Hallo zusammen,
folgendes Problem: ich arbeite für einen Arbeitgeber der den Lohn einfach nicht pünktlich zahlt. Ich bin dort in Teilzeit auf Lohnsteuerkarte eingestellt. Ich weiss auch von Kollegen, dass sie teilweise auf den Lohn von vor bis zu 3 Monaten warten.
Zudem arbeiten bei uns freiberufliche Dozenten, die teilweise seit einem halben Jahr kein Geld erhalten haben!
Meinen Lohn habe ich noch nie pünktlich bekommen, obwohl im Arbeitsvertrag der 10. des Folgemonats als Termin für die Lohnzahlung fest steht. Es handelt sich um eine kleine Sprachschule mit unter 10 Mitarbeitern.
Ich möchte mich mit 2 Kollegen nun inzwischen rechtlich wehren und wir fragen uns wie wir am besten vorgehen sollten. Uns ist bekannt dass wir nun mahnen und eine Frist setzen sollten. Da wir uns rechtlich nicht so gut auskennen, wir aber denken dass wir den Weg zum Rechtsanwalt antreten sollten, fragen wir uns was am sinnvollsten wäre und wie die Modalitäten ausschauen.
Da wir finanziell leider etwas ausgeblutet sind (teilweise stehen Inkassoforderungen im Raum!) fragen wir uns ob es möglich ist einen Anwalt zu beauftragen ohne in Vorleistung gehen zu müssen. Schließlich ist die Sache rechtlich wohl eindeutig, und uns ist bekannt dass die Anwaltskosten den Schädiger tragen muss.
Wie sollte man zudem am geschicktesten vorgehen?
Die Sache ist leider schon etwas fortgeschritten und ziemlich krass! So ist eine Kollegin von uns in den Urlaub gefahren mit einer festen, mündlichen Zusage ihr Gehalt sei überwiesen worden, und nun steht sie im Urlaub ohne Geld da
Man wird belogen, abgewimmelt, und immer wieder vertröstet ohne Ergebnis
-- Editier von ciorbarece am 21.07.2017 10:56
Arbeitgeber zahlt Löhne nicht
Im Arbeitsrecht zahlt jeder seine Kosten in der 1. Instanz selber.
Für verspätete Gehaltseingänge gibt's jeweils pauschal 40 Euro, mehr Schaden müsste man nachweisen. Einschreiben an die Geschäftsleitung mit Forderung dieser Verzugspauschal(en) innerhalb von 14 Tagen und danach Mahnbescheid. Kriegt man selber hin.
Wenn zwei oder mehr Gehälter ausstehen per Einschreiben die Zurückbehaltung der Arbeitsleistung ankündigen und dann auch durchziehen. Dann zum Arbeitsgericht und die Lohnklage beim Rechtspfleger formulieren lassen.
Ggf. auch mal bei der Krankenkasse nachfragen, ob Beiträge entrichtet werden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und neuen Job suchen. Macht ja wenig Sinn in einem sinkenden Schiff zu verbleiben.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen wenn man einen Rechtsanwalt beauftrag den Lohn einzufordern?
Kann man bereits wenn 1 Lohn aussteht zum Arbeitsgericht und den Lohn einklagen? Sollte man davor die 40€ Schadenersatz fordern? Also wie wär der Ablauf sozusagen: mündlich warnen, dann Mahnung per Einschreiben an die Geschäftsleitung (oder vorher 40€ Schadenersatz pauschal), dann zum Arbeitsgericht?
Besten Dank für die bisherigen, hilfreichen Antworten!
P.S. einen neuen Job suche ich mir bereits
-- Editiert von ciorbarece am 21.07.2017 12:13
RA arbeiten nach einer Gebührenordnung, die Höhe hängt letztlich am Streitwert.
Einige hundert Euro kommen da leicht zusammen.
Wenn RA, dann vorher fragen, wie teuer a) die Beratung und b) die Vertretung kommt.
Wegen eines Monatslohns zum RA zu gehen, scheint mir doch verfrüht.
Ansonsten braucht man für Lohnforderungen wirklich keinen RA - Antrag direkt beim Arbeitsgericht stellen, ein Rechtspfleger hilft.
Sie brauchen keinen Anwalt!
Und Sie müssen auch nicht mahnen, der Arbeitgeber ist automatisch in Verzug, wenn er zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gezahlt hat.
Der einfachste und kostenlose Weg ist:
Suchen Sie umgehende die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts auf. Dort formuliert der Rechtspfleger kostenlos die Lohnklage für Sie, das Ganze läuft im Eilverfahren. Dann folgt in Kürze eine Güteverhandlung und da wird auch nicht lange geredet, ausstehende Lohnzahlungen sind fast ein Selbstgänger bei Gericht!
Viele Arbeitgeber zahlen auch schon, wenn sie die Einladung zur Güteverhandlung erhalten.
Viel Erfolg!
Und ja, die 40 Euro sollten Sie gleich mitfordern.
-- Editiert von altona01 am 21.07.2017 13:32
Und jetzt?
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