Arbeitgeber zahlt Restlohn nach Aufhebungsvertrag nicht aus

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vikastyle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt Restlohn nach Aufhebungsvertrag nicht aus

Hallo
Ich war geringfügig beschäftigt und bereits zwei Jahre in diesem Job tätig als ich mir die Hand kompliziert gebrochen hatte, operiert werden musste und insgesamt 10 Wochen krankgeschrieben war.
Am Tag meiner Rückkehr, sagte sie mir dass sie keine Arbeit mehr für mich hätte, ich könne wieder nach Hause gehen, sie muss mich leider entlassen.
Wir hatten uns immer gut verstanden und irgendwie hat sie mich dazu breitgeschlagen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Klar war das dumm ich war in dem Moment total überfordert und stand auch etwas unter Schock damit hatte ich nicht gerechnet. verstanden habe ich es dann auch erst richtig als ich schon wieder zu Hause war.
Aber das ist nicht das Problem... mein Urlaubsanspruch hat sie mir in Form von Urlaubsabtretungsgeld ausgezahlt, mein Gehalt allerdings für den angebrochenen Monat (1.-11.Februar) meint sie dass mir dann nicht zu Zustände da die Krankenkasse wohl nur 6 Wochen Krankengeld bezahlen würde und wir sind quitt.
Ich sehe das aber anders immerhin war ich bis zum 11. Februar den Tag des Aufhebungsvertrages angestellt und bis zu diesem Tag steht mir doch auch Gehalt zu auch wenn ich krankgeschrieben bin,oder?
Bevor ich sie wegen des offenstehenden Gehaltes schriftlich anmahnen möchte ich mich erst noch mal schlau machen ob es mir tatsächlich zusteht!
Kann mir jemand dazu was sagen?
Liebe Grüße Vika

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Vikastyle):
und bis zu diesem Tag steht mir doch auch Gehalt zu auch wenn ich krankgeschrieben bin,oder?

Nö, Lohnfortzahlung gibts vom Arbeitgeber nur 6 Wochen lang. Danach muss man sich an die Krankenkassen wenden, da gibt es dann Krankengeld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, Lohnfortzahlung gibts vom Arbeitgeber nur 6 Wochen lang. Danach muss man sich an die Krankenkassen wenden, da gibt es dann Krankengeld.


Das stimmt hinsichtlich des Anspruches auf Krankengeld nicht, da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handeln soll.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 04.04.2019 05:46

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Bevor ich sie wegen des offenstehenden Gehaltes schriftlich anmahnen möchte ich mich erst noch mal schlau machen ob es mir tatsächlich zusteht! Nein - wie schon erwähnt, gibt es bei Minijobs kein Krankengeld und Lohnfortzahlung gibt es wie überall nur für 6 Wochen. Darüber hinaus steht Ihnen kein Geld zu.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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