteil zu lesen.
Verurteilungen wegen Indizien gibt es regelmäßig.



Zitat (von rftaetre123):
zumal doch der AG in der Beweispflicht wäre?

Nö, der AG muss da gar nichts beweisen. Das ist die Aufgabe des Staatsanwaltes.
Aber der AG wird da vollumfänglich kooperieren. Schon alleine wegen der arbeits- und zivilrechtlichen Sachen.



Zitat (von rftaetre123):
Ich muss an dieser Stelle, natürlich mitarbeiten an der Aufklärung. ?

Nein, in DE muss sich niemand selber belasten.
Ich empfehle die Kommunikation mit AG, Ermittlern etc. nur noch über den Anwalt zu tätigen und gegenüber AG und Ermittlern erst mal zu schweigen.



Zitat (von Matrose74 ):
Da wird wohl auch noch der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs hinzukommen.

Es ist mir unklar, aus welchem Hut man den zaubern könnte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
Aber jetzt mal ehrlich, nur wegen verdächtigung kann man doch nicht Strafrechtlich belangt werden, zumal doch der AG in der Beweispflicht wäre?


Nein, im Strafrecht reichen keine Verdächtigungen. Aber im Strafrecht geht es auch ganz anders zu als im Arbeitsrecht.

Bei Diebstahl reicht auch für die strafrechtliche Verfolgung erstmal der Verdacht. Das heißt, der AG stellt bei eine Anzeige bei der Polizei.

Die prüft dann, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Ist das der Fall, dann ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher, dass Beweise für einen Diebstahl zu Tage gefördert werden, als wenn nur der Arbeitgeber auf eigene Faust für die zivilrechtliche (Arbeitsrecht) Verfolgung nach Beweisen sucht. Die Strafverfolgungsbehörden haben mehr Befugnisse und Möglichkeiten.

-- Editiert von User am 28. Februar 2026 22:42

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#21
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist mir unklar, aus welchem Hut man den zaubern könnte?


Dann spiele ich mal Hutlieferant für Dich:

Zitat (von rftaetre123):
und wenige male diese über unser Versandprogramm abgewickelt habe,


Zitat (von rftaetre123):
Auktion mit einem Bild einer Maschine mit Lagerhintergrund von uns,


Zitat (von rftaetre123):
das ich Private Dinge über unseren Versand abgewickelt habe.


Damit ist selbstverständlich nicht bewiesen, dass das alles auch während der Arbeitszeit geschah, sodass es für eine Tatkündigung nicht reichen wird. Wenn der Arbeitgeber aber eine Verdachtskündigung wegen Diebstahl ausspricht, wird er wohl auch eine Verdachtskündigung wegen Arbeitszeitbetrug versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von rftaetre123):
Mir geht es hier tatsächlich um den Strafrechtlichen Rahmen.
Nö. Soweit ist es noch nicht. Außerdem ist das nichts Arbeitsrechtliches.
Du selbst nennst hier nicht, wie oft und was du gestohlen haben könntest und willst vom Forum den Strafrahmen wissen?
Zitat (von rftaetre123):
Aber ich habe mich niemals des Diebstahls schuldig gemacht, ich habe lediglich gleiches Werkzeug verkauft, was wir anbieten
Hier im Forum sitzen weder dein AG noch Ermittler noch ein Richter.
Du hast dir einen Anwalt genommen---> der sagt dir was. Ich bin sicher.
Zitat (von rftaetre123):
Aber jetzt mal ehrlich, nur wegen verdächtigung kann man doch nicht Strafrechtlich belangt werden, zumal doch der AG in der Beweispflicht wäre?
Doch, das geht.
Und wenn der AG dir morgen NUR die Kündigung übergibt, ist der 1. Schritt des arbeitsrechtlichen erledigt.

-- Editiert von User am 1. März 2026 12:46

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
Peterlustiggg
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
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