Arbeitgeber zahlen einfach nicht..

28. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jakarah
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zahlen einfach nicht..

Hallo
Ich wende mich jetzt erstmal an dieses Forum, da meine finanziellen Möglichkeiten erschöpft sind.

Zur Situation
Ich hatte mich bei einer Firma als Kraftfahrer beworben und dort auch eine Woche im internationalen Fernverkehr gearbeitet.
Bin eine Woche in Doppelbesetzung durch ganz Österreich gefahren.
Diese Woche war der pure Wahnsinn, da der andere Fahrer jeden Abend der Meinung war ne Flasche Wodka ist super zum schlafen.
Ich musste am Morgen das Fahrzeug mit viel Überzeugung übernehmen da er nicht in der Lage war gerade zu stehen.
Es sollte dann eine zweite Woche geben aber ich habe wegen genau dieser Dinge fristlos alles beendet. Dem Arbeitgeber war bekannt das dieser Fahrer offensichtlich ein schweres Alkoholproblem hat.
Das ganze war Anfang September.
Bis heute warte ich trotz mehrfacher Aufforderung auf mein Geld. Was selbst bei mindestlohn und Spesensatz mindestens 600 Euro sind.
Der Arbeitgeber sagte am Anfang der Forderung schon, wenn ich so frech einfach wieder gehe, kann ich ja gerne klagen es gibt keinen Cent.
Bei 600 Euro klagen? Es gibt keinen schriftlichen Vertrag aber die Fahrzeit ist anhand der Fahrerkarte und bedingt durch die anmeldung (sofortmeldung) ersichtlich.
Habe ihn bereits mehrfach aufgefordert aber er ignoriert es einfach und so denke ich, weiss das niemand wegen der Summe klagt, erst recht nicht wenn keinerlei schriftliche Verträge vorliegen.
Was wäre hier eine sinnvolle Vorgehensweise?
Zweiter Arbeitgeber eine kurierfahrer mit einem Chef naja.
Auch mindestlohn ich habe aber Vertrag und bin 14 Tage für ihn gefahren. Um 3 Uhr aufstehen um teilweise 22 Uhr ins Bett kippen.
Habe dann mein Recht, da es so Im Vertrag stand, genutzt innerhalb der ersten 14 Tage, zum Ende des Arbeitstages zu kündigen. Da nichts von dem stimmte was er zugesichert hatte. (spätestens 17 Uhr zuhause usw. Leichte Arbeit) habe Paletten 600kilo plus durch die gegend geschoben..
Jetzt bin ich ein ********* und da der Arbeitgeber aus dem arabischen Raum kommt, wurde mir schon unterschwellig gedroht das klagen lieber zu lassen.
Auch hier warte ich nun über einen Monat auf mein Geld.
Insgesamt nunmehr fast 1300 Euro.

Fühle mich da ehrlich gesagt ziemlich hilflos und verarscht und weiss nicht, ich habe 100% gearbeitet und das für lau weil die Arbeitgeber einfach Schultern zucken ala klag doch..
Ich habe nicht das Geld zu klagen, beziehe keine staatlichen Leistungen.

So reicht erstmal.
Danke fürs Lesen und freue mich auf hilfreiche Tipps.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18187 Beiträge, 9887x hilfreich)

Ohne Klage werden Sie kein Geld bekommen.
Ob Sie klagen wollen, müssen Sie selbst entscheiden.
Klagen vor dem Arbeitsgericht sind aber weder schwierig, noch teuer - insbesondere wird keine Gerichtskostenvorauszahlung verlangt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jakarah
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke.
Naja das Leben geht weiter die Kosten auch.
Hatte gehofft es gibt Alternativen..
Ich möchte ehrlich gesagt nicht drauf verzichten aber führt wohl kein Weg dran vorbei.
Auch wenig kosten sind für mich momentan kaum zu stemmen..

Naja dennoch Danke..

Nachtrag : gerade bei der Woche Fernverkehr, ich kann es bis auf die fahrerkarte nicht beweisen. Es gab zu dem Zeitpunkt noch keinen Schriftlichen Vertrag.
Das weiss dieser denke auch.


-- Editiert von User am 28. Oktober 2022 11:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1515 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Jakarah):
Auch wenig kosten sind für mich momentan kaum zu stemmen..


