Arbeitgeber zahlt Lohn erst nächsten Monat

17. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
go462908-89
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt Lohn erst nächsten Monat

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem:

Ich wurde in den ersten Wochen der Anstellung krank, in dem Fall zahlt ja die Krankenkasse. Dies hat ohne Probleme geklappt.

Vom 01. bis 12. September hat mir die Krankenkasse Krankengeld gezahlt.


Diese teilte mir mit, das vom 13. September bis (25. Oktober?) der Arbeitgeber zahlen muss. Das wusste ich nicht, was ja auch egal ist da es ja nicht meine Aufgabe ist mich darum zu kümmern. Da laut Vertrag das Geld vom Arbeitgeber immer am 15. kommen muss und es idr ja früher da ist setzte ich mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung um das zu klären. Zitat vom arbeitgeber:

„ vielen Dank für deine Nachricht.
Tatsächlich ist uns beim Eintragen deiner Krankheitstage ein Fehler unterlaufen.
Dafür möchten wir uns entschuldigen.
Wir werden dir die nicht bezahlten Tage mit deiner nächsten Lohnabrechnung überweisen."

Kurz gesagt: uns ist das egal, wir machen uns keine Arbeit mehr du bekommst deinen Lohn nächsten Monat.

Ich denke wir sind uns alle einig, das hier eine Existenz auf dem Spiel steht. Wir reden hier von 14 unbezahlten Arbeitstagen. Das ist über die Hälfte. Davon mal abgesehen das die nächste Lohnabrechnung erst Mitte November kommt.


Wenn mein Arbeitgeber mir den Lohn nicht überweisen will diesen Monat, kann ich dann zu meinem Anwalt gehen und das ganze einklagen? Ggf. mit Schadensersatz? Immerhin wird hier ein Monatsgehalt einbehalten.

Bitte um mithilfe vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go462908-89):
Ich denke wir sind uns alle einig, das hier eine Existenz auf dem Spiel steht.

Nö, warum sollte das so sein? Weil 14 Tage fehlen? Wenn man da nicht überbrücken kann, gab
es wohl zuvor in der eigneen Finanzverwaltung ein Problem ...

Aber für solche Fälle kann man nötigenfalls ALG II beantragen, falls der Arbeitgeber keinen Vorschuss zahlen will.



Zitat (von go462908-89):
Wir reden hier von 14 unbezahlten Arbeitstagen.

Nein, wir reden von 14 Arbeitstagen die später bezahlt werden.



Zitat (von go462908-89):
Wenn mein Arbeitgeber mir den Lohn nicht überweisen will diesen Monat, kann ich dann zu meinem Anwalt gehen und das ganze einklagen?

Klar. Nur das der üblicherweise ein paar hundert EUR kosten wird - das dürfte der eigenen finanziellen Situation wohl eher nicht so zuträglich sein. Und vor November dürfte das Gericht auch nichts entschieden haben - und dann ist das Geld ja schon da.
Also sinnlos Geld verbrannt.



Zitat (von go462908-89):
Ggf. mit Schadensersatz?

was für Schäden sind denn angefallen?
und was hat man im Rahmen der Schadenminderungspflicht getan?



Zitat (von go462908-89):
Immerhin wird hier ein Monatsgehalt einbehalten.

Eben waren es noch 14 Tage ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go462908-89
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin Schüler und gehe nebenbei arbeiten, da bleibt nur wenig Geld zum zurücklegen. Damit kann man kein ganzen Monat überbrücken.

Folgende Schäden werden anfallen:

Alle Gebühren die durch Mahnungen entstehen weil die Rechnungen nicht bezahlt werden können. (zB)

Den AG informiert bezüglich der weiteren Vorgehensweise wenn nicht pünktlich gezahlt wird.

Wenn im Vertrag steht 15. und es kommt nicht liegt ja ein Vertragsbruch vor?!

Also d.M.n kann ich nichts tun außer alg 2 zu beantragen ?

Ok danke.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go462908-89):
Alle Gebühren die durch Mahnungen entstehen weil die Rechnungen nicht bezahlt werden können. (zB)

Da diese Gebühren in der Regel rechtswidrig sind, müsste man diese nicht zahlen, wären also kein Schaden, somit ach nicht ersatzpflichtig.



Zitat (von go462908-89):
Den AG informiert bezüglich der weiteren Vorgehensweise wenn nicht pünktlich gezahlt wird.

Wie meinen?



Zitat (von go462908-89):
Wenn im Vertrag steht 15. und es kommt nicht liegt ja ein Vertragsbruch vor?!

Richtig.
Nur fehlt mir der Optimismus, das ein Gericht vor dem nächsten Zahlungstermin da was machen kann - es ist schlicht ein Zeitproblem.



Mit welcher Begründung wurde denn der Vorschuss verweigert?





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go462908-89
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, ich habe den Arbeitgeber geschrieben nach dem erfragen, das er mir bitte mein Gehalt pünktlich und in den nächsten Tagen zahlen soll. Da sonst weitere Schritte eingeleitet werden.


Ein Vorschuss gibt es ja nicht. Dem Ag ist nur ein Fehler beim eintragen der Krankheitstage unterlaufen und deswegen will er erst am 15. November zahlen.

Und da bin ich auch kein Einzelfall dort ist sowas Programm.


Zeitproblem mh das stimmt.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Es ist ein Fehler passiert - und der wird mit dem nächsten Gehaltslauf korrigiert.

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Es ist ein Fehler passiert - und der wird mit dem nächsten Gehaltslauf korrigiert.


Hmm, und das entbindet den AG davon, den bereits fälligen Lohn bis dahin einzubehalten?

Jemand, der das Minimum zum Überleben verdient, kann sich von dem bisschen wohl kaum ein Polster zur Überbrückung anlegen.

Der AG aber kann mit wenig Aufwand Mal eben einen Vorschuss überweisen. Es steht dem AG ja unbenommen, dass dann lohnbuchhalterisch mit dem nächsten Gehaltslauf zu verrechnen. Der TE fordert ja keine Abrechnung, der TE fordert "nur" Geld.

-- Editiert von Schalkefan am 17.10.2021 09:15

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#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Hmm, und das entbindet den AG davon, den bereits fälligen Lohn bis dahin einzubehalten?


Sorry, sollte natürlich heissen, "den bereits fälligen Lohn auszuzahlen"

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Der AN sollte bei seinem Vorgehen bedenken, dass er sich noch in der Probezeit befindet.

Es gibt nicht wenige AG, die schon eine längere Krankheit während der Probezeit zum Anlass für eine Kündigung nehmen.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von go462908-89):
Naja, ich habe den Arbeitgeber geschrieben nach dem erfragen, das er mir bitte mein Gehalt pünktlich und in den nächsten Tagen zahlen soll. Da sonst weitere Schritte eingeleitet werden.
Das war sehr dumm!
Der AG hat einen Fehler gemacht, dieses eingesehen und wird diesen korrigieren.
Anstelle nach einem Vorschuss zu fragen hast du mit weiteren Schritten gedroht............
Sorry für die harten Worte, aber dümmer hättest du dich nicht verhalten können.
Der AG kennt deine finanzielle Situation nicht. Normalerweise sollte es kein Problem sein ein Gehalt auch mal 14 Tage später zu erhalten. Deine Existenz bedroht das jedenfalls nicht. Davon kann ich in deiner Schilderung nichts erkennen.
Was solltes du tun:
Das Gespräch mit dem AG suchen, dich für deine Überreaktion entschuldigen und um einen Vorschuss bitten. Fertig.



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