Hallo zusammen,
Ich arbeite bei einem großen Getränkelieferanten im Lager auf Minijobbasis. Dort kann man sich monatlich für 5 oder 8 Stunden Schichten (mit Ausnahmen) einteilen lassen, so dass man ca. Auf 520 Euro kommt.
Jetzt war ich an einem Tag krankgeschrieben an dem ich eine 8-Stunden Schicht gebucht hatte und scheinbar zahlt der Arbeitgeber in dem Fall nur 1/6 des Gehaltes, da ich nur einen Tag krankgeschrieben war und er das auf die Woche hochrechnet. Folgende Klausel steht zwar nicht im Vertrag, aber ist online beim Krankmeldeprozess zu finden:
"Vergütung von Krankheitstagen: Für eure Entgeltfortzahlung wird der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berücksichtigt, der alle Werktage von montags bis samstags umfasst – unabhängig davon, wie viele Schichten ihr für diesen Zeitraum gebucht hattet. Die Vergütung berechnet sich aus der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit der letzten 90 Tage vor Eintritt eurer Arbeitsunfähigkeit."
Ich hab schon beim Bürgertelefon für Arbeitsrecht angerufen und die meinten das wäre illegal, aber ich wollte hier auch nochmal nachfragen, da sich die Situation schriftlich besser erklären lässt. Da es sich um einen großen Getränkelieferanten mit vielen Standorten handelt, fände ich das schon ziemlich dreist und wundere mich, dass da noch niemand gegen angegangen ist.
Vielen Dank schonmal,
Julian
Arbeitgeber zahlt bei Krankheit nur anteilig Gehalt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Was steht zu Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag?
ZitatWas steht zu Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag? :
Folgendes:
"2.Dauer und Lage der wöchentlichen Arbeitszeit
2.1 die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 5 Stunden ohne Pause
2.2 Arbeitstage sind die Tage von Montag bis Samstag
3. Festlegung der individuellen Arbeitszeitlage
3.1 Die individuelle Lage der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach Ziff. 2.1 und der Pausen wird durch die Parteien gesondert vereinbart. Dies erfolgt durch die Festlegung fester Schichten.
3.2 Für den Fall, dass eine oder mehrere der vereinbarten festen Schichten aus betrieblichen Gründen nicht mehr besetzt werden können, darf der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers für alternative Schichten abrufen und due Lage der Arbeitszeit unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften festlegen
4. Möglichkeit zur einvernehmlichen Übernahme Obligatorischer Einzelschichten
Auf Wunsch des Arbeitnehmers können die Parteien auch gesonderte Vereinbarungen über die Leistung weiterer einzelner Schichten über die in Ziff 2.1 vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus treffen"
Edit: Es gibt die Möglichkeit dauerhaft feste Schichten zu buchen oder wie in meinem Fall monatlich je nach Verfügbarkeit neu zugeteilt zu werden. Dies erfolgt in der Regel in 5 oder 8 Stunden Schichten, aber auch nicht zwingend jede Woche, sondern man kann seine Arbeitszeit bspw. Auch in 2 Wochen ableisten (je nach Bedarf).
-- Editiert von User am 23. Oktober 2023 12:55
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Die Durchschnittliche Arbeitszeitberechnung aus den letzten 12 Monaten wäre, meiner Meinung nach, korrekt da du ja selbst bestimmen kannst wie lange du arbeitest. Die falschen 90 Tage müssten also durch 12 Monate ersetzt werden. Auf die von dir gebuchten 8h hast du allerdings keinen Anspruch.
ZitatAuf die von dir gebuchten 8h hast du allerdings keinen Anspruch. :
Kannst du das evtl. ein bißchen ausführen? Ich dachte das Entgeldfortzahlungsgesetz besagt, dass ich so bezahlt werden muss, als hätte ich an dem Tag gearbeitet an dem ich krankgeschrieben bin? Ich kann mir anschließend ja gar nicht neue Schichten dazu buchen für den laufenden Monat und mir geht dadurch dann Geld verloren.
Bei Stundenlöhnen im Minijob fällt es halt schwer genau zu bestimmen wieviel Lohn zusteht. Du hast da, deiner Ausführung nach, selbst bestimmte stark schwankende Monatsarbeitszeiten. Die Mittelung auf 12 Monate ist hier das Mittel der Wahl.
Ergänzung: https://www.papershift.com/lexikon/lohnfortzahlung
-- Editiert von User am 23. Oktober 2023 14:13
Nein, das besagt das Gesetz so pauschal nicht.ZitatIch dachte das Entgeldfortzahlungsgesetz besagt, dass ich so bezahlt werden muss, als hätte ich an dem Tag gearbeitet an dem ich krankgeschrieben bin? :
Absatz 1:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
ZitatJetzt war ich an einem Tag krankgeschrieben an dem ich eine 8-Stunden Schicht gebucht hatte :
Das ist in meinen Augen das Entscheidende und im Grunde nicht anders, als wenn du eingeteilt worden wärest. Denn der AG hat diese Selbsteinteilung faktisch gebilligt.
