Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht nach Kündigung und Krankschreibung

29. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht nach Kündigung und Krankschreibung

Hallo,

da die Zustände bei meinem jetzigen Arbeitgeber nicht mehr tragbar waren, habe ich dort nun gekündigt.

Nun wurde ich vor kurzem noch krank und habe den Arbeitgeber mein Attest geschickt.

Da ich weiss, dass dieser AG aufgrund der sehr jungen Belegschaft nicht wirklich die Gesetze kennt und sich auch kurzerhand mal an dem AN rächt, bin ich nun etwas in Sorge, dass dieser mir nun meinen Lohn nicht zahlt.

Sonst war das Geld für einen Monat immer am 26./27. drauf, mittlerweile ist das Gehalt für den Monat August immer noch nicht da.

Nun spiele ich schon mit dem Gedanken zum Anwalt zu gehen und wollte mal wissen, was da an Kosten auf mich zukommt.

Da ich nur 20 Stunden/Woche arbeite, habe ich ein Brutto-Entgelt von ca. 1.300€ Brutto.

Vielen Dank schonmal!!

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag? Grundsätzlich muss er nicht schon am 26/27 bezahlen, sondern wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist ein Monatsgehalt am Ende des Monats fällig. Ende des Monats ist im August der 31.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

Es steht Ende des Monats im Vertrag, von daher sind noch ein paar Tage Zeit. Ich befürchte nur, dass der Arbeitgeber eventuell nicht zahlen könnte, da dieser sich nicht unbedingt immer an das Gesetz hält.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Und wenn er dann nicht zahlt, können Sie einfach zum nächsten Arbeitsgericht, genaugenommen der Rechtsantragsstelle des Gerichts, gehen und Klage auf Gehaltszahlung einreichen. Der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage für Sie.
Das kostet erstmal nichts.

Die Kosten eines Anwalts kennen die User unter Standesrecht besser.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Klasse, vielen lieben Dank!


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

... und vor der 1. Instanz des Arbeitsgerichts brauchst du auch keinen Anwalt.

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