Auf 600€ und 1300€ zu verzichten ist sicher noch weniger zu stemmen....
Anwalt brauchst du hierfür ja nicht, also würde ich absolut nicht zögern zu klagen. Manche AGüssen es eben auf die harte Tour lernen

Zitat (von Jakarah):
Nachtrag : gerade bei der Woche Fernverkehr, ich kann es bis auf die fahrerkarte nicht beweisen. Es gab zu dem Zeitpunkt noch keinen Schriftlichen Vertrag.


Der AG müsste ja erstmal das Arbeitsverhältnis bestreiten. Ob er es wagt, vor Gericht zu lügen? Und wenn doch, dann zeig eben die Fahrerkarte (ob das ein Beweis ist, weiß ich nicht, da ich sowas nicht kenne) und Gib deinen Wodkatrinkenden Kollegen als Zeugen an. Eventuell haben dich auch andere Leute (z.b. bei den Firmen, die ihr beliefert habt oder bei denen ihr abgeholt habt) gesehen? Oder du hast dort sogar Abholscheine unterschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17846 Beiträge, 6025x hilfreich)

Zitat (von Jakarah):
Auch wenig kosten sind für mich momentan kaum zu stemmen
Ähm.... eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist erstmal kostenfrei!
Du brauchst nur zum Gericht zu gehen und der Rechtspfleger wird die Klage für dich formulieren. Das kostet alles keinen Cent. Der Unterlegene braucht auch nicht die Kosten der Gegenseite zu tragen. Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jakarah
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay soweit erstmal vielen Dank.
Dann werde ich mal schauen, Klage einzureichen. Schade das immer der holzhammer notwendig ist.
Diese Firma gehört in meinen Augen ganz aus dem Verkehr gezogen, da dem Arbeitgeber das bekannt ist. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Möchte nur mein mir zustehendes Gehalt haben..

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von Jakarah):
Auch wenig kosten sind für mich momentan kaum zu stemmen..
Beim Arbeitsgericht wird man ganz kostenlos die beiden Zahlungsklagen formulieren. Das macht dort die Rechtsantragstelle/ RechtspflegerIn.
Zuständig ist das Arbeitsgericht am Geschäftssitz des Arbeitgebers. Evtl. sind 2 verschiedene Gerichte zuständig?
Zitat (von Jakarah):
Möchte nur mein mir zustehendes Gehalt haben..
Richtig. Manchmal geht das eben nur ---auf dem Rechtsweg---
google dich durch, ob du persönlich oder nur online die Zahlungsklage erheben kannst. Oft bietet das Gericht auch Formulare für Zahlungsklagen an oder möchten eine vorherige Terminvereinbarung.

Du hattest mind. einen mündlichen Arbeitsvertrag.
Zitat (von Jakarah):
Bis heute warte ich trotz mehrfacher Aufforderung auf mein Geld.
Wie hast du gefordert? Mündlich am Telefon? Schriftlich...oder wie? Falls du das bisher nicht nachweisen kannst, wäre jetzt eine schriftliche nachweisliche Aufforderung mit Fristsetzung 14 Tage und Vorbehalt der gerichtlichen Klärung zu empfehlen.
Nachweislich iaR ist Einwurf-Einschreiben.

Der Spediteur und der andere Chef-naja haben beide ihren Geschäftssitz in Deutschland?


-- Editiert von User am 28. Oktober 2022 13:15

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jakarah
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie hast du gefordert? Mündlich am Telefon? Schriftlich...oder wie? Falls du das bisher nicht nachweisen kannst, wäre jetzt eine schriftliche nachweisliche Aufforderung mit Fristsetzung 14 Tage und Vorbehalt der gerichtlichen Klärung zu empfehlen.
Nachweislich iaR ist Einwurf-Einschreiben.

Der Spediteur und der andere Chef-naja haben beide ihren Geschäftssitz in Deutschland?


Zum ersten Ja schriftlich einmal per einschreiben und einmal per Email.
Es wurde beides ignoriert. In beiden Fällen darauf hingewiesen, daß ich eine gütliche Einigung möchte.

Zum zweiten. Ja beide Firmen haben ihren Sitz in Deutschland.

Werde mich mal belesen und es dann drauf ankommen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.185 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.549 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen