Hallo,
ich bin seit Januar bis voraussichtlich Ende Februar krankgeschrieben. 11 Anrufe und 2 SMSn meines Arbeitgebers (AG) habe ich ignoriert. Am 31.01.11 hätte ich mein Gehalt bekommen müssen (das Gehalt wurde 10 Jahre lang immer pünktlich gezahlt). Ich habe meinen AG schriftlich aufgefordert das Gehalt bis zum 09.02.11 zu zahlen. Außerdem sagte er mir persönlich die Gehaltszahlung unter Zeugen zu. Doch die Zahlung blieb aus. Am 10.02.11 habe ich ihn erneut schriftlich aufgefordert mein Gehalt sofort zu zahlen. Nun erhielt ich am 11.02.11 ein Schreiben von meinem AG (dieses hat sich mit meinem Schreiben überschnitten) indem er mir mitteilt, dass bei den Lohnauszahlungen einer unserer Filialen gravierende Abweichungen festgestellt wurden und der Firma ein großer Schaden entstanden ist (Ich bin seit 10 Jahren in dieser Firma für die Löhne verantwortlich, habe aber auf Grund von Krankheit die Dezember- und Januarlöhne nicht abgerechnet). Er fordert mich auf bei der Klärung der Abweichungen mitzuhelfen. Außerdem teilt er mir mit, dass bis zur Klärung dieser Angelegenheit MEINE Lohnabrechnung für Januar nicht durchgeführt wird.
Wie verhalte ich mich? Was kann ich tun?
Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht!!!
14. Februar 2011
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Frage vom 14. Februar 2011 | 18:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht!!!
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. Februar 2011 | 18:55
Von
Status: Praktikant (749 Beiträge, 216x hilfreich)
Hier kann ich auch nur einen Anwalt empfehlen. Hat der AG in dem Schreiben denn mitgeteilt, mit welcher Abrechnung diese Differenzen aufgetreten sind?
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#3
Antwort vom 14. Februar 2011 | 20:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit welcher Abrechnung die Differenzen aufgetreten sind hat er nicht mitgeteilt. Er hat gar keine genauen Angaben gemacht.
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#4
Antwort vom 14. Februar 2011 | 20:23
Von
Status: Praktikant (749 Beiträge, 216x hilfreich)
Geh zum Anwalt. Wenn der AG hier auf Verdacht macht und Du Dir keiner Schuld bewusst bist.
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