Arbeitgeber zahlt Lohn nicht

2. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt Lohn nicht

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe aktuell folgendes Problem: Ich habe am 13.07.2015 eine neue Stelle angetreten. Lohn soll laut Arbeitsvertrag immer am letzten Tag des Monats gezahlt werden. Nun wurde der Lohn Ende Juli nicht überwiesen, die entsprechende Kollegin im Personalbüro ist jetzt bis Ende August im Urlaub und es ist nicht zu erwarten, dass der Lohn jetzt noch kommt. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgte bis jetzt auch nicht. Diese soll auch frühesten Anfang September erfolgen. Ob ich dann auch den Lohn für August pünktlich kommt ist absolut fraglich.

Somit bin ich aktuell in finanziellen Schwierigkeiten. Ich bin Alleinverdiener und habe Mann und Kind zu versorgen. Das Kind ist bei mir auch noch familienversichert und kann aus rechtlichen Gründen nicht bei meinem Mann mitversichert werden. Mein Mann ist Rentner.

Was kann ich jetzt tun? Einen Überbrückungskredit bekomme ich nicht.

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat:
und es ist nicht zu erwarten, dass der Lohn jetzt noch kommt
Sonntags jedenfalls nicht, das sollte klar sein.

Zitat:
Lohn soll laut Arbeitsvertrag immer am letzten Tag des Monats gezahlt werden. Nun wurde der Lohn Ende Juli nicht überwiesen
Letzter Tag des Monats war am Freitag und Sie schieben schon am Sonntag Panik, obwohl die letzten beiden Tage keine Bankarbeitstage waren?

Zitat:
die entsprechende Kollegin im Personalbüro ist jetzt bis Ende August im Urlaub und es ist nicht zu erwarten, dass der Lohn jetzt noch kommt.
Wenn die Abrechnung am Donnerstag oder Freitag erstellt wurde, kann es durchaus an der Übermittlungszeit für (elektronische) Überweisungen liegen, dass bis Freitag Abend noch kein Zahlungseingang vorlag.

Zitat:
Eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgte bis jetzt auch nicht.
Woher wissen Sie das? Ist der Job in einer Branche, die zur Sofortmeldung verpflichtet ist? Falls nicht, hat die Anmeldung erst mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens aber 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung zu erfolgen. Auch hier kann von Freitag bis Sonntag die Verarbeitung der DEÜV-Meldung noch nicht erfolgt sein (davon abgesehen, dass man an diesen Tagen auch die Krankenkasse gar nicht fragen kann, ob man gemeldet ist ...).

Zusammengefasst besteht heute definitiv noch kein Grund Panik zu schieben - Montag Abend reicht auch noch um Bauchgrimmen zu produzieren. Vielleicht hatte die Dame schlicht ne Menge an ihrem letzten Arbeitstag vor dem Urlaub zu tun, so dass sich die Abrechnung samt Meldungen und Überweisungen um einen Tag verschoben hat. Nervig, aber kein Grund für einen Kredit. Und ob man sich nach 2 Wochen im neuen Job gleich mal mit einer Rüge über eine um einen Tag verspätete Zahlung beim AG unbeliebt machen möchte ...

-- Editiert von Schnuckelchen am 02.08.2015 20:36

Signatur:

Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)

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#2
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

na ja, es ist ja nicht ungewöhnlich, dass bei einem Eintritt in einen neuen Job in der Mitte eines Monats die aktuelle Abrechnung schon erledigt ist und man deshalb erst im nächsten Monat berücksichtig werden kann...

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Und? Probleme mit der Zeitplanung entbinden den AG nicht von der pünktlichen Gehaltszahlung. In einem solchen Fall kann man auch einfach das Nettoeinkommen grob berechnen und als Vorschuss auszahlen. Im nächsten Monat kann man das dann korrigieren.

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#4
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat:
Sonntags jedenfalls nicht, das sollte klar sein.

Das ist mir klar.

Zitat:
Wenn die Abrechnung am Donnerstag oder Freitag erstellt wurde, kann es durchaus an der Übermittlungszeit für (elektronische) Überweisungen liegen, dass bis Freitag Abend noch kein Zahlungseingang vorlag.

Mir wurde bereits mitgeteilt, dass die Abrechnung immer am 20. eines Monats erstellt wird und dann direkt freigegeben wird.Die ganzen Daten für eine pünktliche Überweisung lagen meinem Arbeitgeber bereits Ende Juni vor mit Ausfüllung des Personalfragebogens. Da wurde ich nach Kontonummer, Lohnsteuermerkmale etc gefragt. Also wäre eine Abrechnung zum Monatsende durchaus möglich gewesen.

Ich werde morgen früh erstmal mit der Bank reden. Es kommt ja so was wie Miete, Strom, etc. pp und derzeit ist das Konto in der Höhe nicht gedeckt.

Zitat:
Woher wissen Sie das?

Das kam direkt von meinem Arbeitgeber. Man würde mich frühestens Anfang bis Mitte September sozialversicherungstechnisch Anmelden, da das komplette Personalbüro bis einschließlich 31.08.2015 sich im Urlaub befindet. Den Rest kann man sich ja denken, dass auch der Lohn für August zu spät kommen wird.

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#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
In einem solchen Fall kann man auch einfach das Nettoeinkommen grob berechnen und als Vorschuss auszahlen. Im nächsten Monat kann man das dann korrigieren.