Folglich steht dir Entgelt zu, als ob du gearbeitet hättest.
Naja also ich bestimme meine Arbeitszeiten ja nicht direkt selbst. Ich reiche Vorschläge ein monatlich wann ich den darauffolgenden Monat Zeit habe und der Arbeitgeber vergibt dann die Schichten an alle so, dass pro Schicht ausreichend Leute da sind.
Da waren sie wieder, die Kleinigkeiten,...............
Und warum schreibst du das nicht direkt so? Das ist ein völlig anderer Sachverhalt! Der AG hat dich also zu einer 8h Schicht eingeteilt. Dann sind auch die 8h zu bezahlen. In dem Moment steht dir halt eben nicht frei wie lange du arbeiten möchtest. Du arbeitest nicht selbstbestimmt. Die 8h wären somit zu vergüten.
ZitatDa waren sie wieder, die Kleinigkeiten,............... :
Und warum schreibst du das nicht direkt so? Das ist ein völlig anderer Sachverhalt! Der AG hat dich also zu einer 8h Schicht eingeteilt. Dann sind auch die 8h zu bezahlen. In dem Moment steht dir halt eben nicht frei wie lange du arbeiten möchtest. Du arbeitest nicht selbstbestimmt. Die 8h wären somit zu vergüten.
Ich habe im ersten Post geschrieben, dass ich eingeteilt werde. Aber dann hinterher, dass ich eine Schicht "gebucht" habe, da der AG sich im Normalfall nach meinen Präferenzen richtet. Da lag wohl der Fehler. Da eine "gebuchte" Schicht aber doch auch fix ist, ist für mich als Laie der Unterschied auch nicht ganz nachvollziehbar. Danke trotzdem, werde mal sehen wie ich jetzt weiter vorgehe und ob mir die 100 Euro eine Kündigung wert sind.
Mein Post #7 scheint wohl untergegangen zu sein in deiner Wahrnehmung - das Geld steht dir zu, als wenn du gearbeitet hättest. Hätte ab da schon klar sein können und sollen.
" ... ob mir die 100 Euro eine Kündigung wert sind." Das ist immer so eine Entscheidung. Ich denke aber, es geht dir nicht alleine ums Geld, sondern auch darum, ein Zeichen zu setzen gegen die Frechheit des AG, oder auch um Selbstbehauptung und Stolz. Wahrscheinlich reicht die Klageankündigung oder spätestens die Zustellung des Schriftsatzes nach Klageeröffnung, dass der AG einknickt.
Kündigen dürfte er dir deswegen übrigens nicht - es gibt ein Sanktionsverbot für Fälle, in denen AN nur sein Recht sucht. Aber es ist freilich auch klar, dass es immer Wege gibt ...
ZitatHätte ab da schon klar sein können und sollen. :
Naja so klar war es ja nicht, da ich bis dahin unterschiedliche Aussagen hatte. Dass es im "Normalfall" nicht erlaubt ist was der AG macht war mir auch schon nach dem Gespräch mit dem Bürgertelefon klar, aber da ich Rechtslaie bin muss ich immer davon ausgehen, dass es irgendwelche Schranken oder Gesetzeslücken oder Sonderfälle oder was auch immer gibt von denen ich nichts weiß. Aber die Sache scheint ja nun doch eindeutig zu sein.
Was ich mich nun frage: Es geht ja nicht nur um mein Geld, sondern es werden ja auch alle anderen Mitarbeiter*innen abgezogen. Was bringt ein Prozess, wenn ich mein Geld kriege, aber der AG danach weiter macht wie zuvor? Ist da nicht gleichzeitig eine Anzeige wegen Betrug oder sowas notwendig, damit der AG dazu verpflichtet wird seine Angestellten zu bezahlen?
Vermutlich wird es ja, wie du sagst, eh zu keinem Prozess kommen, um all dem aus dem Weg zu gehen, deswegen frag ich mich wie ich dem AG dahingehend die größten Probleme machen kann.
Und: wie lange habe ich Zeit, um das Geld einzufordern? Würde mich erstmal nach einem neuen Job umsehen wollen. Da ich in der Probezeit bin (länger als 4 Wochen bei Krankmeldung), kann ich mir den Job dann eh abschminken.
ZitatWas bringt ein Prozess, wenn ich mein Geld kriege, aber der AG danach weiter macht wie zuvor? Ist da nicht gleichzeitig eine Anzeige wegen Betrug oder sowas notwendig, damit der AG dazu verpflichtet wird seine Angestellten zu bezahlen? :
Zu Satz 1:
a) Auch AG sind durchaus lernfähig.
b) Sowas spricht sich rum und du kannst beitragen, dass es dazu kommt.
Zu Satz 2:
Das Verhalten des AG ist pflicht- und vertragswidrig, doch nicht notwendig 'Betrug', was ein Strafrechtstatbestand wäre. Und es gibt ja den Rechtsweg, dagegen vorzugehen.
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