Das kann man sogar aktuell gleich berücksichtigen. Wer als AN einen Vorschuss haben möchte, muss diesen jedoch beim AG fordern und auch dann hat man erst Anspruch am Monatsersten.

Zitat (von Alex_fhwhv):
Mir wurde bereits mitgeteilt, dass die Abrechnung immer am 20. eines Monats erstellt wird und dann direkt freigegeben wird.


Es wäre hilfreich gewesen, wenn diese Info gleich zu Anfang gekommen wäre - da hätte ich mir ne Menge sinnlose Tipparbeit erspart.
Wenn bei der Bank Probleme entstehen, gehen Sie zu ihrem Arbeitgeber und lassen sich einen Vorschuss auszahlen - Anspruch darauf bestünde sogar dann, wenn der Arbeitsvertrag eine spätere Zahlung als zum Ultimo vorsehen würde. Die Dame vom Lohnbüro wird für eine Auszahlung ja sicher nicht benötigt.

-- Editiert von Schnuckelchen am 02.08.2015 22:02

Signatur:

Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)

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#6
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat:
Die Dame vom Lohnbüro wird für eine Auszahlung ja sicher nicht benötigt.


Wie ich bereits geschrieben habe, ist das komplette Personalbüro inkl. der Dame vom Lohnbüro bis einschließlich 31.08.2015 im Urlaub. Vertretung? Natürlich keiner, weil das Unternehmen zu klein ist. Somit kann ich auch keinen Vorschuss beantragen - der muss direkt in der Personalabteilung beantragt werden, die ist aber bis Ende des Monats im Urlaub :???: . Somit drehe ich mich im Kreis.

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es wird ja wohl noch einen übergeordneten Chef geben. Der wird einen ja im Zweifel auch eingestellt haben. Dann muss man den halt ansprechen.

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#8
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Offensichtlich ist dieses Personalbüro sogar für den gesamten Zahlungs- und Bargeldverkehr des Unternehmens zuständig, Vorschüsse werden im dreistufigen Genehmigungsverfahren nur schriftlich abgewickelt und selbst dem Chef sind die Hände gebunden ...? Klingt ziemlich lebensfremd.

Wie viele Mitarbeiter hat dieses "kleine" Unternehmen denn eigentlich gesamt?

-- Editiert von Schnuckelchen am 03.08.2015 13:07

Signatur:

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#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Schnuckelchen):
Wer als AN einen Vorschuss haben möchte, muss diesen jedoch beim AG fordern und auch dann hat man erst Anspruch am Monatsersten.

Wenn der AG die Gehaltsauszahlung nicht auf die Reihe bekommt, dann sollte der AG von sich aus den Vorschuss auszahlen.

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#10
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Wenn der AG die Gehaltsauszahlung nicht auf die Reihe bekommt, dann sollte der AG von sich aus den Vorschuss auszahlen.

Schön wäre das, aber fromme Wünsche, sollte-hätte-wäre- und wenn-Wunschdenken hat noch keinen AG zu freiwilliger Leistung animiert. Der AG muss keinen Vorschuss zahlen, solange der An nicht sagt "Ich will haben", also sollte der AN fordern.

Signatur:

Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)

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#11
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Für alle, die gemeint haben, ich schiebe Panik:

Derzeitiger Stand ist: Kein Lohn für Juli, Vorschuss wurde abgelehnt, keine Anmeldung zur Sozialversicherung. Da die Personalabteilung auch bis Ende August nicht besetzt ist, bedeutet das auch für August kein Lohn, kein Vorschuss und keine Anmeldung zur Sozialversicherung. Die Info kam von meinem Arbeitgeber. Die Anmeldung zur Sozialversichgerung kommt frühestens im September.

Somit läuft die 4 Wochen-Frist zur Krankenversicherung morgen aus. Ich habe mit der Krankenversicherung telefoniert, die werden noch 2 Wochen warten, da dann spätestens die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt sein muss. Danach sind sowohl ich als auch mein Sohn nicht mehr krankenversichert. Und meinen Sohn kann ich nicht bei meinem Mann kurzfristig in die Familienversicherung packen, da das rechtlich nicht möglich ist. Die Auskunft kam von der Krankenkasse.

Ach ja: Geld habe ich auch nicht. Überbrückungskredit bekomme ich von der Bank auch nicht, da ich aktuell kein Einkommen nachweisen kann. Arbeitsvertrag reicht da nicht. Die wollen eine Verdienstbescheinigung sehen, die mir natürlich nicht ausgestellt wurde. Das Arbeitsamt habe ich auch schon gefragt, die sind nicht zuständig, da es mir ja zuzumuten ist, zunächst mal 2 Monate zu warten, ob der Arbeitgeber wirklich nicht zahlt.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

... wofür gibt es wohl Rechtsanwälte?!
Du hast anscheinend das dir Mögliche getan. Ein Brief vom RA wirkt mitunter Wunder - könnte allerdings auch dazu führen, dass du in dem Betrieb nicht überlebst.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

1. Dann sollte man zum Jobcenter gehen und dort einen entsprechenden Antrag stellen. (dazu auch mal hier im Unterforum Sozialrecht nachfragen.
2. Als nächstes zum Amtsgericht und einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen der dann entsprechend vorgeht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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